Der Chevy/Chery/Cheri User-Thread

  • Ersteller das-nitro
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gerade zufällig ausgegraben:
die Nachbauten [...] einer Gibson SG usw. damals 1:1 waren[...]
... mal abgesehen von der recht fantasievollen angeblichen "Firmengeschichte" (mein Stand ist: Chevy/Chery/Cheri waren eine Marke von Cort, das bestätigt auch Cort selbst, die besagte US-Produktion passt dazu auch nicht wirklich, auch der lange Beitrag in Gitarre&Bass zur Markenvorstellung von 1991 lässt nichts von einer angeblichen Vorgeschichte in den 80s erahnen, aber Schnee von gestern, nur: im Netz geht ja nichts verloren ... ;) ), hat irgendwer schon mal eine Chevy/Chery/Cheri SG gesehen???
 
Blöde Frage, aber wo sollte ich bei meiner Chevy® LP-S die Seriennummer finden? Gibt es da potentiell vielleicht gar keine? Würde mir da gerne eine Bescheinigung wegen Palisander-Griffbrett ausstellen lassen:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20108/index.html

Seriennummer ist zwar offenbar nicht zwingend, aber wäre praktisch sie zu haben, so generell zur Identifizierung (z.B. Versicherung, Diebstahl etc.). Gekauft habe "ich" (Eltern) sie irgendwann ca. 1991/1992 - irgendwo flog auch noch der Kassenbon (leider nur mit Datum + Betrag, keine Daten zum Laden, auch wenn ich ihn noch kenne) herum, aber bei Chevy dürfte es klar sein das die Klampfe "alt" ist.
 
Ich will sie aktuell gar nicht verkaufen, habe aber keine Lust auf Diskussionen falls das in der Zukunft mal der Fall sein sollte. Oder Reise mit ihr ins nicht-EU-Ausland...
 
Reise mit ihr ins nicht-EU-Ausland
..geht das auch nicht als Musikereqipment oder Privat?? .. da muss sich wohl noch was an den Bestimmungen geändert haben ... ;)
Wenn du denn eine Bescheinigung brauchst, wirst du wohl um ein Gutachten nicht herum kommen ...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Medium 33128 anzeigen... tja, jemand hatte bei mir angefragt, was ich von der halte und sie trotzdem stehen lassen, da musste ich also ran ... ;)
mit 3,8 kg wohl eher ein "leichter" Vertreter ihrer Art, fühlt sich jedenfalls sehr gut an, leider neigt der Hals-Pickup etwas zum Fiepen, der Bridge merkwürdigerweise nicht ... das Vibratosystem (mit Rollensattel) wirkt sehr geschmeidigt und stabil. Eigentlich nicht so 100% mein Beuteschema, aber ich glaube, das war trotzdem eine gute Entscheidung.
Chery TL Heavy 1993 back 3,8kg.jpg
Chery TL Heavy 1993 body 3,8kg.jpg
Chery TL Heavy 1993 body back 3,8kg.jpg
Chery TL Heavy 1993 head 3,8kg.jpg
 
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:D :D :D sehr geil!
Glückwunsch zur Gitarre, bei mir hats eben nicht entscheidend "Klick" gemacht,
aber wer weiß, vielleicht ergibt sich ja in Zukunft nochmal die Option.
 
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Da kann man mal wieder sehen was die doch für tolle Instrumente hergestellt haben. Ich hab meine Tele 1991 gekauft. Was ich da aber für'n anständiges Instrument gekauft habe, das ist mir erst in den letzten 5 Jahren, auch durch das MB und seine Experten, bewußt geworden. Hab mich wohl vorher zu viel mit'm Bass beschäftigt...:D
 
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bei mir hats eben nicht entscheidend "Klick" gemacht
... bei mir war das im Grunde erst einmal nur ein netter kleiner Ausflug, ich war bereit, das Teil kritisch zu zerreißen im angebrachten Fall, aber das ging irgendwie nicht ... bis auf den etwas wickel-wackeligen Neck-Pickup (der clean bis leicht crunch noch problemlos mitmacht, dann aber das böse Pfeifen kriegt), ein tadelloses Instrument. Auch die Bedenken, die ich in Bezug auf den Rollensattel und eine eventuelle Neigung, die Saiten aus der Spur zu lassen, haben sich sofort zerstreut. Chery hat glücklicherweise noch das C-Profil verwendet (die ja eher häufiger auftauchenden Cheri TL-Heavy haben, wie wohl alle Hälse aus der Zeit, ein D und Mattlackierung, was ich nicht so schätze) und bei dieser Variante fehlen auch noch die scalloping higher frets, die auch nichts Halbes und nichts Ganzes sind, obwohl ich scalloping an sich ganz nett finde, nur bei ein paar hohen Bünden eher überflüssig.
Warum das Modell ausgerechnet "Heavy" betitelt wurde, bleibt mir allerdings verborgen. Das klangliche Gesamtbild ist weder für high gain geeignet, noch irgendwie besonders aggressiv. Eher erdig warm ohne dumpf-Effekte.
 
