Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Die ist 3 Jahre lang garantiert echt? :evil:
 
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Und welchen Sinn macht es, wenn ich beim Verkauf meiner Fälschung explizit darauf hinweise, das es eine Replik ist? :ugly:
Macht nich wirklich Sinn, oder? Der Effekt ist weg, oder?
Wie gesagt, ich bin kein Jurist , ihr ja auch alle nicht , aber mein Gesunder Menschenverstand sagt mir: dem Verkäufer Betrugsabsicht zu unterstellen oder nachzuweisen, wo er extra auf Replika hinweist, dürfte schwierig werden. Ob es rechtens ist, eine Gitarre mit Gibson Logo zu verkaufen, die keine Gibson ist, mag ja noch angehen , dass das ggfs nicht rechtmäßig, weil gegen irgendwelche Marken/Patentrechte verstößt (falls dann auch die kopfplatte ggfs noch eine patentierte Form hat)
usw.
Nicht allein aus dem Strafgesetzbuch ergeben sich Straftatbestände. Auch im Markengesetz gibt es Straftatbestände. Hier könnte
§ 143 MarkenG einschlägig sein (https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html):
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich
...
3.entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 1 ein Zeichen anbringt oder entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 eine Aufmachung oder Verpackung oder ein Kennzeichnungsmittel anbietet, in den Verkehr bringt, besitzt, einführt oder ausführt, soweit Dritten die Benutzung des Zeichens
a)nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 untersagt wäre oder
b)nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 untersagt wäre und die Handlung in der Absicht vorgenommen wird, die Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung einer bekannten Marke zu ermöglichen,
4. entgegen § 15 Abs. 2 eine Bezeichnung oder ein Zeichen benutzt oder

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch der Versuch ist strafbar.

Was ist nun "geschäftlicher Verkehr", denn nur Handlungen im geschäftlichen Verkehr sind davon betroffen.
Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) umfasst der „geschäftliche Verkehr“ jede wirtschaftliche Betätigung, mit der in Wahrnehmung oder Förderung eigener oder fremder Geschäftsinteressen am Erwerbsleben teilgenommen wird. Grundsätzlich betrifft das Privatpersonen also nicht, aber in einem Urteil des Landgerichtes Berlin, Aktenzeichen 103 O 149/01, vom 09.11.2001 wurde entschieden, dass bereits 39 Geschäfte über eBay innerhalb eines Zeitraumes von ca. 5 Monaten als geschäftliches Handeln einzuordnen sind. Man ist da also schneller in dem Bereich als einem lieb ist, denn viele Gitarrenspieler/-sammler wie auch ich kaufen und verkaufen ja des öfteren mal etwas bei Ebay oder auf anderen Plattformen.

Allerdings wird die Tat nur auf Antrag verfolgt oder bei öffentlichem Interesse. Strafrechtliche Konsequenzen sind meiner Erfahrung nach daher (und aus anderen Gründen, die ich gerne erläutern kann) eher selten.

Viel häufiger sind zivilrechtliche Konsequenzen, also Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche. Die können mitunter recht hoch sein. Anwaltskosten, Ermittlungskosten usw.

Weiterhin könnte es einen Vernichtungsanspruch geben nach § 18 MarkenG, auch das kann den Besitzer hart treffen (https://dejure.org/gesetze/MarkenG/18.html).

Es ist also nicht ganz unproblematisch mit einem gefälschten Markenprodukt in die Öffentlichkeit zu treten, auch und gerade, wenn man genauestens schreibt, dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt.

Wie der konkrete Fall zu beurteilen ist, kann ich natürlich nicht sagen. Jeder Fall ist anders und verschiedene Gerichte entscheiden auch anders.
 
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Ist denn diese Gitarre jetzt von Haus aus ein Fake , also gezielt als Chibson hergestellt, oder hat der Besitzer einfach ein Gibson logo angebracht?
Weiß das jemand? Das würde für mich eben den großen Unterschied machen. Daher mein Vergleich zur Auto Szene. Ich kann ja an meinen Audi A4 2.0 TDI ein RS4 Spoiler Paket ranmachen, Embleme vom RS4 auch , und den dann als RS4 Replika verkaufen, ohne Probleme. So lange ich darauf hinweise und der Käufer wird ja wohl feststellen, dass es ein Diesel ist und kein Benziner und fast 300PS weniger hat. Und Audi wird da garantiert keine Klage gegen erheben
 
Ist denn diese Gitarre jetzt von Haus aus ein Fake , also gezielt als Chibson hergestellt, oder hat der Besitzer einfach ein Gibson logo angebracht?

Das macht im Ergebnis keinen Unterschied.

Ich kann ja an meinen Audi A4 2.0 TDI ein RS4 Spoiler Paket ranmachen, Embleme vom RS4 auch , und den dann als RS4 Replika verkaufen, ohne Probleme. So lange ich darauf hinweise und der Käufer wird ja wohl feststellen, dass es ein Diesel ist und kein Benziner und fast 300PS weniger hat. Und Audi wird da garantiert keine Klage gegen erheben

Da ist die Situation etwas anders. Wie ich das verstehe bleibt es ja ein Audi, nur mit einer anderen Bezeichnung, während die Gitarre nie eine Gibson war. Ein verbastelter Audi bleibt ein Audi, eine verbastelte Gibson eine Gibson. Beides darf unter dem Markenzeichen verkauft werden.
Eine Chibson wird aber nicht durch Aufbringen eines Gibson Decals zur Gibson, kann nur zu einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der Marke führen.

