Tabs kriegen Lizenzen?

  • Ersteller nünü 1
  • Erstellt am
@psywaltz
hä? Du legst mir da aber etwas in den Mund, was ich nicht gesagt habe.
Zwischen Verbreitung von Songtexten und Verwendung von fremden Songtexten liegt wohl ein meilenweiter Unterschied!

Und nach diesem Recht dürfte ich doch eigentlich auch nicht eine Ausstellung eines Künstler beschreiben. Es müsste dann auch verboten werden Bilder oder Skulpturen zu beschreiben. Schließlich könnte ja jemand anhand dieser Beschreibung diese ja nachmalen. Das Bild wäre dann zwar nicht mehr gleich, sondern nur ähnlich …*aber beim nachspielen von Tabs ist das ja wohl nicht anders ;).
 
nünü;4647158 schrieb:
Hitzige Diskussion:eek: und dabei sind wir noch auf Seite eins

Mir kann trotzdem keiner erzählen wenn ich einen Tab veröffentliche das das ans Lizensrecht geht. Tabs sind ein Lehrmittel für Musiker von Musikern.

nein!!! und nochmals nein!!! das ist nur eine andere Form des Liedes.... sach mal, das ist doch einfach zu verstehen. Du kannst ja auch nicht einfach die Noten von Metallicas xy Album aufschreiben und veröffentlichen...

wenn ich dir TABs, die ich raushöre nur für mich nutze, ist das kein verstoß... ich kann ja auch für mich daheim irgedwlche Lider trällern, ohne Ärger zu bekommen... ja, und ein Künstler muss vorher sehr wohl gefragt werden, wenn jemand seine Bilder beschreibt!
 
Mir kann trotzdem keiner erzählen wenn ich einen Tab veröffentliche das das ans Lizensrecht geht.
Ist aber so. Ganz egal, ob man das nun sinnvoll findet oder nicht.
 
nein!!! und nochmals nein!!! das ist nur eine andere Form des Liedes.... sach mal, das ist doch einfach zu verstehen. Du kannst ja auch nicht einfach die Noten von Metallicas xy Album aufschreiben und veröffentlichen...

Klar kann ich das. Wenn du einen Gitarrenschüler hast und er sagt zeig mir mal das Lied von Metallica und ihr schreibt euch Tabs auf die er sich mit nach Hause nimmt um besser zu Lernen dann is das doch nicht verboten ohne die Herren von Metallica zu Fragen. Und es is auch nicht verboten das der Schüler dann das einem anderem weitergibt usw usw bis sie letzendlich sowieso im Internet landen
 
Wenn dein Lehrer dir Tabs gibt, dann ist das eine geduldete Privatkopie. Wenn er sie öffentlich ins Netz stellt nicht mehr.
 
nünü;4647158 schrieb:
Hitzige Diskussion:eek: und dabei sind wir noch auf Seite eins

Mir kann trotzdem keiner erzählen wenn ich einen Tab veröffentliche das das ans Lizensrecht geht. Tabs sind ein Lehrmittel für Musiker von Musikern.

Du musst es uns ja nicht glauben, sondern dem Urheberrecht. Mit deiner Argumentation kannst du auch Schaltpläne, Programmlistings, Baupläne veröffentlichen, die ja auch nicht das Werk an sich darstellen, sondern nur eine Anleitung, wie man das Werk verwirklicht.

Und: Es heißt Lizenz - nur falls du mal danach googlen willst ;)
 
au mann... hallo!!! veröffentlichen ist ja wohl was anderes, als daheim auf ein Papier malen und nem Kumpel geben!! Doch, das Internet ist ein öffentlicher Raum, ich bin immer wieder erstaunt, dass das viele nicht glauben, das Papier, auf dem du die Tabs aufmalst eben nicht!
 
