Sehe ich nicht so.
Sowas ist wertmindernd, senkt den Wert des Gegenstandes, und ist bei einer Verhandlung halt letztendlich das relevante.
Die reine Funktion sollte auf jeden Fall gegeben sein, sonst muss das Gerät als defekt, nicht verbastelt, deklariert werden.
Nimm mal den Extremfall, man kauft ne Uralte Strat fürn 5-stelligen Betrag, und das Ding wurd geswimminpoolt und die Technik ausgeschlachtet.
Das mindert massiv den Gesamtwert sowie den Wert der einzelnen Teile, und man kauft ja schon im Prinzip einen zusammengesetzten Artikel.