Bei dem Anbringen des RS-4 Emblems könnte es (sehr) eventuell aber Schwierigkeiten geben. Soweit es sich bei RS-4 und dem Emblem um eine Marke handelt, könnte es sich um die "Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung einer bekannten Marke" handeln. Insofern wäre ich als Anwalt vorsichtig zu behaupten
Und Audi wird da garantiert keine Klage gegen erheben
und das liegt natürlich auch daran, dass in der Regel vorab außergerichtliche Forderungen gestellt werden.
Wie man sieht ist es (auch als Anwalt) nicht ganz einfach pauschal zu beurteilen. Es kommt oft auf Details an.

Es geht beim Markenrecht in erster Linie um die Rechte des Markenrechtsinhabers, nicht um die Rechte von Käufern. Ein Käufer könnte hier eventuell Rechte auf Wandlung oder Minderung haben, wenn er einem Betrug oder eine Falschinformatioin aufgesessen ist, wenn z.B. nicht deutlich wird, dass es sich um ein Replik handelt.
 
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Mal von der rechtlichen Seite abgesehen...wenn jemand in einer Verkaufsanzeige bzw. Auktion mehrfach deutlich darauf hinweist das es sich nicht um eine orig. Gibson sondern eine Nachbau oder sonst was handelt,
ist es in dem Sinne diesem Themas kein Fake...da ja jeder der des Lesens mächtig ist vorher darüber inf. wird.
Was anderes wäre es wenn man so tut als wüsste man von nicht und hofft das irgendein Blödmann sich auf den Schriftzug auf der Kopfplatte verlässt.
 
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Das liegt wohl im Auge des Betrachters...für mich ist/war da nichts fragwürdig dran. Der Käufer wird doch informiert.
Ob Gibson sowas stört? Wie viele Eigenbauten/Kopien werden denn mit den Open-Book Headstock verkauft...ist der nicht geschützt?
 
Ob Gibson sowas stört?

ja, sehr sogar
es gibt (oder gab) sogar ein 'Legal Department' bei Gibson,
es gibt oder gab auch jemand, der darauf bestand, dass Läden wie thomann die Rubriken ihrer Web-Shops von 'Les Paul' auf 'Single Cut' umbenennen mussten....

Und auf internationale Foren sind die auch unterwegs, die sind sehr penetrant, wenn in den dortigen 'classifieds' 'Single Cut' Gitarren angeboten werden auf denen sich das Gibson oder Les Paul Logo befindet und diese nicht bei Gibson oder Epiphone hergestellt wurden.

Wie viele Eigenbauten/Kopien werden denn mit den Open-Book Headstock verkauft...ist der nicht geschützt?

Frag doch mal, wie viele dieser kleinenHersteller schon 'Unterlassungs-Klagen' von Gibson am Hals haben/hatten
 
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oha...hätte ich jetzt nicht gedacht. Bei gewerblichen Verkäufern, ok...aber auch bei Privaten?
 
Bei gewerblichen Verkäufern, ok...aber auch bei Privaten?

Dieser Verkauf wird höchstwahrscheinlich nicht direkt die Anwälte aus Nashville auf den Plan rufen, die interessiert eher der Hersteller, Importeur etc.
Was den "Open Book Headstock" oder sonstige Formen angeht so fallen die mWn unters Markenrecht. Das ist länderspezifisch, in D eher streng geregelt. Eine Tokai mit Open Book Headstock bekommt man in D nicht (mehr) "offiziell", in der Schweiz schon. FGN hat für die Export-Modelle das (den?) Cutaway verändert etc.

Ob Gibson bei solchen Auseinandersetzungen vor Gericht Recht bekäme ist eher nebensächlich, man hat im Zweifelsfall genug Geld um ein in die Länge gezogenes Verfahren auszusitzen.
 
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oha...hätte ich jetzt nicht gedacht. Bei gewerblichen Verkäufern, ok...aber auch bei Privaten?

Es soll verhindert werden dass die Marke "verwässert" wird und so ihre Unterscheidungskraft verliert. Damit würde dann nämlich auch der Markenschutz für den Markenrechtsinhaber verloren gehen. Bei dem materiellen Wert der Marke Gibson und aller dazugehörigen Zeichen und Namen ("Les Paul", Headstockform, Logo, Korpusform usw.) sicher ein dramatischer wirtschaftlicher Verlust.

Der BGH hat z.B. zur Marke "Post" entschieden, dass es sich dabei nur noch um einen rein beschreibenden Begriff handelt, der von der Deutschen Post AG nicht mehr exklusiv beansprucht werden kann (BGH, Urteile v. 5.6.2018, Az. I ZR 108/05 und I ZR 169/05). Man stelle sich das für "Les Paul", usw. vor.

Daher besteht starkes Interesse daran jede Markenrechtsverletzung, ob von privater oder gewerblicher Seite zu unterbinden.
 
Hallo Zamme,

bin Basser und kenne mich in der Gitarren Welt nicht wirklich aus . Man bietet mir folgende Gitarre an ... und bin nicht weit zu denken dass der mich verarschen will .... !!

ist das wirklich ne Gibson ? wenn ja welches Model und welchen Wert ??

waere der Hilfe der " Gibson Profis " sehr dankbar


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Wuensche einen sonnigen Sonntag
Olli
 
ist das wirklich ne Gibson ?

Ich bin ja kein Profi, aber: Nein.
Auch wenn ich ein solches Modell (Bodyform) mangels Kenntnis nicht 100%ig ausschließen kann - so eine verwackelte Nummerierung hab ich auch bei Gibson noch nicht gesehen und die dicken Bolzen der Bridge sagen "Asia!", die verwendet Gibson nicht.
 
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hye Benny

genau ..... und ... gibt es SG Gibson mit 1 einzigen PU ??
 

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