Rechnung ist mir an sich nicht wichtig wenn die Garantie etc. schon abgelaufen ist. Wenn ich also lese, dass das Teil 2 Jahre alt ist, frage ich nicht nach einer Rechnung.
Wenn jemand ein Teil anbietet, dass nicht mal ein halbes Jahr alt ist und fast den Neupreis kostet, dann will ich schon eine Rechnung sehen alleine ob die Angaben auch stimmen. Eine Übertragung der Ansprüche ist nicht gegeben, da ja zB Thomann die 3 Jahresgarantie nur dem Besteller und omit Erstbesitzer gibt aber nicht dem nächsten Besitzer.
Was man auch schreiben könnte (habe das in Mails bereits geschrieben) nachdem mir zu meinem Angebot ein witzloser Preis angeboten worden ist, in der Art Preis 100 und Gegenangebot ich zahl nichts, sei froh wenn ich das Teil nehme:
Bevor ich das Teil für nichts verkaufe, mache ich mit dir einen Treffpunkt aus und zerscmettere die Gitarre vor deinen Augen wie Pete Townshend und freue mich auf deinen Gesichtsausdruck.
Als Alternative habe ich bereits den Rauswurf aus dem Fenster geschrieben statt der Townshend Variante.