"Betrug" bei Baton Rouge???

  • Ersteller ike clanton
  • Erstellt am
offensichtlich... ...oder 9er

allerdings zweifle ich sehr an dem tipp.
aber es zeigt doch, was von der fachlichen kompetenz des service dieses grosshändlers zu halten ist.
 
...allerdings!

frage mich,wozu eine garantie gut ist...
 
Was mich am meisten fasziniert ist folgender Umstand: wenn Saiten schnarren, liegt das doch daran, dass das Schwingungsverhalten zu ausgeprägt ist. Dementsprechend hätte ich persönlich eher zu stärkeren Saiten geraten...

Wahrscheinlich ein Denkfehler von mir.
 
naja...
...man könnte sagen, starke saiten = starke schwingung - schwache (dünne) saiten = schwächere schwingung.

schließlich wissen wir alle, dass eine git "soundmässig" schwächer wird, wenn man von 13er auf 10er wechselt.
die frage die ich mir stelle ist, sollte eine dreadnought nicht immer für 13er saiten ausgelegt sein?
und, kann es sein, dass das verwendete holz nicht für die schwingung der starken saiten ausreichend ist, sprich, das holz der vibration nicht "gewachsen" ist?
 
Die Vintage-Serie von Martin trägt im Korpus eine Prägung auf der Bodenbeleistung, die besagt, dass man nur Medium-Saiten oder dünner benutzen soll: "Use medium gauge strings or lighter only!". D.h. für mich max. 13er Saiten.
 
naja...
...man könnte sagen, starke saiten = starke schwingung - schwache (dünne) saiten = schwächere schwingung.

Falsch - Trugschluß!
Es ist genau andersrum.

Sei gegrüßt, Mati


(Falss ich nicht richtig informiert bin möge man mich bitte korrigieren ;))
 
Falsch - Trugschluß!
Es ist genau andersrum.

Sei gegrüßt, Mati


(Falss ich nicht richtig informiert bin möge man mich bitte korrigieren ;))

Das ist eigentlich logisch.
Denn stärkere Saiten müssen stärker gespannt werden, dadurch schwingen sie nicht mehr so viel wie Saiten die etwas lockerer sind. :gruebel:
 
Falsch - Trugschluß!
Es ist genau andersrum.

Sei gegrüßt, Mati


(Falss ich nicht richtig informiert bin möge man mich bitte korrigieren ;))


hallo???
das ist mir auch klar - meine aussge war ironisch gemeint - in bezug auf die PN des grosshändlers - bitte sehr...

Hey!

Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Meine Kollegin hat gemeint, du solltest mal frische Saiten versuchen, vielleicht nicht zu dicke. Wenn das Problem bestehen bleibt, dann muss das Instrument vielleicht noch mal her, damit wir schauen können, was los ist.

Würd mich über deine Rückmeldung freuen.

:gruebel::eek::(
 
neues....

heute hat sich wieder jemand vom grosshändler, der fa. "best ac..." hier über PN bei mir gemeldet.
ich soll die git nochmal hingeben - denn eine ferndiagnose würde so nichts bringen (welche erkenntnis!) .
und ehrlich gesagt ärgert mich das jetzt doch sehr!
ok, bei mir ist das net sooo schlimm, aber überlegt euch mal folgendes: da ist nun einer der gerne gitarre spielt und dem dieses modell - die Baton Rouge "MAGIC" - besonders gut gefällt.
er spart sich das teil vom munde ab und dann sowas! ich meine das geht nun schon über wochen hin und her. sicher, es ist garantie etc. pp - aber an die "nebenkosten" die für den user dabei auftreten denkt keiner. ich z.b. fahre zu meinem händler 30 km -> einfach.
ich bin also hin gefahren und hab das ding abgegeben, dann hab ichs nach fast 4 wochen wieder geholt - das sind lockere 120 km - und jetzt soll ich das wieder tun?
nicht nur das ich nun 4 wochen diese git nicht habe - schließlich habe ich andere gits, die ich spielen kann - aber was ist mit dem, der nur diese eine hat?
und nun soll ich nochmal mein geld (in form von sprit) rauswerfen, nur damit ich die git wieder zum händler bringe und dann nach wochen wieder hole - dann sind wir insges. bei 240 gefahrenen KM! für die kohle bekommste schon alleine eine R11CA (mal so nebenbei erwähnt) und das sind kosten, die einem die garantie nicht ersetzt!
defacto kostet mich die git immer mehr und mehr und was ich zum schluss habe ist eine reaprierte git, die irgendwann mal so festgeklebt sein wird, dass nix mehr schwingt - soll das eine GARANTIELEISTUNG sein? für wen?

