ivarniklas
Registrierter Benutzer
Moinsen !
Disclaimer: Möchte keine Rechtsberatung, sondern mich interessiert Eure Meinung / Einschätzung und evtl. ein Hinweis, falls so etwas schon mal juristisch geklärt wurde (falls es überhaupt etwas zu klären gibt).
Folgende Situation:
Person A will einen Song schreiben, der auch veröffentlicht werden soll. Person A schreibt also einen Text und "komponiert" dazu eine Gesangsmelodie.
Dann übergibt er beides an Person B mit der Bitte, den Song zu instrumentieren, zu arrangieren, den einen oder anderen Übergang (Strophe, Refrain, Instrumentalteil) zu basteln und das ganze abzumischen. Person B macht das auch.
Was würdet Ihr sagen: Wer ist hier der "Komponist" bzw. darf sich bei der Veröffentlichung so nennen? Oder ist diese Frage hinsichtlich "Rechte an dem Stück" (wer hat die eigentlich?) eher irrelevant?
Danke für Antworten.
Gruß
Ivar
Disclaimer: Möchte keine Rechtsberatung, sondern mich interessiert Eure Meinung / Einschätzung und evtl. ein Hinweis, falls so etwas schon mal juristisch geklärt wurde (falls es überhaupt etwas zu klären gibt).
Folgende Situation:
Person A will einen Song schreiben, der auch veröffentlicht werden soll. Person A schreibt also einen Text und "komponiert" dazu eine Gesangsmelodie.
Dann übergibt er beides an Person B mit der Bitte, den Song zu instrumentieren, zu arrangieren, den einen oder anderen Übergang (Strophe, Refrain, Instrumentalteil) zu basteln und das ganze abzumischen. Person B macht das auch.
Was würdet Ihr sagen: Wer ist hier der "Komponist" bzw. darf sich bei der Veröffentlichung so nennen? Oder ist diese Frage hinsichtlich "Rechte an dem Stück" (wer hat die eigentlich?) eher irrelevant?
Danke für Antworten.
Gruß
Ivar
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