komische Disskussion.
Tabs verletzen grundsätzlich die Copyrights.
Das Gesetz kann also untersagten sie zu veroffentlichen. Dennoch wirds wohl immer irgendeinen Server in irgendeinem Eck dieses Sonnensystems geben wo all diese Gesetze nicht greifen. Und es steht jedem Bürger frei Gesetzte zu brechen... falls sie ihn (ehr unwarscheinlich) erwischen muss er eben die konsequenzen tragen.
Aber ehrlich gesagt... die Gefahr erwischt und verknackt zu werden geht wohl gegen null.
Ausserdem... isses eh viel besser für eure Karriere wenn ihr schnell anfangt Songs rauszuhören und selber aufzuschreiben.
Unterm strich find ich diesen Kreuzzug der Musikindustrie und ihr argumentation, das Kopieren von musik würde sie in den Ruin treiben lächerlich, da erinnere ich nur mal an diese Kampagne aus den 80er-Jahren:

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ein Buch ist das Werk an sich und für mich nicht mit einem Songtext vergleichbar. Natürlich sollte somit dieses Buch geschützt werden.
Ein Songtext oder ein Tab ist jedoch nur eine Beschreibung eines Teils eines Werks. Es ist nicht das Werk selbst!

Mit dieser Aussage beweist du eigentlich nur deine eigene kognitivie Suboptimierung: Warum sollten in sich geschlossenen Teile (Text und Musik) eines urheberrechtlich geschützen Werkes selbts nicht von diesem Schutz "betroffen" sein.
Das wäre so, als wären bei deinem Buchvergleich die Reproduktion einzelner Kapitel vom urheberrecht ausgeschlossen.
Ich kann auch die ganze Aufregung nicht verstehen, denn nur weil das Tabben ohne kommerziellen Hintergrund geschieht, berührt es ja trotzdem die ökonomischen Belange der Rechteinhaber. Ob du dir zu Hause deine Lieblibgstracks raushörst und sie am Lagerfeuer zum Besten gibst, bleibt davon aber erstmal (sofern keine gebührenpflichtige öffentliche Aufführung im Sinne der GEMA-Regularien vorliegt) unberücksichtigt. Und ob speziell du für den kommerziellen Erfolg von Lady in Black nachweisbaren Einfluss reklamieren kannst sei trotz der (teilweise nachvollziehbaren) Erregung in dieser Causa mal dahingestellt.

Gruss
TheMystery
 
Vorallem, wenn jeder jetzt nur noch für sich die Tabs raushört ist es denn auch Verstoß gegen das Urheberrecht? Macht für mich alles kein Sinn.

Nein, ist es nicht, da du es nur "privat" nutzt. Aber wenn du es "öffentlich" machst, also ins Netz stellst, machst du dich strafbar ganz einfach.

Ist es denn generell so schwer zu verstehen? Es ist doch erstmal vollkommen egal, ob jemand meine Songs kopiert, niederschreit oder sonstwas mit macht und auch völlig egal ob die Motive selbstlos sind oder nicht. Es sind immer noch MEINE Songs und wenn jemand irgendetwas mit meinem geistigen Eigentum anstellt, will ich zumindest gefragt werden. Das ist auch die Bedeutung von EIGENTUM. Es gehört solange mir, bis ich es verschenke, verkaufe, lizenziere oder sonstwas. Das ist ein Recht, dass der Autor hat und das ist auch gut so.

Und zu den Skulpturen von Milamber. Was glaubst du wohl, warum Fotografieren in Galerien verboten ist? Es sei denn ich habe die ausdrückliche Erlaubnis (Presse zum Beispiel).
 

Hallo, wie gehts? :)


Also ich geb mal auch meinen Senf dazu.

Die Musiker die es stört das Tabs von ihnen im Internet landen können doch dagegen vorgehen.
Ist doch vollkommen okay, man einen stört es nunmal wenn im seine Ideen geklaut werden.
Es gehört nunmal dem Schreiber, fertig.

Und die die es nicht stört machen halt einfach nichts, ist doch genauso okay.
Wenn sie sich dadurch geehrt fühlen, sehr schön.

Und fest steht Tabs sind geistiges Eigentum und somit schützenswert,
ich finde da gibt es garkeinen Diskussionspunkt. :redface:

Ich weiß nicht wo das Problem ist.
 
Hallo zurück!

.

