Sobald Fender das Geld für alle Neuteil auf dem Konto hat, darfst Du auch Penisbilder draufmalen
Wenn Du als Privatmensch, d.h. nicht gewerblich, aus Nicht-Fender-Teilen eine Partscaster baust und ein Fender-Logo draufmachst, sind sie zwar nicht erfreut, können aber nichts machen, da das keine Markenverletzung ist. Beim Weiterverkauf aber das nicht offenzulegen, ist zumindest versuchter Betrug und fällt auch unter Strafrecht.
Wird so eine Partscaster aus Nicht-Fender-Teilen mit Fender-Logo von einem gewerblichen Anbieter auch nur angeboten, wäre das eine Markenverletzung.
Nicht nur identische Benutzungen fallen unter das Markenrecht, sondern auch solche mit einer "gewissen" Verwechslungsgefahr, was ja bei dem "Franken"-Schriftzug oben auch beabsichtigt ist. Wie aggressiv Fender Markenverletzungen verfolgt, weiß ich nicht. Aus meinen Verbindungen zu den Gibson-Vertretern in Europa weiß ich aber, dass Gibson bekannt gewordenen "Problemen" schon ziemlich konsequent nachgeht.
Meiner Meinung nach gilt der Begriff Partscaster grundsätzlich für Zusammenbauten von markenunabhängigen Teilen. Nur wenn eine belegte Bedeutung bestünde, wären dadurch eben "Regeln" festgelegt.
Jedenfalls erschweren eingeleimte Hälse schon mal das Kombinieren von beliebigen Hälsen und Bodies, auszuschließen ist das aber natürlich nicht. Und für die Verwendung von Tauschteilen auch bei PUs und Hardware hat sich die Bezeichnung "Partspaula" nicht eingebürgert, geschweige denn durchgesetzt.
Weil Gibson jetzt Peter Frampton ehrt, fiel mir meine Artisan ein. 100 % original, sogar das Bigsby ist laut Gibson Service schon bei er ersten Auslieferung draufgewesen und macht die Gitarre zu einem absoluten Einzelstück