@ Novik:
- Die 50 $ sind
DER große Stein und ein (Hörensagen) sehr kompliziertes Übertragungsverfahren.
Führe dir bitte noch einmal das analoge Autobeispiel vor Augen. Du kaufst ein VW Golf (neu) und bist Eigentümer. Und nun willst du den Golf nach einem Jahr verkaufen und VW würde sagen, jetzt musst du aber noch einmal ca. 1/3 des Kaufpreises bezahlen?
So ähnlich verhält es sich genau mit BFD.
Du magst das Ok empfinden. Ich nicht.
- Der Support für das BFD Produkt ist mit der einmaligen Zahlung des Kaufpreis abgegolten. Warum sollte man da ein zweites mal bezahlen? Das Nutzungsrecht nutzt sich auch nicht ab.
Für BFD ist eigentlich vollkommen egal, ob User A oder User B die Software nutzt.
- Man ist beim Software Kauf
Eigentümer (und nicht nur Besitzer) des Software Nutzungsrechts. Und mit diesem Eigentums Recht (ich habe es oben schon geschrieben), kann man machen was man will. Das ist nun über viele Instanzen hinweg ausgiebig in Deutschland und der EU aus geurteilt und geltendes Recht in Europa.
Also wenn in den Lizenz Bedingungen einer gekauften Software Lizenz geregelt ist, die Software auf
einem Computer zu benutzen, dann kannst du genau dieses Recht weiterverkaufen oder weiterverschenken oder was auch immer. Die Gesetzgeber in Europa haben hierfür Rahmenbedingen geschaffen, die genau dieses regeln. Egal was in den Lizenz Bedingungen steht.
Das gilt auch analog für zeitlich und räumliche Einschränkungen, die so manche Software Hersteller gerne in ihre Lizenz Bedingungen reinschreiben.
D.h. z.B. der Software Hersteller kann dir nicht beim Kauf einer Lizenz sagen, du darfst die Software nur 1 Jahr oder nur zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr nutzen.
Er kann dir auch nicht sagen, du darfst diese Software nur in Deutschland nutzen, aber wenn du nach Australien fliegst, dann nicht mehr. Bei einer "Software Miete" könnte der Softwarehersteller das tun. Du hast aber hier das Lizenzrecht gekauft und nicht gemietet.
Also wenn du als europäischer Bürger (B2C) in Europa eine Software kaufst und Eigentümer der Software Lizenz = Software Nutzungsrecht wirst, kannst du im Rahmen sonstigen Lizenzbedingen mit diesem Nutzungsrecht machen was du willst.
In den letzten Verfahren dem europäischen Gerichtshof, ist den Softwareherstellern lediglich eine angemessene Umschreibe Gebühr zu gebilligt worden.
Das galt m.M.n. in erster Linie für große Anzahl von sogenannten "Named User Lizenzen" in Unternehmen (5000 und mehr). Also dort, wo Lizenzen mit Namen bekannten Usern zu geordnet worden sind. Hier könnte den Software Herstellern durch aus ein zusätzlicher Aufwand entstehen, den sie vergütet haben wollen. Um das mal in eine realistische Größenordnung zu bringen. Bei 8000 Named User Accounts in einem Unternehmen und einem Software Neupreis von ca. 400.000 ,- € wird 5000,- € als Umschreibe Gebühr als durch aus angemessen beurteilt.
Ich halte das für eine vernünftige Ratio zwischen Usern/Kaufpreis/Umschreibe Gebühr.
Nicht vernünftig ist das bei BFD mit 50,- $ pro User. Das zielt m.M.n. darauf ab, genau diese Lizenz Übertragung möglichst unwirtschaftlich zu gestallten.
BFD weiß, dass sie einer Lizenz Übertragung zustimmen müssen (License & Registration Transfers: We reserve the right to refuse license Transfers - von der BFD Homepage), aber sie versuchen es IMHO durch die Hintertür über die unverhältnismäßig hohe Umschreibe Gebühr zu erschweren.
Darüber hinaus wir wissen von anderen Softwareherstellen, dass Lizenz Übertragungen ohne großen zusätzlichen Aufwand automatisch möglich sind.
Lass uns hier das Thema TTIP mal ausklammern, da das die Diskussion noch komplexer machen würde.
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