eine echte kundenfreundliche lösung wäre in meinen augen, wenn der grosshändler sagen würde "OK, wir schicken dir direkt eine neue und holen die alte ab." dann wäre der händler aussen vor (der ja auch nichts dafür kann) und ich muss nicht erst hunderte von KM fahren.
dem grosshändler kann es ja egal sein, ob er nun die git zum händler oder direkt zu mir schickt.

wobei ich sagen muss, dass mir eine gutschrift angeboten wurde (beim ersten mal hinschicken der git) ich diese aber abgelehnt habe, weil ich der meinung war, die "fachleute" bei "best ac..." bekommen das ding repariert - war vielleicht ein fehler?

ich jedenfalls kann nur den kopfschütteln.
 
Du hast eine Gutschrift abgelehnt? Bei einer Gitarre in dieser Preisklasse?

Das war nicht klug Ike. Du kennst das Problem der Serienstreuung bei Gitarren der unteren Preisklassen. Da gibts nun mal Ausfälle. Das war nie anders und wird auch nicht besser werden.

Ich kann Deine Entäuschung verstehen, möchte hier aber trotzdem eine Lanze für Best Acoustics brechen.

Wie allen klar sein sollte, ist der Vertragspartner des Endverbrauchers der Händler und nicht der Großhändler/Lieferant. Die Tatsache, dass sich B.A. in dieser Weise direkt mit dem Endverbraucher auseinandersetzt, zeugt durchaus von einem überdurchschnittlichen Engagement. Die meisten Großhändler hätten es abgelehnt, den direkten Weg unter Umgehung ihres Kunden zu wählen.
Die Abholung bzw. den Austausch hätte Dein Händler vornehmen können, mit Sicherheit aber nicht der Großhändler.

Okay, nun ist das Ding bei Dir gründlich in die Hose gegangen. Ärgerlich und nervig.

Zeigt aber wieder mal Eines: wenn ihr Stress mit einem gekauften Artikel habt, setzt Euch mit Eurem Vertragspartner auseinander. Alles andere macht keinen Sinn und führt nur zu Verdruss.
 
Du hast eine Gutschrift abgelehnt? Bei einer Gitarre in dieser Preisklasse?

Das war nicht klug Ike. Du kennst das Problem der Serienstreuung bei Gitarren der unteren Preisklassen. Da gibts nun mal Ausfälle. Das war nie anders und wird auch nicht besser werden.

naja, ganz so wars ja nun doch nicht.
der grosshändler hat mir angeboten dem händler die gitarre gutzuschreiben, der mir das teil wiederum gutgeschrieben hätte - was bitte hab ich denn davon? ich kann auf einer gutschrift nicht spielen. und der, der sich das ding von mund abspart schon gar nicht.

und ehrlichgesagt hab ich die gutschrift deswegen ausgeschlagen, weil ich auch nicht noch unnötige kosten verursachen wollte. schließlich ist die git hin geschickt und repariert worden. das sit zwar im rahmen der garantie, doch ist es schon mehr als man erwarten kann. somit wollte ich der firma nicht noch mehr kosten verursachen - ich dachte ja, die reparatur schafft das problem aus der welt.

was die qualitätsstreuung angeht, so ist dies kein grund einen auf den zusätzlich entstandenen kosten sitzen zu lassen.
 
