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Das ist richtig.Wenn ich jetzt in meinem Keller gehe und ein Karton mit elektronischen Teilen voll mache und als solches verkaufe und der Käufer sich daraus einen Verstärker bastelt bin ich sicherlich nicht dafür haftbar.
Das wiederrum ist eine so komplexe Geschichte, das ist sehr Fall-abhängig.Gerade Fachbetriebe machen Prüfungen von Fremdgeräten. Im Falle einer umfassenderen Prüfung übernimmt der Prüfer auch nicht die Haftung. Haftung hat erstmal immer der Eigentümer bzw. Besitzer des Gerätes. Anders natürlich wenn ein Fachbetrieb eine Reparatur vornimmt oder Teile vom Kunden einbaut. Dann haftet er auch für diese.
Interessantes Thema...wie halten es denn gegenwärtig die Personen hier im Board, die Amps modifizieren oder ähnliches?
Ich meine, dann müssten ja alle Leute hier, die gegenwärtig schon Reparaturen/Mods an fremden Amps durchführen, schon rechtlich falsch unterwegs sein. Oder aber irgendeine Prüfbescheinigung ausstellen.
Sollte da etwas passieren musst du nachweisen, dass das Gerät einwandfrei war nach deinem Eingriff. Und das kann wohl keine Privatperson/Laie.
Das ist völlig irrelevant was in einem Gerät gemacht wird. Wenn ein Gerät geöfnet wird und einer Prüfung/Wartung/Instandaltung unterzogen wird, muss danach zwingend die Sicherheitsprüfung erfolgen. Punkt.
Konkret; Marshall JVM, du machst den propagierten "C63 Mod", damit bist du nun in der Haftung für die elektrische Sicherheit.
Das wollen viele nicht wahrhaben, aber man darf sowas rechtlich einfach nicht. Für sich selber natürlich, klar, kein Problem. Aber in dem Moment wo eine zweite Person diesen Amp nutzen kann bzw. Zugang zu ihm bekommt, sei es durch Verkauf, Proberaummitnutzung oder was auch immer, bist du in der Haftung.
Sollte da etwas passieren musst du nachweisen, dass das Gerät einwandfrei war nach deinem Eingriff. Und das kann wohl keine Privatperson/Laie.
Jeder der also sowas macht muss sich bewusst sein dass er entweder etwas illegales tut oder er muss sich bewusst sein, dass er für sein Handeln verantwortlich ist. Das lernt aber auch jede Fachkraft, denn dafür ist sie schlicht Fachkraft und nicht "Hobbybastler".
Marshall JVM, du machst den propagierten "C63 Mod"
Nein!
Ein Gerät als "Defekt" oder "an Bastler" zu deklarieren, bringt einen nicht aus der Haftung und der Illegalität.
Man bringt das Gerät in Verkehr und ist dafür haftbar. Ende, aus.
...
Ich habe mal keinen TÜV bekommen weil mein Auto beim ASU Test CO Wert 0,6 hatte und erlaubt waren 0,3 ( wenn ich mich recht erinnere )....
Was wenn bei einem selbst zusammengebauten (Amp?)Kit, was vielleicht eine Zeit lang problemlos lief, beim Neubesitzer nach 2-3 Monaten auf einmal ein Widerstand durchknallt und somit an irgendeiner Stelle, an der der Nutzer Hautkontakt hat eine hohe Spannung anliegt. Ursache in dem Fall ist ein defektes Bauteil, nicht die Schaltung oder der Aufbau. Was denkst du wie hier entschieden oder überhaupt die Schuld ermittelt wird?
da sag ich nur, VW lässt grüßen.Tja, heutzutage wird afaik nur noch der Bordcomputer ausgelesen..........
Aber sonst würde ja auch auffallen, daß keine Abgasnorm eingehalten wird.
Wo ich wirklich unsicher wäre wären nun wie gesagt die Mods. Sei es der Kondensator im Tonestack oder das Topteilgehäuse, in das der Amp gesteckt wird. Da zweifel ich halt wie gesagt auch, wie strikt da die Regeln greifen
Reicht ja schon dass die Kiste abbrennt und was anderes mitnimmt, muss nicht immer gleich fatal sein damit man sich als Verkäufer schuldig macht.Wenn man sich diesen Thread durchliest könnte man glauben das pro Jahr
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