
Gitarrensammler
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Aktuell mein neues Projekt beendet.
Ich kann ja schlecht drumherum lackieren. Außerdem ist es nicht MercedesDa ist jetzt die Frage, ob man auf so einem Makeover (wieder) die Fender-Marke anbringen darf.
ist nicht das Kriterium. Als Patentanwalt hab ich schon ein "gewisses" Wissen auf dem Gebiet und brauche nicht mit Vermutungen oder anderem Halbwissen operieren. Es wurden Veränderungen an dem Produkt vorgenommen, wodurch es kein Original mehr ist (Fender kann ja sagen, dass sie so etwas nie unter ihrem Namen herausgegeben hätten), und die Marken neu angebracht (dazu ist laut Gesetzt halt nur der Markeninhaber an einem Produkt berechtigt).Außerdem ist es nicht Mercedes![]()
Fender ist aber ja auch Markeninhaber und darf seine Marken verwenden. Wenn jemand Veränderungen vornimmt, aber das originale/ursprüngliche Logo auf dem Headstock lässt, besteht das Problem in der Tat nicht. Es geht wirklich darum, dass die Marken 1. nach Veränderung 2. neu angebracht wurden.Fender adaptiert ja auch Umbauten gewisser Stars in Form von Signature Modellen.
Habe das auch nicht falsch verstanden. War von mir nicht blöd gemeint.Ich kritisiere aber ja nicht, sondern wollte nur auf die Problematik hinweisen,
Noch am Rande: Fender ist schon recht aggressiv bei berechtigten Markenverletzungen (was wir hier ja nicht haben, da kein gewerblicher Bereich), nicht so aggressiv wie Rickenbacker, aber auch nicht so trantütig wie Gibson seit Jahren (ganz anders als in den so genannten law suit Jahren gegen Japanische Kopien).Außerdem ist es nicht Mercedes![]()