(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

Risiko nennt man das wohl.
... ich bin gerade dabei, meins (Zahlung paypal MIT Käuferschutz) auszuloten, hoffe ich ..
Enkel verkauft für Großmutter (verifiziert, Großmutter ist erreichbar und weiß Bescheid)
Die Anzeige und die mit ihr veröffentlichten Bilder:
Vorschau von „eBay Kleinanzeigen | Kostenlos. Einfach. Lokal.depersonali.jpg Bildschirmfoto 2017-02-19 um 18.54.36.png$_57.JPG Bildschirmfoto 2017-02-19 um 18.55.06.png
nachgeforderte Bilder: m-konversation-anhang-1.jpg m-konversation-anhang-2.jpg m-konversation-anhang.jpg m-konversation-anhang-3.jpg m-konversation-anhang-4.jpg
Angebot ergänzt vom Verkäufer Bildschirmfoto 2017-02-28 um 12.50.38.jpg
von mir noch mal nachgehakt: Bildschirmfoto 2017-02-28 um 12.53.01.jpg
bestätigt und ab zu paypal:
Bildschirmfoto 2017-02-28 um 18.08.32.jpg
heute angekommen (Samstag verschickt)
kein Koffer und Schäden an der unterseite/untere "Zarge", sowie entlang des ganzen Skunkstripes
PICT1944.jpg PICT1944.jpg PICT1945.jpg PICT1947.jpg PICT1948.jpg PICT1949.jpg PICT1952.jpg PICT1950.jpg PICT1951.jpg PICT1954.jpg

auf Nachfrage, warum kein Koffer "wäre dann über 10kg gekommen und Versand zu teuer", außerdem wäre der nur als dazugeschenkt gedacht gewesen
auf Nachfrage warum "Neuwertig" solche Schäden aufweist "Transportschaden", Instrument sei verschickt worden wie abgebildet.

Nun kommen mir folgende Gedanken dazu:

1. Schauplatz Beschädigung:
Rücknahme war ausgeschlossen, Sachmängelhaftung bzw. Beschädigungen liegen aber doch wohl in der Verantwortung des Verkäufers, wenn Transportschaden (sehr unwahrscheinlich, Karton war/ist nicht beschädigt, zudem, keinerlei Lacksplitter innerhalb der Verpackung, der Skunkstripe-Riss trägt Alterungsspuren) oder fehlerhafte Beschreibung. Die gelieferten Bilder "umgehen" genau die Gebiete, die beschädigt sind (habe es noch mal versucht, aus den Perspektiven wären die Schäden nicht sichtbar und sind es auch jetzt nicht.) Ich war also auf die Zusicherung des Zustandes angewiesen, der ich Glauben schenkte. Die Ursache kann mir aber wohl noch meiner Auffassung egal sein.

2. Schauplatz fehlender Koffer:
ich habe explizit für Instrument und Case und Porto bezahlt. mir wurde davon nichts abweichendes vor Zahlung oder vor Beanstandung mitgeteilt. Zudem liegt das Paket bei einer 4kg Gitarre und dem gezeigten Koffer mit einiger Wahrscheinlichkeit im 10kg-Bereich wenn sinnvoll verpackt.
Besagte Großmutter teilte auf Nachfrage mit, der Koffer sei nur nicht mitgeschickt worden, weil gerade ekin passender Karton da war

3. Problem bei paypal angemeldet (Beschädigung, fehlende Ware)

Bin erst mal genervt, das Instrument scheint mir reparabel, klingt auch wie erwartet,
will also erst einmal die komplette Ware und dann Minderung (Nachbesserung fällt vermutlich flach)

Irgendwelche sachdienlichen Ideen von Euch dazu?

(ich hoffe, ich habe alles genügend depersonalisiert ...wenn nicht, bitte Hinweis!)
 

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Nur zum Beitrag: Ich würde an deiner Stelle noch mal deine eigenen Daten zensieren und der Name des Verkäufers ist auch noch zu sehen, wenn ich das richtig verstehe.
 
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Das scheint schon ziemlich dreist zu sein... viel zu viele Mängel, fehlender Koffer... da sollten wenigstens 80€ zurückerstattet werden finde ich!

Und möglichst viel Stress gemacht werden!
 