Chevy Heavys haben das nicht. (eine Chery habe ich noch icht zu Gesicht bekommen bisher)
.. oops, mir fällt gerade auf: ich glaube, das ist etwas wirr, es gibt möglicherweise gar keine Chevy TL-Heavy, oder? Die ersten scheinen wohl Chery zu sein (ohne scalloping) und einige frühe Cheri haben wohl zumindest, wenn man dem Katalog glauben schenken darf, auch keins.
 
..geht das auch nicht als Musikereqipment oder Privat?

Hm doch, solange der Palisander-Anteil 10kg nicht überschreitet, also i.A. kein Problem. :) Trotzdem wird bisweilen empfohlen, "Papiere" dafür zu haben um Diskussionen zu vermeiden...

Wenn du denn eine Bescheinigung brauchst, wirst du wohl um ein Gutachten nicht herum kommen ...

Was sollte ein Gutachter begutachten? Ich brauche einen Vorerwerbsnachweis, und das könnte mit einem Kassenbon der den erworbenen Artikel nicht näher bezeichnet und nicht mal den Verkäufer benennt jetzt wohl schwierig werden. Ob ein YouTube-Video eines 1993er Konzerts bei dem ich die Klampfe spiele zum Nachweis taugt? Hätte auch noch die Original-Pickups und den versifften weißen Gurt von damals... :)
 
Was sollte ein Gutachter begutachten?
..na, was Gutachter eben begutachten:D Sie legen ein Dokument an, aus dem hervorgeht, wann das Instrument gebaut wurde, dass es mit einiger Sicherheit für den europäischen Markt über GEWA verkauft wurde und ein Foto dazu, das eindeutige Erkennungsmerkmale aufweist (etwas Deckenmaserung), so was in der Art.
 
Sie legen ein Dokument an, aus dem hervorgeht, wann das Instrument gebaut wurde, dass es mit einiger Sicherheit für den europäischen Markt über GEWA verkauft wurde und ein Foto dazu, das eindeutige Erkennungsmerkmale aufweist (etwas Deckenmaserung), so was in der Art.

Abgesehen von den eindeutigen Erkennungsmerkmalen als Seriennummern-Ersatz für die Zukunft bringt das alles doch rein gar nichts im Kontext Vorerwerbsbescheinigung?!? Oder übersehen ich was?

Soweit ich das verstehe muß ich nachweisen, daß ich die Klampfe vor dem 31.12.2016 gekauft habe... und da hilft mir doch kein Gutachten?!
 
und da hilft mir doch kein Gutachten?!
.. wer oder was sonst? Der Gutachter bescheinigt dir nach Überprüfung etwas, was dem Augenschein eventuell verborgen bliebt (Echtheit, Identität, Relation andere Papiere/Gut) und verbürgt sich dafür und bescheinigt dir das.
 
Herrlich selektives Quoting. Meine Frage bezog sich auf den Teil davor. Nämlich die Erfordernis des Nachweis des Vorerwerbs. Da hilft kein Gutachten der Welt.
 
Soweit ich das verstehe muß ich nachweisen, daß ich die Klampfe vor dem 31.12.2016 gekauft habe...
.. soweit ich das verstehe, ist ein Verkauf innerhalb der EU (erst recht dokumentiert in den 90ern), bei nichtrelevanter Menge, ohne Re-import, ohne aktuellen Import mit Kaufquittung aus den 90ern und eben gutachterlich zusammengefügten Fakten (eindeutige Abbildung etwa) dieser Art sogar international verkaufsfähig (was alle anderen Bewegungen des Gutes denn einschließen dürfte). Das hat nichts mit selektiven Zitaten zu tun, vielleicht mit einem selektiven Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen, wenn sich aus meiner Antwort nicht ableiten lässt, warum ein Gutachten der gangbare Weg ist auch in Bezug auf dein Anliegen :D

