Plugins / Audio-Apps zu reduzierten Preis: Groupbuys, Discounts,...

Genial, danke für den Tip - gekauft.

Übrigens gibt es momentan auch BFD3 mit 50% Rabatt - bin schwer am Überlegen.
 
die sollen mal das bfd3-update rabattieren und dann nicht im bundle mit irgenwelchen expasion packs! :engel:

waves haut übrigens auch gerade das butch vig vocals raus. bei plugindiscounts zb. für $ 84.38. sieht aber echt aus, als ob man an einem uhrenwerk rumschraubt. :D
 
Steampunk Plug-In :)
 
Also bei dem passe ich, egal wie das Teil klingt.

BFD3 ist jetzt eh auch alleine vergünstigt, nicht nur im Bundle.
Das Upgrade wohl nicht, aber jetzt ist die Vollversion wahrscheinlich günstiger wie das Upgrade...
Außerdem kannst ja nachher BFD2 verkaufen - beim Upgrade nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
vollversion 135 eierio und upgrade 115 eierio. daran habe ich noch gar nicht gedacht... vollversion kaufen und die alte version verkaufen. :great: fallen allerdings 50 dollerios für den lizenz-transfer an.
 
Also nachdem ich das Video gesehen habe, muss ich sagen, dass der eigentlich ganz nützlich ist. So verwirrend sieht der garnicht aus, da gewöhnt man sich ganz schnell daran denke ich. Testen werde ich ihn auf jeden Fall, schon alleine weil Butch Vig ein großes Idol ist. :)

"Eierio"? :igitt: Warum erfinden die Deutschen andauernd so komische Wörter für unsere Währung? "Steine", "Euronen", "Ocken",... ich galube darüber könnte ich schon eine Langenscheidt-Übersetzung schreiben. :weird:
 
Ich finde das Video zu den "Butch Vic Vocals" auch recht überzeugend, scheint schon keine schlechtes Komplettlpaket zu sein.

Aber wenn man, wie vermutlich die meisten hier, die einzelnen Komponenten wie EQ, Kompressor, Multibandkompressor, Deesser und Tube-Sättigung schon mehrfach einzeln hat und damit voll zufrieden ist, braucht man es dann eben doch nicht wirklich - zumal einige der Parameter (Frequenzpunkte, an denen einige der Komponenten greifen) auch nicht veränderbar sind.
 
"Eierio"? :igitt: Warum erfinden die Deutschen andauernd so komische Wörter für unsere Währung? "Steine", "Euronen", "Ocken",... ich galube darüber könnte ich schon eine Langenscheidt-Übersetzung schreiben. :weird:
wer sagt dir, dass ich deutscher wäre? und schreib mal schön. damit kannst du dann sicherlich ganz viele mücken machen.
 
Wo du herkommst, weiß ich nicht, aber aus Erfahrung machen das hauptsächlich Deutsche. Außerdem versteh ich den Rest deines Postings nicht. Schön schreiben kann ich, sogar mit Groß- und Kleinschreibung.
 
Wo du herkommst, weiß ich nicht, aber aus Erfahrung machen das hauptsächlich Deutsche. Außerdem versteh ich den Rest deines Postings nicht. Schön schreiben kann ich, sogar mit Groß- und Kleinschreibung.

Du sollst schön das Wörterbuch schreiben :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Also bei dem passe ich, egal wie das Teil klingt.

BFD3 ist jetzt eh auch alleine vergünstigt, nicht nur im Bundle.
Das Upgrade wohl nicht, aber jetzt ist die Vollversion wahrscheinlich günstiger wie das Upgrade...
Außerdem kannst ja nachher BFD2 verkaufen - beim Upgrade nicht.

Aaaaach, warum denn nie das Upgrade? Ich warte als, dass die mal ein günstiges Upgrade rauswerfen. :bang:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
ist halt wie so oft... stammkunden behandelt man schlecht bzw. werden neukunden gerne bevorzugt. :weird:
 
fallen allerdings 50 dollerios für den lizenz-transfer an.

