Allgemeine Warnung vor Betrugsfällen im Internet

aktuell erscheinen auf Facebook die weiter oben beschriebenen Fake-Anzeigen für spottbillige Marshall Bluetooth-Lautsprecher auch unter dem Namen "Session Deutschland"
Der echte Session weiß Bescheid und heißt übrigens auf Facebook "session" (kleines 's' und ohne den Zusatz 'Deutschland' )
 
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Hallo,

Auf instagram wurde sowohl von Musicstore als auch Musik Produktiv folgender link öffentlich gemacht:

https://bit.ly/marshall-sonderpreis-de

Am Schluss muss man die Kreditkartendaten eingeben.

Das auf keinen Fall machen!

Das 60jährige Jubiläum von Marshall war schon 2022?

Gruß
 
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Diese Welle schwappt regelmäßig über diverse Social Medias. Auch bei Facebook ganz schlimm.

Letztere interessiert das aber nicht wirklich, wie sie mir mitteilten. Sie erkennen da keine Verstöße gegen irgendwelche Facebook Regeln. ;-)
 
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"bit . ly"

Die Seiten der Domain-Kennung .ly (Lyben) und andere ähnlich gelagerte Förderer von Fakeseiten und Abzocke aus Afrika sind bei mir schon lange gesperrt. Dazu auch solche aus Europa, darunter Türkei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und auch die Ukraine! Neuerdings kommen viele Zocker auch aus Asien wie Birma und Kambodscha.

Überall blüht die IT-Landschaft in den Ländern, der international virtuelle Geldtransfer und der Informationsaustausch und damit auch der Neid auf den Wohlstand in den Industriestaaten. Da klatscht die örtliche Polizei oft noch Beifall, wenn einer aus der Dorfjugend irgendeinen reichen Europäer abgezockt hat. Mit Amtshilfe ist da nicht unbeding tzu rechnen. Wenn die Türkei wollte, könnte sie z.B. den massenhaften Enkeltricksern schnell das Handwerk legen. Da ist aber wenig Interesse, wie mir privat bekannte Kripobeamte, die dahin ermitteln, immer wieder berichten.
 
Bei Quoka wird der Bereich mit Musikintrumenten und Mikrofonen /etc. weiterhin nicht mehr moderiert, so daß ein großer Teil Betrugsangebote dabei sind, oft so faul und schlampig gemacht, daß für Angebote in verschiedenen Bundesländern identische Fotos nicht existierender Geräte benutzt werden, u.a. eines, das seit etwa 10 Jahren regelmäßig eingesetzt wird. Keine Leute in Betracht ziehen, die nicht mindestens 2-3 Jahre dort sind .. Festnetznummern sind besser... und die olle Schote mit "ich bin jetzt weggezogen und muß aus dem Ausland verschicken" ist jetzt bald 100 Jahre alt und kommt auf die Palliativstation.
 
"ich bin jetzt weggezogen und muß aus dem Ausland verschicken"
jaja, gerne auch genommen:

"Ich verkaufe es für meinen Freund" -> Name des Freundes mit der rechtlich nötigen VK-Vollmacht anfordern.
"Ist aus einem Nachlass und ich habe keine Rechnung" -> Objektliste des Nachlassgerichtes einfordern
"Das Geld geht aus Konto der Frau" -> (er hat es übers Studio gekauft und will es privat verhökern) -> Sein lassen!
 
...
"Ist aus einem Nachlass und ich habe keine Rechnung" -> Objektliste des Nachlassgerichtes einfordern
....
Also ich würde sicher keinem irgendwas vom Nachlassgericht schicken und wer hat schon eine Objektliste vom Gericht?
Nachlass kann immer sein und in der Regel wird sowieso meist ohne Rechnung verkauft. Es sind ja gebrauchte Dinge, die öfter viele Jahre alt sind. Da gibt es keine Rechnungen mehr.
 
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Nun es ging mir ja um genau diesen Fall, dass man als Erbe rechtmäßiger Besitzer eines Objektes ist, es nur wegen der fehlenden Rechnung (ja, völlig normal) aber nicht beweisen kann. Wenn das so ist, dann hat der Verkäufer nämlich irgendeinen Wisch vom Nachlassgericht, zumindest wenn es ein Teil nennenswerten Wertes ist.