Wenn du davon ausgehen möchtest, dass ein Gutachten keinen Wert hat in diesem Zusammenhang, bin ich gespannt, wie du dir einen Nachweis vorstellst von etwas, was alleine aus den Fakten ohne Gutachten nicht hervorgeht oder eben einer freien Interpretation ausgesetzt ist. Aber siehe oben, ich bin gespannt, wann wir von dem von dir geschilderten Problemfall in der Wirklichkeit das erste Mal Nachricht bekommen, ich glaube nämlich nicht, dass das ein realistisches Szenario ist.Nach einem guten Vierteljahr sollte doch so etwas schon mal passiert sein in den betroffenen Teilen der Welt, oder? (für sachdienliche Hinweise auf Berichte von solchen Probleme wäre ich durchaus dankbar, damit ich viellieicht von meinem bornierten Rechtsverständnis geheilt werde .. ;) )
so, genug geofftopiced soweit, für den Kram gibt es ja einen mehrere Hundert Beiträge starken Zweig hier ... :D
 
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.. soweit ich das verstehe, ist ein Verkauf innerhalb der EU (erst recht dokumentiert in den 90ern), bei nichtrelevanter Menge, ohne Re-import, ohne aktuellen Import mit Kaufquittung aus den 90ern und eben gutachterlich zusammengefügten Fakten (eindeutige Abbildung etwa) dieser Art sogar international verkaufsfähig (was alle anderen Bewegungen des Gutes denn einschließen dürfte).

Ich kann nicht folgen. Wie kommst Du darauf?

Faktenlage so weit ich sie sehe:
  1. hergestellt in der Version 1991-1992
  2. vertrieben in Deutschland durch GEWA (anderswo: unbekannt)
  3. gekauft IIRC 1992 in einem deutschen Fachgeschäft (Rössel in Koblenz), nicht stichhaltig nachweisbar
  4. Erstbesitz, nicht stichhaltig nachweisbar
  5. Gitarre nicht durch Seriennummer eindeutig identifizierbar, deshalb auch kein Kaufnachweis des konkreten Exemplars führbar
  6. Besitzhistorie der Gitarre zwischen Inverkehrbringung und heute nicht nachweisbar
Punkte 1+2 könnte ein Gutachten bescheinigen. Punkt 5 kann auch ein Gutachten bringen (Maserung etc.), aber nur für die Zukunft.

Seit 2.1.2017 darf die Gitarre nicht mehr zum Kauf angeboten werden, es seie denn man hat einen Vorbesitznachweis. Den kann ich nur bekommen wenn ich nachweisen kann, daß ich diese Gitarre vor dem 2.1.2017 gekauft habe. Wie kann mir das ein Gutachter bescheinigen?

Soweit ich sehe habe ich pech gehabt, es seie denn der nette Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde in Köln läßt sich von einem YouTube-Video überzeugen das ich sie 1993 bereits besaß, aber das ist nur ein Anscheinsbeweis (keine Seriennummer, kein Nachweis einer später nicht stattgefundenen Veräußerung und Wiederbeschaffung).

http://www.gitarrebass.de/stories/auflagen-fuer-instrumente-mit-palisander-dringende-registrierung-empfohlen/ schrieb:
Wer ab dem nächsten Jahr sein betroffenes Instrument verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er dies VOR DER NEUREGELUNG erworben hat. Dies ist nicht mit der Angabe der Seriennummer getan, da diese lediglich angibt, wann das Instrument gebaut wurde, nicht aber, wann der Besitzer es erworben hat.

Das mit den "nichtrelevanten Mengen" (max 10kg) betrifft nur Reisen ins nicht-EU-Ausland, bei dem keine kommerzielle Nutzung (also auch Verkauf) stattfinden darf.
 
Seit 2.1.2017 darf die Gitarre nicht mehr zum Kauf angeboten werden
...grrrh, ich wollte ja eigentlich ... aber wovon bitte leitest du das denn ab? Gitarre&Bass (wohlweislich ohne Autorenangabe veröffentlicht, wie sich das für ordentlich recherchierte Artikel gehört ... ) deutet da Sachverhalte, die in der Regelung doch wohl den kommerziellen Handel betreffen (dazu dienen solche Regelungen eh schwerpunktmäßig), nicht den privaten Einzelinstrumentenverkauf ... aber egal.
 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-.../geschuetzte-hoelzer-haeufig-gestellte-fragen

"Wie verhalte ich mich, wenn ich mein Musikinstrument weiter verkaufen möchte?

Beim Verkauf eines Instruments innerhalb der Europäischen Union wird der Käuferin oder dem Käufer die Vorerwerbsbescheinigung mit dem Instrument zusammen übergeben. Ein Verkauf ins außereuropäische Ausland ist ausfuhrgenehmigungspflichtig. In diesem Fall muss zunächst eine sogenannte Vorlagebescheinigung bei der Unteren Naturschutzbehörde in Köln beantragt werden, mit der anschließend eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden kann."

