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el_duderino schrieb:das gesetz gibt es wirklich! schlau machen, bevor man andere auslacht
hum123 schrieb:leider ist dein geschäft nicht rechtens.
denn nach §819 BGB verstößt es gegen die guten Sitten.
ein solches geschäft liegt vor wenn ein preis doppelt so hoch wie der marktübliche preis ist (wucher), das selbe gilt auch umgekehrt, wenn man etwas für weniger als die hälfte jemandem abkauft...
LostLover schrieb:Der Sound, den das Ding zum Mischer schickt, ist von "Box und Mikro" kaum zu unterscheiden. Direkt, klar, warm und fett. Das alleine ist schon mal klasse. Jetzt, wo ich weiss, dass da ein Dummy-Load drin ist, kommt noch dazu, dass ich meinen Amp auf der Bühne/im Studio stumm schalten kann.
LostLover schrieb:Sowas passiert scheinbar jedem Mucker einmal im Leben. Zumindest, wenn er auf dem Dorf lebt.
Naja, ich weiß ja nicht...in nem angesehenen musikladen?Hellknight schrieb:Vielleicht ist es auch Diebesgut ?
spa schrieb:Naja, ich weiß ja nicht...in nem angesehenen musikladen?
Wofür ist das Teil jetzt eigentlich gut?
Hellknight schrieb:Wenn die Läden was in Zahlung nehmen ?
Ist ne Speakersimu ... ich hab die GI-100 die ist auch toll
spa schrieb:Was bringt denn sone Speakrsimulation kann ich verschiedene rößen also 12" oder 10" nachstelen oder verschiedene Hersteller oder so?! Merkt man da einen großen unterschied?
spa schrieb:Das ist extrem geil!
in Freund von mir hat letztens auch einen Karton von ner Gamecube für 70 verkauft(dieser Idiot, der drauf geboten hat )...der Käufer hat sich aber nicht bereiterklärt das Geld zu bezahlen und hat dann nur 30 von Ebay gekriegt, obwohl er auch in der Beschreibung geschrieben hatte KARTON!Aber ich min, Gewinn hat er alle mal gemacht ^^
Naemi schrieb:Hab auch ein Schnäppchen gemacht^^!
EDIT von Lennynero: Ebaylink entfernt
Ps.: ICH bin der Verkäufer^^!
Da muss ich jetzt einfach mal vorbehaltlos zustimmen. Das dann hier auch noch mit stolzgeschwellter Brust zu präsentieren, ist fast schon bemitleidenswert.willow schrieb:Du bist einer von diesen miesen, kleinen, geldgeilen ********, die einem den Spass an eBay verderben. Deine Mutter hat bei deiner Erziehung echt ganze Arbeit geleistet. Ich könnt echt kotzen; dass du da auch noch stolz drauf bist ist erbärmlich.
noe, das ist sache des verkäufershoss33 schrieb:Und? Soll er jetzt Selbstanzeige machen?
wenn dich recht nicht kümmert ok, aber das sind regeln des bgb und an die hat sich jeder in dtl lebende zu haltenIllch schrieb:Das immer Leute daher kommen und alles Mießmachen müssen)
ich höre mir gerne deine fundierte begründung an.muLLi schrieb:teilweise immer diese megaharten klugscheißer, die alles mieß machen wollen und trotzdem unrecht haben D
gecco schrieb:Das mit der Hälfte etc gilt allenfalls für den ladenbesitzer!!!!!
DER hat 20 Euro dafür rausgegeben!!!
Also hat das Teil ab dem Moment nur noch einen Wert von 20 Euro den der Ladenbesitzer dann (aus wahrscheinlichem unwissen) /fast/ verdoppeln wollte (wobei er ihn hätte verzwanzigfachen können)
Der Threat-Ersteller hat also mit 25Euro nur eien Bruchteil mehr bezahlt
(Etwas wackelig die These aber OK)
aha, dann sag mir mal, was daran falsch istfamulus schrieb:Das ist mit Abstand der größte Schwachsinn, den ich hier jemals gelesen habe.
Blacky schrieb:NA UND... das würde doch nur gelten wenn der vekäufer z.b. ein leihe gewesen wäre der keine ahnung von den realen preisen gehabt hätte und evtl. erst später erfahren hätte was das ding wert ist....
ja, mach das mal, dann kannst du dich schonmal warm anziehenSonic Youth schrieb:geh doch nochmal hin und gib ihm wenigstens noch die 5€ die zu den ursprünglichen 30€ fehlen, lass dabei ein arrogantes grinsen raus und frag ihn, was er sonst noch so gebraucht hat
RfC schrieb:Hi,
ein Geschäft kann nicht nach §819 nichtig sein. Das ist nur eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsvorschrift, die mit der Frage OB ein Geschäft sittenwidrig ist, nichts zu tun hat. Unter welchen Voraussetzungen Sittenwidrigkeit zu bejahen ist, ist nicht im BGB geregelt. §138 bestimmt nur, dass ein Geschäft, das gegen die guten Sitten verstößt nichtig ist.
§138bgb: "ein rechtsgeschäft was gegen die guten sitten verstößt, ist nichtig"RfC schrieb:Hi,
Und dass es auch kein Wucher ist, kann jeder in §138 Abs. 2 BGB nachlesen!
f0rce schrieb:mit halbwissen kannst du deine kleine schwester beeindrucken dude.
er hat den verkäufer nicht unter druck gesetzt o.Ä. und da der verkäufer nit besoffen war war er auch voll rechtsfähig -> nicht nichtig.
spa schrieb:Ich mein warum sollte man darauf Stolz sein, man versucht doch nur seinen "Müll" loszuwerden, und wenn man es exakt als das beschreibt was es ist, dann ist es auch legal...ich lese immer 100 Mal durch, bevor ich auf was biete!
Außerdem liegt der "Fehler" dann bei den Bietern...egal, bevor das hier noch ausartet!
Hellknight schrieb:Wenn ich einen Karton bei Ebay verkaufe und den auch so auszeichne hat der Bieter das Problem.