Das Problem: Die Trödelmärkte, Second Hand Shops und privaten Flohmärkt waren und sind vollgestopft mit privaten Gegenständen unbekannter Herkunft, weil der Personenkreis, der diese Objekte auf gewisse(nlose) Art und Weise erworben hat, diese woanders kaum noch absetzen kann. Deshalb wird alles als Erbstück deklariert.

Wie man so hört, gilt das auch für gewisse Sendungen, wo bereits "Rares" für "Bares" über die Ladentheke ging und am Ende dann ein erboster Besitzer auftauchte und wahre Besitzansprüche anmeldete, weil er das Teil erkannt hatte. Dann wird das eng oder man hat zumindest Scherereien.

Wenn man was geerbt hat, bekommt man vom Nachlassgericht zumindest eine Nennung des Gegenstandes und hat etwas in der Tat, womit man auch ohne eine Seriennummer erst mal sicher vor Klagen ist, weil man darlegen kann, so einen Gegenstand rechtmäßig besessen hat -auch wenn es keine Rechnung gab. Ähnliches gilt die Ersteigerungen im Pfandhaus. In beiden Fällen ist man strafrechtlich sicher, im zweiten Fall sogar zivilrechtlich abgesichert, d.h. man kriegt die Kohle wieder, wenn der VK noch exisitiert.

Mir ging es auch primär einfach mal darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es reicht oft, einfach einen Nachweis einzufordern, um den Verkäufer zum Verdunsten zu bringen. Kürzlich gab es ein Konvolut von Sonderobjektiven für Teleskope auf der Bucht. Da die abgebildet waren konnte ich erkennen, dass die nicht sinnvoll zusammenpassen und nicht von jemandem erworben worden sein konnten, der für seine Teleskope neue Objektive gekauft hat und nun die alten abstößt. Darauf angesprochen, verfiel das Amgebot in Sternenstaub. Man muss dazu wissen, dass auf Teleskoptreffen gerne mal Spezialobjektive geklaut werden und der neue "Besitzer" dann feststellt, dass er das Teil bei sich nicht nutzen kann.

Seltsam sind auch Angebote, wo gleich 2-3 Teile, die neu und unbenutzt sind, weggegeben werden sollen, weil sie "nie benutzt wurden". Ich sage nicht, dass es das nicht gibt, aber wer sowas kauft, und kritiklos offenkundig unplausible Angebote erwirbt, der ist im Zeifel nicht nur seine Kohle los, sondern hat als Käufer auch noch eine Anzeige wegen Förderung der Hehlerei an der Backe. Im Zweifelsfall ist nämlich auch EBAY raus, weil du einen Vertrag mit dem VK hast und nicht nachweisen kannst, dass das geklaute Teil mit der Seriennummer X das ist, dass du da erworben hast. EBAY und der verduftete Käufer werden behaupten, dass es ein anderes war.

Gerade bietet jemand hier aus der Gegend gebrauchtes Studioeqipment an. Der Standort ist bekannt, dort gab es aber in den letzten 30 Jahren keinen Studiobetreiber. Für ein Hobbystudio hat der aber auch zuviel Zeug, dass man eigentlich gar nicht hat. Ich habe nach einem Abholtermin gefragt, aber er will nur versenden.
 
Wie man so hört, gilt das auch für gewisse Sendungen, wo bereits "Rares" für "Bares" über die Ladentheke ging und am Ende dann ein erboster Besitzer auftauchte und wahre Besitzansprüche anmeldete, weil er das Teil erkannt hatte. Dann wird das eng oder man hat zumindest Scherereien.

Ohne jemanden in Schutz nehmen zu wollen, aber bevor man in diese Sendung eingeladen wird, muss man schriftlich erklären woher man das zuverkaufende Objekt hat, und versichern das man rechtmäßiger Eigentümer ist.
Auch vor Ort wird man abermals diesbezüglich gefragt.

Das wiederum weiß ich aus eigener Erfahrung.

Ob es da mal einen oder mehrere Fälle haben soll wo sich Jemand meldet, und (berechtigte) Besitzansprüche stellt hat, das entzieht sich meiner Kenntnis. Möglich ist heutzutage aber alles.
 
woher man das zuverkaufende Objekt hat, und versichern das man rechtmäßiger Eigentümer ist.
Jaja, nur die meisten haben es von irgendwelchen Privatleuten erworben und denken nur, dass sie rechtmäßiger Besitzer sind. Einige geben sogar in der Sendung zu, es auf dem Trödelmarkt erworben zu haben. Und jetzt raten wir mal gemeinsam, woher so ein Trödelhändler Dinge hat, die unfassbar billig verkauft werden, aber real so einen Wert haben, daß sie es den Händlern in der Sendung schaffen und ein Vielfaches erwirtschaften. Die Trödelhändler sind auch nicht dämlich und wissen was das Zeug wert sein könnte.