ich z.b. fahre zu meinem händler 30 km -> einfach.
ich bin also hin gefahren und hab das ding abgegeben, dann hab ichs nach fast 4 wochen wieder geholt - das sind lockere 120 km - und jetzt soll ich das wieder tun?
nicht nur das ich nun 4 wochen diese git nicht habe - schließlich habe ich andere gits, die ich spielen kann - aber was ist mit dem, der nur diese eine hat?
und nun soll ich nochmal mein geld (in form von sprit) rauswerfen, nur damit ich die git wieder zum händler bringe und dann nach wochen wieder hole - dann sind wir insges. bei 240 gefahrenen KM! für die kohle bekommste schon alleine eine R11CA (mal so nebenbei erwähnt) und das sind kosten, die einem die garantie nicht ersetzt!

Du hättest zu Deinem Händler sagen müssen, er soll die Gitarre bei Dir zu Hause abholen. Das muss er dann nämlich auch tun. Weigert er sich, wäre dies eine Erfüllungsverweigerung und Du könntest ohne Fristsetzung zurücktreten.

Hinzu kommt, dass Du als Käufer gegenüber Deinem Verkäufer die Wahl hast, ob Du im Wege der Nacherfüllung eine neue Gitarre willst oder Reparatur verlangst.

Nur mal so als Denkanstoß.

Man muss sich als Käufer nicht alles bieten lassen.
 
Du hättest zu Deinem Händler sagen müssen, er soll die Gitarre bei Dir zu Hause abholen. Das muss er dann nämlich auch tun. Weigert er sich, wäre dies eine Erfüllungsverweigerung und Du könntest ohne Fristsetzung zurücktreten.

Hinzu kommt, dass Du als Käufer gegenüber Deinem Verkäufer die Wahl hast, ob Du im Wege der Nacherfüllung eine neue Gitarre willst oder Reparatur verlangst.

Ich glaube das ist so nicht ganz richtig.
Auch wenn ich mich in juristischen fragen nicht aus dem Fenster lehnen möchte, so hat meines Wissens der Händler auf jeden Fall das Recht den betreffenden Gegenstand zu reparieren, bevor er ihn ersetzt (Wandlung). Und erst nach dreimaliger unzureichender Reparatur hat der Kunde das Recht vom Kauf zurück zu treten.
Direkt eine Wandlung anzubieten ist durchaus Kulanz.

Auch die Gitarre abholen muss er mit Sicherheit nicht. Bereitstellung der Portokosten für einen Versand müsste er tragen, und gut ist.
Versand wäre sowieso (auch für Ike) eine Möglichkeit gewesen die Fahrkosten + -aufwand zu sparen.

Aber das Angebot eine neue Gitarre zu bekommen hätte ich auch in jedem Fall genutzt, es ist ja kein Preisbereich in dem es nur "die Eine" Gitarre gibt, das wäre mit Sicherheit das kleinere Problem gewesen, da ein neuen vernünftiges Exemplar zu bekommen.
 
Also das mit dem "3x Nachbessern" ist eine "urban Legend". :rolleyes:

Laut BGB hat der Käufer freie Wahl ob der eine Reparatur mächte oder eine
Neulieferung (Absatz 1). Der Verkäufer könnte aber eine Reparatur verweigern und einen andere Sache liefern, wenn die Reparatur "unverhältnismäßig" wäre (Absatz 3).
Meines Wissens nach können diese Rechte auch nicht durch AGB oder sonstige Vertragsbestandteile beschränkt werden (aber hier AFAIK, weiß das jemand genau?).

Ich zitier mal:

"
BGB § 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
"

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
 
Meines Wissens nach können diese Rechte auch nicht durch AGB oder sonstige Vertragsbestandteile beschränkt werden (aber hier AFAIK, weiß das jemand genau?).

naja, das ist denk ich logisch.
es kann ja net angehen, dass es gesetze gibt, aber einer sagt "aber für meinen laden gelten nur unsere AGBs" - schließlich sind gesetze nicht zu umgehen - und von irgendwelchen AGBs schon gar nicht.
 