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deine eigenen Daten zensieren und der Name des Verkäufers ist auch noch zu sehen
hab's entdeckt, die Kofferzusage... ist erledigt, DANKE.
meine eigenen Daten sind eh kein Geheimnis, damit habe ich kein Problem (Konto und Zugansdaten müssen natürlich nicht, klar :D )
Edit: oops, noch eine übersehen, jetzt aber ... hoffe ich ;)
 
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Naja, also die Lackabplatzer würde ich schlucken, aber beim dem Trussrod/Skunk-Stripe hätte ich ein wenig Bauchweh ohne das in echt gesehen zu haben.

Also, das mit dem Koffer ist jedenfalls.

Ich als Käufer würde auch den Koffer fordern und eine Minderung verlangen.
Ich als Verkäufer würde die Gitarre einfach zurück nehmen (sollte das wirklich ein Versehen gewesen sein)
 
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Allein die ganzen Schäden, besonders Halsrückseite würden mich echt fuchsig machen. Gebraucht, o.k., aber solche Schäden...
Die Oma hat die Klampfe wohl für Gartenarbeiten missbraucht. Voll der Hammer.
 
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Also auf dem Bild, wo man die Halsrückseite sieht, finde ich, sieht man die Lackabplatzer und das größere "Spaltmaß" schon, zumindest wenn man weiß dass sie da sind. Transportschaden würde ich hier definitiv ausschließen.
 
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Und möglichst viel Stress gemacht werden!
...ja, irgendwie schon, aber ich versuche es ja immer möglichst zivilisiert ... habe ihm meine Rechtsauffassung mitgeteilt, das hat er schon als "Drohung" interpretiert ...
"nur als kleinen Hinweis zur Rechtslage:
Ihr Angebot enthielt keinen Sachmängelhaftungsausschluss. Ein Transportschaden ist genauso wenig entlastend (Sorgfaltspflicht des Verkäufers schließt sichere Verpackung ein) wie das Verschweigen eines Mangels. Zudem steht mir als Käufer der zugesicherte Zustand und Umfang der Ware zu, nötigenfalls zu gewährleisten durch Nachbesserung auf Ihre Kosten. Auch etwa die Beweisführung zur Schadensermittlung (Gutachten) kann der Käufer dem Verkäufer zur Last legen.
Onlinekauf ist letztlich zwar Vertrauenssache, aber keineswegs ein rechtsfreier Raum.
Also bitte ersparen Sie uns fadenscheinige Ausreden und Ausflüchte, und lassen Sie uns das vernünftig klären. "

Antwort:
"Sie brauchen mir nicht zu drohen,ich bin gerne gewillt mich mit ihnen zu einigen:) " aber weiter
"Was schlagen sie vor?
Übrigens da keine Täuschung vorliegt und Rückgabe ausgeschlossen wurde wäre ich nicht mal dazu verpflichtet,aber das ist ja nebensächlich
Also was schlagen sie vor, "

:ugly:
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sieht man die Lackabplatzer und das größere "Spaltmaß" schon
...bitte mal das Bild zitieren, das du meinst ...
 
Das ist Beschiß, ggf. im juristischen Sinne Betrug..

Um nicht in Schwulitäten (dasrf man das noch sagen?) zu kommen, würde ich lieber von "arglistigem Verschweigen von Mängeln" sprechen. Beim Betrugsvorwurf wird ein böser Bumerang draus.
 
..ah, danke, das. Ja, den Abplatzer im obersten Bereich sehe ich da auch (das hätte ich auch weggesteckt, passiert bei dem Alter schon mal), das Spaltmaß ... habe ich nicht davon ableiten können, ok ... ich habe die Bilder auch mal "aufgeblasen" betrachtet, aber die Auflösung ist eher mies ...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Beim Betrugsvorwurf wird ein böser Bumerang draus.
...ja, danke für den Hinweis, Vorsatz muss ich erst einmal auch gar nicht unterstellen, um den Verkäufer in die Haftung zu nehmen, oder?
Selbst seine "Transportschaden"-Version, die ich persönlich in dem Punkt auch wenig glaubhaft finde, reicht ja aus. Ohne äußere Schäden an der Verpackung dürfte das ja in seiner Verantwortung liegen (wird DHL behaupten, und ich denke, zu Recht)
 
..ah, danke, das. Ja, den Abplatzer im obersten Bereich sehe ich da auch (das hätte ich auch weggesteckt, passiert bei dem Alter schon mal), das Spaltmaß ... habe ich nicht davon ableiten können, ok ... ich habe die Bilder auch mal "aufgeblasen" betrachtet, aber die Auflösung ist eher mies ...
hier sieht man den Spalt bisschen besser, aber wie gersagt, wenn man nicht weiß dass es da ist, ist es schon schwer hier was zu erkennen. Für mich beweist das nur dass die Schäden nicht beim Transport passiert sein können sondern vorher schon da waren.

m-konversation-anhang-2-jpg.541301
 
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Für mich beweist das nur dass die Schäden nicht beim Transport passiert sein können.
.. stimmt, das ist schlüssig und dürfte ein ausreichender Hinweis sein. Ich muss vermutlich noch mal bessere Bilder aus seinen Perspektiven machen, um das zu erhärten ...
 