Nene, auf dem Trödelmarkt kannst du Allerweltsprodukte kaufen, die keine Seriennummer und keinen großen Wert haben und deren Verkauf plausibel ist, wie z.B. einen Vogel- oder Hamsterkäfig oder ein Spielzeug, wo das Kind, das dafür zu alt oder zu groß geworden ist, direkt daneben steht und mitverkaufen hilft. Das ist nachvollziehbar. Da habe ich schon mal was gekauft und der Kleinen noch nen 5,-er extra draufgelegt. Auch EBAY Privathändler, die selten was verkaufen, lange dabei sind und allerlei Altes aus dem Haushalt verkaufen, wo dann zufällig mal ein Keyboard dabei ist, kann man als seriös annehmen.

Aber Ringe, Schmuck, Statuen und Bildhauerei bekommt man nicht auf Flohmärkten und schon gar nicht billig. Wer sowas hat, verkauft es an einen Antiquitätenhändler. Wenn der Trödler sowas hat, dann praktisch immer nach der Methode "vom Laster gefallen". Ich selber habe ich zwei alte Objektive von einem Second Hand Shop aus meiner Studienzeit in den 1990ern. Ich habe einen regulären Kassenzettel von denen. Irgendwann haben die denen aber den Laden zugemacht, weil er bei "den Polen eingekauft hatte", wie es hieß. Rückgabe und Aufklärung gab es nicht. Nun dauert es noch einige Jahre, dann ist das 30 Jahre her und ich habe die Teile "ersessen", sollten sie unter denen sein, die gemopst worden sind. Allerdings werden die Dinger momentan noch zu 20,- das Stück gehandelt, weil alle Fotografen heute auf "digital" machen. Bezahlt hatte ich seinerzeit 100 ... 150 DM pro Stück, jeweils halber Preis vom Neuwert.
 
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@engineer
Soweit alles richtig.
Wenn man hinter jedem Verkäufer ein "unseriöses" Geschäft wittert, dann dürfte man nichts mehr kaufen oder verkaufen.

Letzte Woche Flohmarkt, dort habe ich eine gebrauchte Brille für € 5,00 gekauft, weil ich schick finde, und bekommt nun "meine Gläser" eingesetzt.

Der Verkäufer hatte keinen Nachweis woher diese Brille stammt, was mir auch egal ist. Es wäre aber durchaus möglich das ich ggf Hehlerware gekauft habe ohne es zu wissen. Ich denke aber das es nicht so ist.
Irgendwie muss man aber von der Ehrlichkeit des Verkäufers ausgehen, und auf sein Bauchgefühl hören.
Viel geschrieben, kurzer Sinn; ein gewisses Risiko besteht immer und überall.
 
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@engineer
Ich verstehe das immer noch nicht:
"Wenn das so ist, dann hat der Verkäufer nämlich irgendeinen Wisch vom Nachlassgericht, zumindest wenn es ein Teil nennenswerten Wertes ist."
Ich habe nun 2 x geerbt und auch wertvolle Dinge. Aber es gibt kein Nachlassgericht, dass diese Dinge irgendwie bescheinigt. Wenn ich also etwas von diesen Dingen verkaufen möchte, dann brauche ich dafür einen Wisch vom Nachlassgericht? Willst Du das damit sagen?
Wäre mir komplett neu und auch unverständlich. Ich erbe eine schöne Uhr und verkaufe sie in Ebay und nun soll ich Nachweisen, dass ich der rechtmäßige Besitzer bin. Das soll mir das Nachlassgericht bescheinigen? Oder verstehe ich Dich falsch?
 
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Du brauchst es nicht, aber es wäre zweckmäßig. Seltsam finde ich, daß es da gar nichts geben soll. Alles nur Gegenstände geringen Wertes?
 
Seltsam finde ich, daß es da gar nichts geben soll.

Nee, gibt es auch nicht.
Vor ein paar Jahren war ich in der glücklichen Lage und habe einen etwas teuren Gegenstand geerbt.
Übergeben wurde dieser Gegenstand von einem Rechtsanwalt, der als Testamentsvollstrecker angegeben war.
Ich muss einzig den Empfang des Gegenstandes quittieren.
Keine Unterlagen, keine "Beweismittel" für mich.
 
