(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

Hab eben meinen Koffer in die Ebay-Kleinanzeigen gesetzt... und dann kam folgende Nachricht eines Interessenten (ist nicht so lang, also habe ich die gesamte Nachricht kopiert, wenn ihr Zeit habt könnt ihr sie ja komplett durchlesen):

Dxxx
Bitte Reservieren
Tel.: 01794554xxx
Hey, immerhin mit "Bitte", was willst du denn noch? :evil:
 
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Da führt sich jemand auf, als koste jeder Buchstabe, oder er hat einen scheiss Datenvolumentarif für sein Handy :D
 
@dalmatino1715 lass mich raten: nie wieder was gehört?
 
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Doch, doch! Hat sich dann noch gemeldet... mit einem Preisvorschlag (obwohl ich FESTPREIS angegeben habe), und dann mit hinweis das es bei Thomann ja Koffer schon für 50€ gibt (meiner ist ein neuer Fender-Koffer - NP € 140)!

Hab ihm dann nahegelegt bei Thomann zu kaufen!

Bin mittlerweile zu fast allen die nach was fragen sehr schnell unhöflich... wie schon geschrieben, wer freundlich ist und interesse hat, der wickelt einen Kauf mit 2-3 PM´s ab... alles andere sind meistens Dumschwätzer oder "Was ist letzte Preis"-Nervensägen!
 
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Ratenzahlung ist auch immer lustig :ugly:
Hab das schon ein paar mal durch ....

Gruß
Meik
 
Ich hatte am Wochenende einen der mehrmals nachfragte ob ich ein Konto bei der Postbank hätte. Er verknüpfte Fragen zu dem Angebot ständig damit. Er hätte da auch ein Konto, und die Überweisung wäre nur innerhalb Postbank möglich.
Häää? Schrieb auch in so komischem Deutsch. Habe den dann blockiert. Schon exotisch.:ugly:
 
Er hätte da auch ein Konto, und die Überweisung wäre nur innerhalb Postbank möglich.
Da wollte wohl jemand Deine Kontodaten abgreifen und für andere Zwecke nutzen. Sei froh dazu keine Infos herausgegeben zu haben.
 
Da wollte wohl jemand Deine Kontodaten abgreifen und für andere Zwecke nutzen. Sei froh dazu keine Infos herausgegeben zu haben.

Was soll man den mit Kontodaten anstellen können?

Die kriegt man ja recht einfach, bei Firmen und Vereinen sind sie meistens sogar veröffentlicht, und ebay verschickt die ja auch jedem Käufer...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ratenzahlung ist auch immer lustig :ugly:
Hab das schon ein paar mal durch ....

Gruß
Meik

Hab ich auch schon gehabt... aber da verlange ich eine sofortige Anzahlung und festgelegte Zahlungen! Und nach erhalt der letzten Zahlung wird verschickt!
 
Was auch sehr lustig ist, nicht weit von mir weg verkauft einer über Quoka eine blaue Fender Strat Plus und hat Bilder von einer roten Gibson SG hochgeladen:
http://www.quoka.de/musik-equipment/gitarren-zubehoer/c7110a178198165/fender-plus-blau-mit-lace.html

Auf meine Anfrage, welche Gitarre er nun verkauft, hat er nicht geantwortet...
Bei solchen Dingen fragt man sich doch, welchen Zweck die Leute verfolgen?
Ich meine, auch wenn ich den Unterschied zwischen Fender und Gibson nicht kenne, kann ich doch zumindest blau und rot unterscheiden.... :confused:
 
...auf Quoka habe ich schon Jahre (Jahrzehnte) keine seriösen Angebote mehr gesehen... Früher war das die erste Anlaufstelle, dann kam Thomann und erst später Ebay Kleinanzeigen...
 
Och, ich habe da schon einiges (auch in letzter Zeit) ge- und verkauft. Ich habe das Gefühl, dass Quoka hier um München noch etwas beliebter ist.
Der Vorteil ist halt, dass es eine extra Rubrik "Gitarren und - Zubehör" gibt. Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es keine Unterkategorie zu "Musikinstrumente"

Erste Anlaufstelle ist natürlich der Flohmarkt hier im MB! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau! Musikinstrumente gibt es, aber z.B. Gitarren als Unterkategorie dazu gibt es nicht...
 
Erste Anlaufstelle ist natürlich der Flohmarkt hier im MB! :)

Ich kaufe grundsätzlich am liebsten hier oder in einem anderen Forum, würde mich aber über mehr Anzeigen freuen... zweite Anlaufstelle sind mittlerweile auf facebook einschlägige Kleinanzeigen-Gruppen für Gitarre/Bass, und erst dann ebay-Kleinanzeigen.