Beschädigungen liegen aber doch wohl in der Verantwortung des Verkäufers, wenn Transportschaden...

Leider nicht, auch wenn viele das denken. Als privater Verkäufer hat er mit Abgabe des Pakets bei DHL rechtlich seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt, für Beschädigungen die (nachweislich!) während des Transports entstanden sind, trägt er keine Verantwortung.
Aber:

Ihr Angebot enthielt keinen Sachmängelhaftungsausschluss.

Selbst wenn, würde er hier nicht greifen. Es muss das geliefert werden, was in der Anzeige oder der Mail versprochen wurde.
Verschwiegene Mängel machen Kaufverträge anfechtbar, fallen ggf. sogar unter arglistige Täuschung.
Auch Sätze wie "keine Garantie, keine Gewährleistung" entbinden den Verkäufer nicht von der Pflicht, den versprochenen Artikel im beschriebenen Zustand zu liefern.
Es ist wirklich eine Unsitte bei Ebay geworden, dass Verkäufer meinen, durch das Anhängen von sinnlosen Textbausteinen sich von allen rechtlichen Pflichten freisprechen zu können.

Hier wird das Thema "Sachmängelhaftung" am Beispiel eines PKW-Kaufs ganz gut erklärt:
http://www.t-online.de/ratgeber/aut...schluss-der-sachmaengelhaftung-moeglich-.html

"In einigen Fällen kann es passieren, dass die Vereinbarung bei einem Gebrauchtwagen für unwirksam erklärt wird. Wenn Ihnen als Käufer ein bekannter Mangel absichtlich verschwiegen wird, dann hilft dem Verkäufer auch eine Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht. In diesem Fall würde es sich um eine arglistige Täuschung handeln. Außerdem muss sich der Verkäufer zu jeder Zeit an die Beschaffenheitsvereinbarung halten. Übersetzt bedeutet dies, dass Sie auch jenes Material erhalten müssen, welches der Verkäufer zum Kauftermin angibt. Lassen Sie sich daher nicht von einer solchen Klausel abschrecken."[/QUOTE]
 
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Leider nicht, auch wenn viele das denken. Als privater Verkäufer hat er mit Abgabe des Pakets bei DHL rechtlich seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt, für Beschädigungen die (nachweislich!) während des Transports entstanden sind, trägt er keine Verantwortung.
... diese Art, die Sachverhalte zu formulieren, übersieht aber zwei wesentliche Faktoren, die wohl in der Regel genau der Knackpunkt zu sein scheinen:
1. die sachgerechte Verpackung obliegt dem Verkäufer und ist überhaupt erst die Basis für eventuelle Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen im Falle von Transportschäden,
2. die Verantwortung für den Zustand der Ware beginnt für den Käufer erst ab erfolgter Zustellung, Schadensersatzansprüche muss der Beauftrager des Transportunternehmens (Verkäufer) geltend machen. Soweit ich das überblicke trägt auch der Verkäufer die Beweislast gegenüber dem von ihm beauftragten Unternehmen im Falle einer Beschädigung.
"keine Verantwortung" ist also faktisch schon von einigen Voraussetzungen abhängig, die der Verkäufer verantwortungsvoll geschaffen haben muss, bevor er seine Last los wird ;)

Selbst wenn, würde er hier nicht greifen. Es muss das geliefert werden, was in der Anzeige oder der Mail versprochen wurde.
Verschwiegene Mängel machen Kaufverträge anfechtbar, fallen ggf. sogar unter arglistige Täuschung.
die Sachmängelhaftung taucht hier aus meiner Sicht deshalb auf, weil der Verkäufer behauptet, über den tatsächlichen Zustand seines Angebotes aufgeklärt zu haben (Bilder) und deshalb nicht von verschwiegenen Mängeln die Rede sein könne.
Tatsächlich scheint er sich aber noch nicht so ganz klar darüber zu sein, welche Schäden er als bereits abgebildet betrachtet und welche als Folge eines Transportschadens ... da wird wohl noch einiges zu klären sein.