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Die allermeisten deutschen (Nachlass-) Gerichte sind eh schon überlastet und haben zu wenig Personal,
die können nicht auch noch feststellen oder gar ermitteln, welche Gegenstände zum Nachlass gehören.
Wie sollte das auch gehen rein praktisch ?
Da bräuchten die einen aufwändigen und personalintensiven Außendienst…
( und die Stammtische schimpfen eh schon über „zu viele Beamte“…🙈)

Kurzum: sowas ist im guten alten BGB aus dem Jahr 1900 schlicht nicht vorgesehen…

Das Nachlassgericht stellt nur (auf Antrag) fest, wer erbberechtigt ist bzw wer über den Nachlass verfügen kann. ( zB Testamentsvollstrecker / Nachlasspfleger für unbekannte Erben)

Aber welche Gegenstände / Vermögenswerte dann überhaupt zum Nachlass zählen, muss zur Not von einem Zivilgericht im Klageweg entschieden werden…

Ende des kleinen Exkurses in die freiwillige Gerichtsbarkeit. 😉
 
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Das Nachlassgericht stellt nur die Erben fest, aber nicht WAS vererbt wird. Das kann ein Haus sein oder Grundstück oder Aktien oder große Barsummen oder eben auch teure Gitarren. Das weiß das Nachlassgericht doch nicht. Und selbst das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen Bundesländern bekommt man eine Nachricht, wenn man was geerbt hat (Erbe ist) und wird gefragt, ob man das Erbe ausschlagen möchte (z.B. Schulden) oder annehmen möchte. In manchen Bundesländern sagt Dir das keiner, sondern Du hast 6 Wochen Zeit ab dem Zeitpunkt, ab dem Dir bekannt wird, das jemand im Familienkreis gestorben ist, dem Erbe zu widersprechen (im Falle von Schulden). Tust Du das nicht, tja...Pech.

So, nun verkaufe ich eine geerbte 1958er Gibson Explorer bei Reverb als Erbstück. Und...? Was hat das Nachlassgericht damit zu tun? Höchstens das Finanzamt ab einer Summe von 400.000,-, bei direkten Erben, dann wollen die Erbschaftssteuer.

Habe ich dann eine Rechnung der 1958er Explorer ? Ne.
Oder eine Bescheinigung eines Gerichtes oder Notar, die aussagt, jawoll, er ist der berechtigte Erbe? Ne.

Das hat doch nichts mit Betrug zu tun, um den es in diesem Faden geht.
 
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Das hat doch nichts mit Betrug zu tun, um den es in diesem Faden geht.
Daher BTT bitte und das Thema nicht noch weiter vertiefen. Gibt sicher irgendwo ein FDP Forum, in welchem man sich mit Millionenerbschaften beschäftigt ;)
 
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jaja, gerne auch genommen:

....
"Ist aus einem Nachlass und ich habe keine Rechnung" -> Objektliste des Nachlassgerichtes einfordern
"....
@klaatu Das war der Bezug zu diesem Faden: Obige Behauptung, sonst handelt es sich evt. um Betrug....Das wurde hier diskutiert. Wir waren also on topic. Aber gut.....
 
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Neuer Fall zum Thema "Ameisenhandel" im Gebrauchtbereich:

Da wirst du direkt VOR einem Musikgeschäft angesprochen, dir einen neu erworbenes KB im Kofferraum eines Autos anzusehen, dass derjenige gerade "zurückgeben wollte", das aber der Händler "nach 3 Monaten Nutzung nur noch wegen Kulanz und Gutschein mit Abzug zurücknehmen möchte" und es deshalb großzügig angeboten wird.

Ich schaue es mir an, notiere mir die mail-Adresse und sage, daß ich es mir überlegen werde.

Später teste ich das Gerät im Geschäft an, weil es in der engeren Wahl war, diskutiere mit dem Verkäufer erfahre so nebenbei, dass der Typ da zwar drin war, man ihn als Kunden aber nicht persönlich kenne und dieses KB da auch gar nicht erworben wurde. :rofl:

Wer das ist und woher das KB stammt, bleibt offen, da der Herr auf Anfragen der google-mail nicht antwortet. Die Typen probieren es mit allen Mitteln ...
 
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