Unser primäres Ziel, wenn wir uns zuweilen erlauben die Meinungsfreiheit einzuschränken, ist, unsere Fachbereiche am Thema zu halten. Diese Beschränkung der "Meinungsfreiheit" ist auch völlig legitim und durch das Hausrecht gedeckt.
Strategisch haben wir den Unfug, Müll, Klamauk... den so eine riesige Community hervor bringt vor etwa 12 Jahren in den OT-Bereich verfrachtet. Dort können sich die Leute etwas austoben... wenn sie sich im Gegensatz dazu im Fachbereich etwas besser benehmen. Andere Foren haben andere Konzepte. So ist es im ebenfalls von uns betriebenen Bassic.ch Usus, ständig allerlei Witzchen und Abschweifungen in die Fachthreads einzubauen, die dann uU über Seiten hinweg abschweifen. Die User dort wollen das so, sind damit häppy. Deswegen sind dort viele, die es hier überreguliert finden.
Der OT hingegen ist uns weitgehend egal. Wer da posten will, kann es tun, wem es dort nicht gefällt, soll den Bereich meiden.
Ich habe weiter oben ausgeführt, was die Pflichten eines Betreibers sind. Auch, dass sich die entsprechende Rechtsprechung in den letzten 15 Jahren deutlich verändert hat.
Als Beispiel:
Wer da unten behauptet, einen Holocaust hätte es nicht gegeben, macht sich strafbar. Das Musiker-Board wäre erst strafbar, wenn wir uns nach Aufforderung durch Polizei (eigentlich Staatsanwaltschaft) weigern täten, die Holocaustleugnung zu löschen. Nun ist es aber eben nicht so, dass uns jeder besorgte User in diesen Verzug setzen kann, dass wir uns eine strafbare Aussage 'zu eigen' gemacht hätten.
Wenn da unten aber einer den Boateng nicht in seiner Nachbarschaft wohnen lassen will, dann droht von seiten der Staatwanwaltschaft gar nichts, denn er darf das nicht wollen und darf es auch sagen, auch wenn es ziemliche Unfug ist. Er darf auch sagen, dass er Zuwanderer aus Nordafrika (mehrheitlich) für Schafhirten hält, die wenig zu der Erwirtschaftung ihres Lebensunterhalts beitragen können.
Natürlich dürften wir solche Aussagen im Rahmen unseres Hausrechts löschen, ohne dadurch gegen Artikel 5, GG, zu verstoßen. Würde dieses Forum vom Staat (zB ARD, ZDF, GEZ...) betrieben, gäbe es aber zB dieses Hausrecht so willkürlich nicht - zumindest nicht in dieser Form. Da brauchte es dann einen paritätisch besetzten Moderatoren-Rat... und auch das hat gewaltige Tücken (-> Böhmermann).
Hier ist es vergleichsweise einfach - ich könnte das ziemlich willkürlich tun. Aber, so ziemlich jeder da unten hat Meinungen und Überzeugungen, wonach sein eigener Standpunkt korrekt und durch das Recht gedeckt ist, während andere Meinungen als Rassismus, Volksverhetzung oder einfach nur unerträglich angesehen werden. Dabei spielen Emotionen eine weit größere Rolle, als echtes (juristisches) Wissen und eine korrekte Auslegung der zugrunde liegenden Gesetze. Und ich soll nun unser Hausrecht missbrauchen, um missliebige Standpunkte zu löschen... und was im Einzelfall missliebig ist, bestimmt jeder mehr oder weniger selbst und wähnt sich im Recht, wenn er 3 oder 5 Gleichgesinnte findet, die ihm zupflichten. So funktionierte etwa die Lynchjustiz im Wilden Westen.
Natürlich befällt mich auch zuweilen das Gefühl, dass hinter dem was da geschrieben wurde, rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut steckt. Mich befällt aber eben zuweilen auch das Gefühl, dass manche Protagonisten des linken Rands nicht alle Tassen im Schrank haben. Soll ich nun alles löschen, was mir persönlich missfällt??? Den das Hausrecht ist ein Recht des Betreibers, das ich hier ausübe (oder ggf delegiere).
Oder sollen wir noch 20 Moderatoren anheuern und jeden Fall, wo irgendein User irgendwelches Bauchgrummeln hat, endlos durchdiskutieren.
Die allgemeinen Regeln für Stammtische, öffentliche Diskussionen und Foren sind spätestens seit dem Internet sehr liberal - und es ist allemal besser, wenn verschiedene politische Ansichten sich verbal fetzen, statt dass sie sich wie früher (Weimarer Republik) auf der Straße prügeln. Ich würde mir wünschen, dass Diskussionen sachlich bleiben, da ist aber eben leider der eher links orientierte Bereich alles andere als ein lobenswertes Vorbild.