Das ("mein Musikinstrument") richtet sich wohl klar an den Privatbesitzer und Privatverkauf, oder?

Telefonisch auch von der Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde gerade bestätigt. Es ist belanglos ob privat oder kommerzieller Handel. O-Ton "geschützt ist geschützt". Keine Vorerwerbsbescheinigung, kein Verkauf.
 
ich bevorzuge die Quelle vor hanebüchenen Interpretationen, die panische Registrierungsbürokratie in Gang bringen: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-Holzinformation-COP-17.pdf
ebenda:
"[...]
Ausgenommen ist
der nicht
-kommerzielle Handel bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 10 kg pro
Sendung.
[...]"
mir ist komplett unklar, warum diese doch recht eindeutige Aussage immer wieder übergangen wird ....die Annahme, Mitarbeiter der unteren Bürokratieebenen "müssten doch Bescheid wissen" kann dir jeder regelmäßige Kunde einer Verwaltungseinrichtung (etwa des Jobcenters, um mal ein besonders krasses Beispiel zu bemühen) vermutlich entkräften ... ;)

PS: auch deine Quelle (deren Interpretation von Regularien im Falle Privatverkauf sich nicht mit den CITES-Quellen in Einklang bringen lässt) gibt den Rat, den du von mir nicht haben wolltest ;)
"Um sicher zu gehen, ob es sich um geschütztes Holz handelt, müssen Sie sich gegebenenfalls an eine sachkundige Stelle, eine Instrumentenbauerin, einen Instrumentenbauer oder eine Gutachterin beziehungsweise einen Gutachter wenden."

Aber auch das ist eine Beweislastumkehr, die vermutlich nicht BGH-fest sein dürfte, ich gehe davon aus, die zuständige Behörde muss dir beweisen, dass es ein betroffener Werkstoff ist, nicht du, dass es keiner ist oder ob einer ...
 
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mir ist komplett unklar, warum diese doch recht eindeutige Aussage immer wieder übergangen wird

Soweit ich sie lese, ist mit "Handel" nicht im Sinne von "Verkauf" gemeint, sondern "Transaktion", was auch jeden Transport beinhaltet. Siehe Kapitel 3 Abschnitt b auf PDF-Seite 3. Zudem ist primär relevant, ob dieser "Handel" (Transaktion) kommerziellen oder nicht-kommerziellen Charakter hat:

"Bzgl. Musikinstrumente gelten folgende nicht abschließend aufgezählte Nutzungen als nicht-kommerziell:
bezahlte oder unbezahlte Auftritte, Ausstellungen (z.B. auf einer Wechselausstellung) oder Musik-Wettbewerbe"

Das ganze legt nach Kapitel 3 auf "kommerziellen Zweck" ab. Reisen für Konzerte, Ausstellungen: nicht kommerziell. Eine Veräußerung wäre aber sehr wohl kommerziell, egal ob von Privat oder Geschäft. Letztere Unterscheidung wird nirgends gemacht.

Ich finde das ganze sehr schwierig zu lesen und die Interpretation alles andere als einfach...

Anyway, ich habe mit der Dame von der UNB ein nettes Telefonat gehabt und ihr nun Fotos, Kassenbon etc. geschickt. Habe glücklicherweise sogar noch nen Papieranhänger mit der Modellbezeichnung und einer angeblichen Seriennummer gefunden (die ich aber an der Gitarre nirgends wiederfinde). Den YouTube-Link wollte sie auch gerne haben. Mal sehen ob das damit nun klappt, und diese Vorerwerbsbescheinigung kann zumindest nie schaden. :)
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Zusatzinfo:

http://www.das-musikinstrument.de/f...r_Leitfaden_CITES_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf

"Verkauf innerhalb der EU:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel
die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES
II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der
Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen,
wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden."

Irgendwie sind sich alle einig, Behörden, Fachmagazine, diverse Verbände... ich glaube Du stehst mit Deiner Interpretation ziemlich allein da...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Und hier der Nachweis zu meiner Interpretation, direkt von der Quelle (CITES):

https://cites.org/eng/disc/text.php#I

"For the purpose of the present Convention, unless the context otherwise requires:
<...>
(c) "Trade" means export, re-export, import and introduction from the sea;"

"Handel" in Bezug auf CITES hat also nichts damit zu tun ob die Hölzer den Inhaber wechseln oder Geld fließt. Es geht um die Verbringung über Grenzen. Insofern gibt es in der Tat diese 10kg Freimenge für nicht-kommerziellen Handel (Verbringung), aber nicht für Veräußerung (gegen Entgelt, egal ob von privat oder nicht) - das wäre kommerziell.
 

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