Das ist vollkommen unverhältnismäßig und damit verstößt so etwas m.M.n. gegen oberstes europäisches und deutsches Recht.
Die durch Gesetz und Rechtsprechung garantierte Möglichkeit, mit seinem Eigentum (hier das Nutzungsrecht an der Software) machen zu können, was man will (im Rahmen der Gesetze) - also z.B. verschenken, verbrennen, verkaufen usw. usw., wird durch FXpansion geschickt unterlaufen. Faktisch werden m.M.n. der Lizenz Übertragung so viele Steine wie möglich in den Weg, gelegt, um diese Übertragung möglichst zu verhindern.
Das ist so ähnlich, als ob man sich ein Auto kaufen würde und der Hersteller sagt, wenn du das Auto nach einem Jahr verkaufen willst, dann musst 1/3 des Neupreises an uns noch einmal bezahlen.

Von solchen Firmen, die ihr eigenes Firmen Recht (mittelbar durch die überhöhten Transferkosten) über das Recht von Europa und Deutschland stellen, sollte man einfach die Finger lassen.
Das sind IMHO die Vorboten von TTIP.

BFD war für mich bisher nie wirklich interessant.
Aber jetzt ist BFD nach dieser Info auf die NO GO Liste gewandert!

Topo :cool:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
dem wiederum kann ich überhaupt nicht folgen... :D
wenn sich gesetzgebende Institutionen schon anmassen, Software als normales Wirtschaftsgut (zB im Sinne des PKW Beispiel) zu behandeln, dann sollen sie zuerst mal dafür sorgen, dass die entsprechenden Standards auch eingehalten werden.
Ansonsten ist es blanker Populismus, der mit zweierlei Mass misst.

Mit anderen Worten:
räume ich Lizenzgebern bereits bei der Produkthaftung Sonderkonditionen ein, dann kann ich die nicht für den Vertrieb ausser Kraft setzen
das ist Schwachsinn à la carte
Software ist nach aktuell und allgemein akzeptierten Konditionen derzeit kein Produkt, was mit irgendeinem sonst gefertigten verglichen werden kann
nicht wegen des quasi imateriellen Charakters, sondern wegen der Akzeptanz dass auch Ausschuss als vollwertig verkauft werden darf...

cheers, Tom
 
@ Telefunky: Das PKW Beispiel ist nur ein Beispiel aus der materiellen Welt, um die immaterielle Welt besser verdeutlichen zu können.
Ich dachte das würde sich jedem beim Lesen von selbst erschließen.

Weiterhin durch mischt du hier Rechts-Bereiche ("Lizenzgebern bereits bei der Produkthaftung Sonderkonditionen"), die wenig bis gar nicht mit der Nutzungsrechteübertragung zu tun haben.

Und ja, was ich geschrieben habe, ist im positiven Sinne "Populismus", weil es uns alle, die mit der digitalen Welt zu tun haben, betrifft.
Und zwar mehr, als manche heute sehen können/wollen/dürfen.
Wenn man als Eigentümer eines Nutzungs-Rechtes oder einer Sache nicht mehr frei darüber verfügen kann, ist das ein signifikanter Eingriff in unsere über die Jahrhunderte mühselig erkämpfte Gesellschaftsordnung.
 
ich habe schon verstanden wie es gemeint war ... für mich ist das wie: ein bischen schwanger...
entweder behandelt man Software als Industrieprodukt ohne wenn und aber (dann gebe ich dir sofort recht)
oder man akzeptiert das Modell der Anbieter, was diese in den Status absoluter Monarchen erhebt
im Grunde sind beide Seiten auf demselben Schlammloch-Niveau und eben nicht konsequent
mehr brauchen wir an dieser Stelle auch nicht dazu schreiben... ist schon ein spezielles Thema

cheers, Tom
 
@topo
was denn außer den 50$ wird dir an Steinen in den Weg gelegt? Du musst bedenken, dass der Käufer den vollen Support von FXpansion bekommt, obwohl er das Produkt aus 2ter Hand hat, wo FXpansion nichts dran verdient hat.

