RodLovesYou!
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Ja stimmt, das hab ich nicht beachtet dass das ein alter ist und dass er schon rar ist..
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Und? Soll er jetzt Selbstanzeige machen?hum123 schrieb:leider ist dein geschäft nicht rechtens.
denn nach §819 BGB verstößt es gegen die guten Sitten.
ein solches geschäft liegt vor wenn ein preis doppelt so hoch wie der marktübliche preis ist (wucher), das selbe gilt auch umgekehrt, wenn man etwas für weniger als die hälfte jemandem abkauft...
Das ist mit Abstand der größte Schwachsinn, den ich hier jemals gelesen habe.hum123 schrieb:leider ist dein geschäft nicht rechtens.
denn nach §819 BGB verstößt es gegen die guten Sitten.
famulus schrieb:Das ist mit Abstand der größte Schwachsinn, den ich hier jemals gelesen habe.
hum123 schrieb:leider ist dein geschäft nicht rechtens.
denn nach §819 BGB verstößt es gegen die guten Sitten.
ein solches geschäft liegt vor wenn ein preis doppelt so hoch wie der marktübliche preis ist (wucher), das selbe gilt auch umgekehrt, wenn man etwas für weniger als die hälfte jemandem abkauft...
Blacky schrieb:NA UND... das würde doch nur gelten wenn der vekäufer z.b. ein leihe gewesen wäre der keine ahnung von den realen preisen gehabt hätte und evtl. erst später erfahren hätte was das ding wert ist....
Hellknight schrieb:Der Verkäufer muss dazu kein Laie sein.
Der Kauf ist rechtens.
Sonic Youth schrieb:geh doch nochmal hin und gib ihm wenigstens noch die 5€ die zu den ursprünglichen 30€ fehlen, lass dabei ein arrogantes grinsen raus und frag ihn, was er sonst noch so gebraucht hat