Nun es ging mir ja um genau diesen Fall, dass man als Erbe rechtmäßiger Besitzer eines Objektes ist, es nur wegen der fehlenden Rechnung (ja, völlig normal) aber nicht beweisen kann. Wenn das so ist, dann hat der Verkäufer nämlich irgendeinen Wisch vom Nachlassgericht, zumindest wenn es ein Teil nennenswerten Wertes ist.
Das Problem: Die Trödelmärkte, Second Hand Shops und privaten Flohmärkt waren und sind vollgestopft mit privaten Gegenständen unbekannter Herkunft, weil der Personenkreis, der diese Objekte auf gewisse(nlose) Art und Weise erworben hat, diese woanders kaum noch absetzen kann. Deshalb wird alles als Erbstück deklariert.
Wie man so hört, gilt das auch für gewisse Sendungen, wo bereits "Rares" für "Bares" über die Ladentheke ging und am Ende dann ein erboster Besitzer auftauchte und wahre Besitzansprüche anmeldete, weil er das Teil erkannt hatte. Dann wird das eng oder man hat zumindest Scherereien.
Wenn man was geerbt hat, bekommt man vom Nachlassgericht zumindest eine Nennung des Gegenstandes und hat etwas in der Tat, womit man auch ohne eine Seriennummer erst mal sicher vor Klagen ist, weil man darlegen kann, so einen Gegenstand rechtmäßig besessen hat -auch wenn es keine Rechnung gab. Ähnliches gilt die Ersteigerungen im Pfandhaus. In beiden Fällen ist man strafrechtlich sicher, im zweiten Fall sogar zivilrechtlich abgesichert, d.h. man kriegt die Kohle wieder, wenn der VK noch exisitiert.
Mir ging es auch primär einfach mal darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es reicht oft, einfach einen Nachweis einzufordern, um den Verkäufer zum Verdunsten zu bringen. Kürzlich gab es ein Konvolut von Sonderobjektiven für Teleskope auf der Bucht. Da die abgebildet waren konnte ich erkennen, dass die nicht sinnvoll zusammenpassen und nicht von jemandem erworben worden sein konnten, der für seine Teleskope neue Objektive gekauft hat und nun die alten abstößt. Darauf angesprochen, verfiel das Amgebot in Sternenstaub. Man muss dazu wissen, dass auf Teleskoptreffen gerne mal Spezialobjektive geklaut werden und der neue "Besitzer" dann feststellt, dass er das Teil bei sich nicht nutzen kann.
Seltsam sind auch Angebote, wo gleich 2-3 Teile, die neu und unbenutzt sind, weggegeben werden sollen, weil sie "nie benutzt wurden". Ich sage nicht, dass es das nicht gibt, aber wer sowas kauft, und kritiklos offenkundig unplausible Angebote erwirbt, der ist im Zeifel nicht nur seine Kohle los, sondern hat als Käufer auch noch eine Anzeige wegen Förderung der Hehlerei an der Backe. Im Zweifelsfall ist nämlich auch EBAY raus, weil du einen Vertrag mit dem VK hast und nicht nachweisen kannst, dass das geklaute Teil mit der Seriennummer X das ist, dass du da erworben hast. EBAY und der verduftete Käufer werden behaupten, dass es ein anderes war.
Gerade bietet jemand hier aus der Gegend gebrauchtes Studioeqipment an. Der Standort ist bekannt, dort gab es aber in den letzten 30 Jahren keinen Studiobetreiber. Für ein Hobbystudio hat der aber auch zuviel Zeug, dass man eigentlich gar nicht hat. Ich habe nach einem Abholtermin gefragt, aber er will nur versenden.