Besonders ärgerlich ist in diesem Fall, dass ich immer nachfrage, ob jemand mit sachgerechter Verpackung von Instrumenten vertraut ist und Ratschläge braucht, ich aber in diesem Fall von der Aussage des Verkäufers ausgehen konnte, er verschicke im Koffer, was die Gefahr von Schäden in aller Regel minimiert. Der Trapez-Akustikgitarrenkarton mit ein paar Styroporpommesschälchen und lockerer Plastikfolie, in dem das gute Stück kam, ist sicher keine Verpackung, die ohne viel Glück einen sicheren Transport auch nur annähernd wahrscheinlich macht ... :(
 
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Meines Wissens nach ist der Verkäufer in dem Moment erstmal aus dem Schneider, wenn er seine Paketnummer hat. Alles weitere dazwischen ist Sache des Paketzustellers.  

Sollte es zu einem schaden kommen, wird der Paketzusteller seine AGBs raus ziehen und dann liegt es zu 99,x% an der mangelnden Verpackung. Die für Privatersonen fast unmöglich einzuhaltenden Regelungen wie Freifall aus 1-5Meter Höhe etc., sowie die schwammige Formulierung hat man außer dem juristischen Weg eigentlich keine Chance; außer, es läuft auf Kulanz oder ist eindeutig. Habe von einem Fall gehört, bei dem die Gabel des Staplers einmal quer durch den Gitarrenkoffer gebohrt wurde. 

Egal für welche Seite: Ist das Paket angenommen wurde, ist es kaum möglich, da noch irgendwas einzufordern, da per Unterschrift der Zustand und die Leistung bestätigt wurde. 
Das ist alles nicht so klar, wie es gerne dargestellt wird.  

Ich würde mich einfach mit dem Verkäufer einigen. Versuche einen Nachlass zu bekommen oder fordere Rückabwicklung. Der VK blockiert ja (noch) nicht und ist gesprächsbereit :) 


Schade, dass die Freude an der neuen Gitarre gleich so gebremst wurde. Wie klingt sie eigentlich und lässt sie sich gut spielen?
 
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Schade, dass die Freude an der neuen Gitarre gleich so gebremst wurde. Wie klingt sie eigentlich und lässt sie sich gut spielen?
...ja, das ist in diesem Fall echt ein Jammer, dass dem guten Stück so wenig Sorgfalt zugekommen ist, weil sie wirklich gut klingt (selbst mit den uralten Saiten, die da noch drauf sind), nettes Stratgewicht, sehr schönes body-shaping, leicht fülliges Halsprofil, ordentliche Tonabnehmer, eine richtig feine Japan-macht-USA-Fender-Angst-Kopie im 70s-Style. Also im Grunde kein schlechter Griff, wenn man von den Schäden absieht und ein rettungswürdiges Objekt.
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Sollte es zu einem schaden kommen, wird der Paketzusteller seine AGBs raus ziehen und dann liegt es zu 99,x% an der mangelnden Verpackung.
... siehe oben, ich denke, ich würde DHL da in diesem Fall auch zustimmen, man darf einfach keine 4kg Lebendgewicht mit zerbrechlichen Anteilen schlackernd in einem schlecht ausgedämmten Karton stecken. Die Unterschrift gebe ich auch nur, wenn keine sichtbaren Schäden an der Hülle zu sehen sind, und die gibt es deutlich nicht, schon gar nicht welche, die mit dem Schaden am Instrument korrespondieren könnten.
 
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Das scheint schon ziemlich dreist zu sein... viel zu viele Mängel, fehlender Koffer... da sollten wenigstens 80€ zurückerstattet werden finde ich!

Und möglichst viel Stress gemacht werden!
Das würde wahrscheinlich den Kaufpreis überschreiten :D
Für die Gurke hätte ich keine 50 Euro bezahlt:igitt:

Gruß
Meik
 
Danke für den hilfreichen und kompetenten Beitrag, Meik:cool:

Zur Info: Es gibt Leute, die mögen 70s Japan-Strats und das zurecht. Und nach 40 Jahren darf es auch Kampfnarben geben; sie sollten nur auch beschrieben sein.
200,- sind kein unrealistischer Preis.
 
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Ich auch nicht... aber Frank gefällt die Gitarre ja eigentlich und er möchte sie behalten, also wenigstens eine Erstattung!
 
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