mir ist komplett unklar, warum diese doch recht eindeutige Aussage immer wieder übergangen wird
Soweit ich sie lese, ist mit "Handel" nicht im Sinne von "Verkauf" gemeint, sondern "Transaktion", was auch jeden Transport beinhaltet. Siehe Kapitel 3 Abschnitt b auf PDF-Seite 3. Zudem ist primär relevant, ob dieser "Handel" (Transaktion) kommerziellen oder nicht-kommerziellen Charakter hat:
"Bzgl. Musikinstrumente gelten folgende nicht abschließend aufgezählte Nutzungen als nicht-kommerziell:
bezahlte oder unbezahlte Auftritte, Ausstellungen (z.B. auf einer Wechselausstellung) oder Musik-Wettbewerbe"
Das ganze legt nach Kapitel 3 auf "kommerziellen Zweck" ab. Reisen für Konzerte, Ausstellungen: nicht kommerziell. Eine Veräußerung wäre aber sehr wohl kommerziell, egal ob von Privat oder Geschäft. Letztere Unterscheidung wird nirgends gemacht.
Ich finde das ganze
sehr schwierig zu lesen und die Interpretation alles andere als einfach...
Anyway, ich habe mit der Dame von der UNB ein nettes Telefonat gehabt und ihr nun Fotos, Kassenbon etc. geschickt. Habe glücklicherweise sogar noch nen Papieranhänger mit der Modellbezeichnung und einer angeblichen Seriennummer gefunden (die ich aber an der Gitarre nirgends wiederfinde). Den YouTube-Link wollte sie auch gerne haben. Mal sehen ob das damit nun klappt, und diese Vorerwerbsbescheinigung kann zumindest nie schaden.
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Zusatzinfo:
http://www.das-musikinstrument.de/f...r_Leitfaden_CITES_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf
"
Verkauf innerhalb der EU:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel
die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES
II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der
Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen,
wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden."
Irgendwie sind sich alle einig, Behörden, Fachmagazine, diverse Verbände... ich glaube Du stehst mit Deiner Interpretation ziemlich allein da...
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Und hier der Nachweis zu meiner Interpretation, direkt von der Quelle (CITES):
https://cites.org/eng/disc/text.php#I
"For the purpose of the present Convention, unless the context otherwise requires:
<...>
(c) "Trade" means export, re-export, import and introduction from the sea;"
"Handel" in Bezug auf CITES hat also nichts damit zu tun ob die Hölzer den Inhaber wechseln oder Geld fließt. Es geht um die Verbringung über Grenzen. Insofern gibt es in der Tat diese 10kg Freimenge für
nicht-kommerziellen Handel (Verbringung), aber nicht für Veräußerung (gegen Entgelt, egal ob von privat oder nicht) - das wäre kommerziell.