Die Bucht meide ich mittlerweile so gut wie es geht... ist zum kaufen oftmals zu teuer, und zum verkaufen sowieso!
 
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Finde auch, dass der Flohmarkt hier noch mehr Zulauf bekommen sollte. Facebook nutze ich gar nicht.

Aber um nochmal auf die lustige Anzeige, die ich entdeckt habe, zurückzukommen: Habt Ihr eine Ahnung, was der Inserent da im Schilde führen könnte?
 
Immer wieder zum Kopfschütteln, was sich manche Verkäufer an pseudo-juristischen Ergüssen unter ihren Angeboten einfallen lassen:

cats.jpg


Natürlich darf ich beim Verkauf einer Gitarre deren Marke nennen, ohne mich in pseudo-juristischem Kauderwelsch von irgendwelchen
Urheberrechtsverletzungen freisprechen zu müssen.
Genauso unsinnig ist der Passus "Kein Abmahnung ohne vorherigen Kontakt". Dieser Satz ist nicht nur wirkungslos, er könnte
bei gewerblichen Anbietern ironischerweise sogar selbst zu einer Abmahnung führen, weil ich damit ja quasi anderen das
Rechte abspreche, mich abzumahnen.
 
in einem Inserat steht u.a. folgender Passus: "Spaßbieter bekommen Post vom Anwalt und zahlen mindestens 50 % vom Warenwert plus Anwalts und Gerichtskosten"

Soll das heißen, dass hier im Falle eines Vertragsrücktrittes der Käufer in jedem Fall mal 50% + Anwaltskosten etc. zu zahlen haben? Es gibt doch sicher ein Gesetz, welches genau regelt, unter welchen Voraussetzungen man zurücktreten kann und ob hier Kosten anfallen oder nicht. Im blödesten Fall hat man halt eine Gitarre gekauft, die man zu diesem Preis nicht wollte. Aber 50% inkl Anwalt zahlen und kein Instrument zu haben wär etwas heftig. Vor allem steht dieser Passus bei einem Kleinanzeigeninserat, bei den der Verkaufspreis bei 160% des Kaufpreises vor 3 Jahren liegt. Keine Ahnung wer da aus "Spaß" mitbieten soll... Masochisten vielleicht?
 
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pseudo-juristischen Ergüssen

Joah, das habe ich mir kürzlich bei der u.a. Prosa auch gedacht.
A) Wer hat den da noch Lust überhaupt anzufragen?
B) Liest sich wie irgendwo herauskopiert, gerade weil von Bieten usw. gesprochen/geschrieben wird, obwohl es in den Kleinanzeigen ohne VB steht. :ugly:

Wichtig:

Gegenstand des Handels ist der in der Artikelbezeichnung benannte Gegenstand/Sache

Sie bieten und erwerben ausschließlich das, was abgebildet ist. Jegliche Abweichung vom Umfang/Menge/Art des zu erwerbenden Gegenstandes von der bildlichen Darstellung und dem in der Artikelbezeichnung genannten Gegenstand, ist in der Artikelbeschreibung ergänzt.

Bei evtl. Unklarheiten zu obiger Ausführung nicht bieten oder Fragen vor! Ablauf des Auktionszeitraumes klären.

§ 434 BGB beschreibt sehr ausführlich, was ein Mangel ist, nämlich grundsätzlich die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit.

Diesbezügliche weise ich nochmals ausdrücklich daraufhin, daß sich die Sollbeschaffenheit aus der in der Artikelbezeichnung in der Verbindung mit der Artikelbeschreibung unter Einbeziehung der im unter „Wichtig“ weiter genannten Ausführungen ergibt.

Verkauf von Privat! Die neueste EU-Gesetzgebung sieht vor, dass auch Privatverkäufer
Gewährleistung/Garantie übernehmen wenn sie dies nicht explizit ausschließen.

Ich schließe hiermit jegliche Garantie und Gewährleistung aus!

Das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie oder Gewährleistung völlig zu
verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht! Bei Fragen und Unverständlichkeit, klären Sie die bitte vor Gebotsabgabe!

*KEINE ABMAHNUNG OHNE KONTAKTAUFNAHME*

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Angebotsseiten
oder Teile dieses Angebots fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen
verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme
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angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser
Angebotswebseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben
umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines
Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den
Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen
oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG,
wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der
Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als
eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
darstellen.
 

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