Jede Kenntnis von Kampfkunst kann nach erfolgter Anwendung und strafrechtlicher Aufarbeitung bei Vorhalt der Gegenseite eines Übermaßes oder der unverhältnismäßigen Anwendung ein Bumerang werden. Das erlebten Kameraden von mir, die in München abends an einer Ampel warteten und dann von unter Drogen stehenden Halbstarken wohlhabender Abstammung aus Bogenhausen angegriffen wurden. Die Verteidigung behauptete eine grdsl. Nahkampfausbildung bei den Kameraden und damit überzogene Härte. Obwohl sie - nüchtern - nur den Angriff abwehrten und die Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei fixierten. Dann wurde die Karte der unter Wirkung von BtM induzierten Unzurechnungsfähigkeit der Mandanten durch die Verteidigung gezogen.
Ich selber - und im Gegensatz zu obigen Kameraden tatsächlich mit Nachweis durch Lehrgangszeugnisse über eine Grundlagen- sowie Instroctorausbildung über Militärischen Nahkampf (bewaffnet/unbewaffnet) ausgestattet - tue gut, privatrechtlichen Situationen aus dem Weg zu gehen, die in körperlicher Gewaltanwendung enden könnten.
Eure Binnendiskussion über das "geflügelte Wort" des Satzes warmer Ohren ist nett. Bleibt es auf der verbalen Ebene, ist es für einen selbst eine Katharsis. Ich bin da bei @frankpaush. Genau wie Lügen kurze Beine haben, kommt für solche Individuen irgendwann die Nemesis zum Tragen. Karma.
[Es gibt da ein Buch namens Tiger Force. Dies arbeitet die bummelig 170 Kriegsverbrechen (inkl. Mord, Vergewaltigung) einer Einheit des 75th Ranger Regiments auf, die als Long Range Reconnaissance Patrol in Vietnam innerhalb von ein paar Monaten ihre Taten verübten. Juristisch wurde keiner der Täter belangt, aber alle starben mehr oder minder an Krebs begleitet durch vorangegangenen Missbrauch von BtM sowie Alkohol.]
Selbstjustiz ist keine Option, wenn man mutmaßlich gelinkt wurde.
M1: Versuch des schadenausgleichenden Gesprächs.
M2: Führt das nicht zum erwünschten Erfolg, den Rechtsweg bestreiten mit einer Anzeige.
M3: Den Sachverhalt abhaken.