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Laggy
Gesperrter Benutzer
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Wenn hier ein Präzedenzfall geschaffen würde und auch angewandt werden kann, hör mal... dann kaufe ich mir jede Fakegitarre und klage auf Schadensersatz, wenn sie nicht klar und deutlich gekennzeichnet ist!
---------- Post hinzugefügt um 11:19:22 ---------- Letzter Beitrag war um 11:18:10 ----------
Nein, so einfach nicht! Das entscheidet das Gericht und dann gibt's im Zweifel einen Titel.
Und wenn der Gerichtsstand nicht in Deutschland, oder gar in der EU ist, der Faker arm wie eine Kirchenmaus ist, oder gar nicht, oder nicht mehr in der EU weilt,
in einem Land weilt deren Rechtsverständnis so gar nicht mit unserem konform läuft, sie keinen Auslieferungsvertrag mit Deutschland haben,
oder er gar mit einem gefakten Namen unterwegs ist ?
(Ich habe leider nicht die kriminelle Energie mir weitere denkbare Szenarien auszudenken)
Dann wäre das eine interessante Jagd nach dem Geld.
Recht haben und Recht (Geld) bekommen sind zwei Dinge , die sich manchmal nicht verstehen.
Gruß TOM