Novik
Registrierter Benutzer
Mir ist bewusst, das nach dem EuGH Gebrauchtsoftware weiterveräußert werden darf ohne dass der Urheber das untersagen kann (Erschöpfungsgrundsatz).
Aber du siehst das ganze nur aus Anwendersicht. Stell dir vor du hast ein Softwareunternehmen und du beziehst dein Einkommen ausschließlich aus Software. Da sind Second Hand Nutzer ein ziemlicher Grauß. Oder hättest du Bock auf die, wenn du das ganze mal Wirtschaftlich bedenkst?
Bei deinem Autobeispiel hat VW danach nix mehr mit dem Auto am Hut. Softwarehersteller müssen aber die Infrastrucktur bereitstellen, diese Lizenzübertragungen zu gewährleisten.
Sogesehen darf man auch keine Spielekonsole besitzen. Über Download erworbene Spiele können gar nicht weiterverkauft werden und bei Spielen auf einem Datentrager muss man dann einen Session Pass kaufen, um die Onlinefunktionen nutzen zu können. Oder ist das wieder gekippt worden?
Aber du siehst das ganze nur aus Anwendersicht. Stell dir vor du hast ein Softwareunternehmen und du beziehst dein Einkommen ausschließlich aus Software. Da sind Second Hand Nutzer ein ziemlicher Grauß. Oder hättest du Bock auf die, wenn du das ganze mal Wirtschaftlich bedenkst?
Bei deinem Autobeispiel hat VW danach nix mehr mit dem Auto am Hut. Softwarehersteller müssen aber die Infrastrucktur bereitstellen, diese Lizenzübertragungen zu gewährleisten.
Sogesehen darf man auch keine Spielekonsole besitzen. Über Download erworbene Spiele können gar nicht weiterverkauft werden und bei Spielen auf einem Datentrager muss man dann einen Session Pass kaufen, um die Onlinefunktionen nutzen zu können. Oder ist das wieder gekippt worden?