mojkarma
Registrierter Benutzer
Kann mich nicht an diesen Fall mit Alesis und einer Entschuldigung erinnern? Gibt es da Quellen, wo man nachlesen könnte.
Allgemein meine ich, dass das Problem nicht rechtlicher sondern praktischer Natur ist. Wenn man beispielsweise Produkte "beleidigt" in denen man klare negative Seiten anführt, dann hat die Zeitschrift bald nichts mehr, worüber sie schreiben könnte, denn die Firmen würden ihre Produkte nicht mehr bereitstellen wollen!
Zudem, irgendwo muss man auch eingestehen, dass es Leute (und damit auch zahlende Kunden) gibt, die interessiert das technische Innenleben eines Keyboards überhaupt nicht. Die wollen einfach nur wissen wie es klingt. Ob die Effekte da parallel, seriell, frei verbunden werden können, das ist vielen einfach egal.
Allgemein meine ich, dass das Problem nicht rechtlicher sondern praktischer Natur ist. Wenn man beispielsweise Produkte "beleidigt" in denen man klare negative Seiten anführt, dann hat die Zeitschrift bald nichts mehr, worüber sie schreiben könnte, denn die Firmen würden ihre Produkte nicht mehr bereitstellen wollen!
Zudem, irgendwo muss man auch eingestehen, dass es Leute (und damit auch zahlende Kunden) gibt, die interessiert das technische Innenleben eines Keyboards überhaupt nicht. Die wollen einfach nur wissen wie es klingt. Ob die Effekte da parallel, seriell, frei verbunden werden können, das ist vielen einfach egal.
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