Also das mit dem "3x Nachbessern" ist eine "urban Legend".

Das ist richtig, nur hat sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen gezeigt, das bis zu 3 mal durchaus als angemessen anzusehen ist. Schließlich kann eine Reparatur auch fehlschlagen und dann muss man dem Händler die Möglichkeit geben die Reparatur zu reparieren. Zu berücksichtigen bleibt natürlich der Aufwand der zu betreiben ist, auf beiden Seiten.

Recht haben und Recht bekommen, sind immer noch zwei paar Schuhe, leider. Und es gibt kaum ein Gesetz, welches nicht in ein anderes eingreift oder zumindest herangezogen werden kann. Früher hatte Handwerk goldenen Boden, nun die rechtlichen Berufe. :(
 
naja, das ist denk ich logisch.
es kann ja net angehen, dass es gesetze gibt, aber einer sagt "aber für meinen laden gelten nur unsere AGBs" - schließlich sind gesetze nicht zu umgehen - und von irgendwelchen AGBs schon gar nicht.

Nein, gerade das wäre sogar unlogisch, denn dann gäbe es gar keine AGBs und keine wirkliche Vertragsfreiheit. Die meisten gesetzlichen Regelungen sind sogar "abdingbar" = "dispositiv", legen also nur einen "Defaultwert" vor, im konkreten Vertrag können davon abweichende Regelungen vereinbart werden. Wird nichts vereinbart gelten halt die gesetzlichen Regelungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abdingbares_Recht
 
Das ist richtig, nur hat sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen gezeigt, das bis zu 3 mal durchaus als angemessen anzusehen ist. Schließlich kann eine Reparatur auch fehlschlagen und dann muss man dem Händler die Möglichkeit geben die Reparatur zu reparieren.
:(

Das ist veralteter Rechtsstand, aktuell ist die Regelung wie im BGB-Auszug vorher gepostet. Man kann jetzt im Allgemeinen direkt auf Lieferung einer sachmängelfreien Ware bestehen.
 
Das ist veralteter Rechtsstand, aktuell ist die Regelung wie im BGB-Auszug vorher gepostet. Man kann jetzt im Allgemeinen direkt auf Lieferung einer sachmängelfreien Ware bestehen.

In der Theorie hört sich das alles toll an, die Praxis sieht anders aus. Leidtragender ist meist immer der Kunde. Ich an Ike seiner Stelle hätte das Teil schon längst ins Feuer geschmissen, verschenkt o. ä., nur damit ich meine Ruhe habe. Meinen Seelenfrieden lasse ich mir einiges kosten ;)

Damit hat zwar der Händler/Hersteller gewonnen, aber es gibt zig andere Händler mit schönen anderen Marken. Wobei ich hier einfach glaube, das BR einen Ausrutscher hatte, trotzdem hätte ich einfach keinen Bock mehr. Das Leben ist einfach zu kurz, um sich mit rechtlichen Schreiben, Anwälten und Gerichten zu plagen. Ok, es gibt Leute die das gerne tun. Irgendein Hobby muss jeder haben. :D

Hier steht übrigends zwei Reparaturen ;) , Stand: März 2008 http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/Kaufrecht.pdf
 
Aber nur, wenn §439 (3) zutrifft und vom Verkäufer vorher in Anspruch genommen wurde, nicht allgemein wenn ein Mangel vorliegt. ;)

"
Ist die von dem Käufer gewählte Form der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann der Verkäufer sie verweigern (Beispiel: Die
Reparatur eines geringwertigen Artikels würde weit mehr kosten als die Ware selbst
oder ein reklamierter Artikel ist nicht mehr lieferbar). Der Kunde hat dann das Recht,
die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. Ist auch die andere Möglichkeit der
Nacherfüllung für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden,
darf der Käufer vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Dieselben Rechte hat der Käufer, wenn die Nacherfüllung
fehlschlägt (in der Regel nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen) oder für
ihn unzumutbar ist.
"
 

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