Wenn ich Tabs von meinen Liedern online finden würde, wäre das letzte und dämlichste was mir einfallen könnte, dagegen vorzugehen. Wie kognitiv suboptimiert muss man sein um auf so eine kranke Idee zu kommen? Im Gegenteil, ich würde vor Freude an die Decke springen und mich freuen, dass es da draussen Menschen gibt, die sich für meine Musik interessieren und sie sogar nachspielen wollen.
Vielleicht solltest du einfach keine Begriffe verwenden, die du offensichtlich nicht vollumfänglich verstehst: Kognition=Wahrnehmung, Suboptimum= Eufemismus für ganz und garnicht optimiert.
Ergibt in Konnektion eine nicht vollständige Wahrnehmung(sfähigkeit) und genau die hast du in meinen Augen durch deinen unlogischen und nicht den Sachverhalt treffenden Buchvergleich bestätigt.
Du siehst, es gibt gar keinen Ansatzpunkt für Entrüstung irgendeiner Art..

Gruss
TheMystery
 

nix hallo! genau auf den Punkt!

warum sollte der Urheber einschreiten müssen und ständig in allen bekannten Datenbanken, die Tabs anbieten, nachschauen müssen, um sein Eigentum zu beschützen... wo kommen wir denn da hin - es ist verboten, aus gutem Grund und gut.
 
Die Musiker die es stört das Tabs von ihnen im Internet landen können doch dagegen vorgehen.
Ist doch vollkommen okay, man einen stört es nunmal wenn im seine Ideen geklaut werden.
Es gehört nunmal dem Schreiber, fertig.

Grundsätzlich bin ich ja deiner Meinung, aber den Absatz finde ich komisch. Wie soll das denn funktionieren? Recht bekommen nur für den, der sein Recht auch einklagt? Das ist doch Mist. Alle Falschparker oder Raser auf der Autobahn werden geduldet, solange bis sich einer beschwert? Komische Auffassung von Recht hast du.
Ausserdem lliegen die Rechte an Songs in der Regel bei demjenigen, der sie veröffentlicht, also bei der Plattenfirma. Es sei denn es ist vertraglich anders geregelt oder die Rechte fallen nach einem bestimmten Zeitraum an den Urheber zurück.

Aber wie gesagt. Geistiges Eigentum ist genauso Eigentum wie das eigene Auto. Und wer geistiges Eigentum anderer in irgendeiner Form ungefragt verbreitet, macht sich strafbar. Fertig!
 
Und zu den Skulpturen von Milamber. Was glaubst du wohl, warum Fotografieren in Galerien verboten ist? Es sei denn ich habe die ausdrückliche Erlaubnis (Presse zum Beispiel).

hm, jetzt fängst Du auch schon an meine Worte zu verdrehen. Ich habe mit keinem Wort Fotografien erwähnt. Ich habe von "Beschreibungen" gesprochen.

Bitte lest doch meinen Beitrag richtig :). Ich denke ich drücke mich nicht zweideutig und unklar aus ;).

P.S. und Vergleiche mit Quelltexten, die hier aufkamen, sind wohl auch nicht angebracht, da der Quelltext selbst das "Werk" darstellt und somit geschützt ist. Dieser Quelltext darf nicht kopiert werden. Es darf mir jedoch niemand verbieten Methoden zu schreiben, die letztendlich das gleiche tun wie irgendeine x beliebige andere Methode von 1000 anderen Entwicklern auf dieser Welt.
 
ha ha ha,also ich nehme meines Nachbarns Auto und fahre damit nachts rum... es ist ja erst dann Unrecht, wenn er es merkt: also, wo kein Kläger, da kein Richter!
 
Hallo zurück!


Vielleicht solltest du einfach keine Begriffe verwenden, die du offensichtlich nicht vollumfänglich verstehst: Kognition=Wahrnehmung, Suboptimum= Eufemismus für ganz und garnicht optimiert.
Ergibt in Konnektion eine nicht vollständige Wahrnehmung(sfähigkeit) und genau die hast du in meinen Augen durch deinen unlogischen und nicht den Sachverhalt treffenden Buchvergleich bestätigt.
Du siehst, es gibt gar keinen Ansatzpunkt für Entrüstung irgendeiner Art..

Gruss
TheMystery

1. verstehe ich durchaus Begriffe, die ich selbst verwende
2. musst Du mich nicht direkt beleidigen
 

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