Schnabelrock
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Ich bin über die Rechtslage und auch die Praxis recht gut im Bilde, da ich zufällig Dr. iur. und seit 20 Jahren Anwalt bin ;-)
Vielleicht liegt es auch daran, dass ich da relativ unbesorgt agiere und mir auch noch niemand irgendwas anhängen wollte. Das mag sein.
Du hast jedenfalls insofern Recht, als es ein populärer Irrtum ist, nach EU-Recht müssen man "ohne Garantie; Rücknahme usw." verkaufen. Zum einen ist Garantie etwas anderes, zum anderen muss man das genau nicht und durch so eine Formulierung geht es auch gar nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich kaufe auf Distanz nicht bei Gewährleistungsausschluss. Ob der Verkäufer sich da "auch absichern" muss ist mir bums. Ich kann es auch keinem Kaufinteressenten empfehlen.
Vielleicht liegt es auch daran, dass ich da relativ unbesorgt agiere und mir auch noch niemand irgendwas anhängen wollte. Das mag sein.
Du hast jedenfalls insofern Recht, als es ein populärer Irrtum ist, nach EU-Recht müssen man "ohne Garantie; Rücknahme usw." verkaufen. Zum einen ist Garantie etwas anderes, zum anderen muss man das genau nicht und durch so eine Formulierung geht es auch gar nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich kaufe auf Distanz nicht bei Gewährleistungsausschluss. Ob der Verkäufer sich da "auch absichern" muss ist mir bums. Ich kann es auch keinem Kaufinteressenten empfehlen.
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