Hauself Zwo
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Wieder mal eine der berühmten Radio-Eriwan-Fragen, und die Antwort lautet: "Im Prinzip ja" - nur "lohnt es sich" (wenn überhaupt) nur für den tatsächlich Geschädigten, der für das gestohlene Teil Geld bezahlt hat und zum Schluss auch noch ohne Helix dasteht (kein gutgläubiger Eigentumserwerb an abhanden gekommenen Sachen, § 935 BGB). Ist der Täter bekannt, kann man wenigstens versuchen, sein Geld wieder zu bekommen - oder mitbekommen, wie die Strafverhandlung ausgeht...Vielleicht lohnt es sich, die Anzeigen der Polizei zu melden?
Nach meiner Erfahrung ist dieses Interesse der Plattformbetreiber wie Ebay und Quoka leider sehr überschaubar.dass die ein Interesse daran haben, dass ihre Plattform einigermaßen sauber bleibt...
Stimmt! Es wird aber einfacher, wenn man denselben Anbieter mit mehreren "faulen" Inseraten ertappt und dann gleich 'nen Schwung davon anzeigen kann. Dann ist das Interesse der Polizei an soclchen "Powersellern" auch deutlich größer.ist allerdings viel Arbeit... ;-(