Was hat das denn mit TTIP zu tun?. FXpansion ist ein europäisches Unternehmen mit sitzt in London.
Außerdem ist man kein Eigentümer an der Software. Man ist Besitzer einer Nutzungslizenz, die dir entzogen werden kann. Und diese Lizenzbedingungen geben dir nicht das Recht, frei mit der Software anzustellen, was du willst, sondern in welcher Weise du die Software benutzen darfst, und was du mit der Software nicht darfst, ist in den Lizenzbedingungen klar geregelt, denen du zugestimmt hast
 
Zuletzt bearbeitet:
vereinfacht ausgedrückt sind diese Bedingungen aber nach Ansicht mancher Leute so etwas wie 'sittenwidrig' und damit ungültig...

cheers, Tom
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
@ Novik:
- Die 50 $ sind DER große Stein und ein (Hörensagen) sehr kompliziertes Übertragungsverfahren.
Führe dir bitte noch einmal das analoge Autobeispiel vor Augen. Du kaufst ein VW Golf (neu) und bist Eigentümer. Und nun willst du den Golf nach einem Jahr verkaufen und VW würde sagen, jetzt musst du aber noch einmal ca. 1/3 des Kaufpreises bezahlen?
So ähnlich verhält es sich genau mit BFD.
Du magst das Ok empfinden. Ich nicht.

- Der Support für das BFD Produkt ist mit der einmaligen Zahlung des Kaufpreis abgegolten. Warum sollte man da ein zweites mal bezahlen? Das Nutzungsrecht nutzt sich auch nicht ab.
Für BFD ist eigentlich vollkommen egal, ob User A oder User B die Software nutzt.

- Man ist beim Software Kauf Eigentümer (und nicht nur Besitzer) des Software Nutzungsrechts. Und mit diesem Eigentums Recht (ich habe es oben schon geschrieben), kann man machen was man will. Das ist nun über viele Instanzen hinweg ausgiebig in Deutschland und der EU aus geurteilt und geltendes Recht in Europa.
Also wenn in den Lizenz Bedingungen einer gekauften Software Lizenz geregelt ist, die Software auf einem Computer zu benutzen, dann kannst du genau dieses Recht weiterverkaufen oder weiterverschenken oder was auch immer. Die Gesetzgeber in Europa haben hierfür Rahmenbedingen geschaffen, die genau dieses regeln. Egal was in den Lizenz Bedingungen steht.
Das gilt auch analog für zeitlich und räumliche Einschränkungen, die so manche Software Hersteller gerne in ihre Lizenz Bedingungen reinschreiben.
D.h. z.B. der Software Hersteller kann dir nicht beim Kauf einer Lizenz sagen, du darfst die Software nur 1 Jahr oder nur zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr nutzen.
Er kann dir auch nicht sagen, du darfst diese Software nur in Deutschland nutzen, aber wenn du nach Australien fliegst, dann nicht mehr. Bei einer "Software Miete" könnte der Softwarehersteller das tun. Du hast aber hier das Lizenzrecht gekauft und nicht gemietet.

Also wenn du als europäischer Bürger (B2C) in Europa eine Software kaufst und Eigentümer der Software Lizenz = Software Nutzungsrecht wirst, kannst du im Rahmen sonstigen Lizenzbedingen mit diesem Nutzungsrecht machen was du willst.

In den letzten Verfahren dem europäischen Gerichtshof, ist den Softwareherstellern lediglich eine angemessene Umschreibe Gebühr zu gebilligt worden.
Das galt m.M.n. in erster Linie für große Anzahl von sogenannten "Named User Lizenzen" in Unternehmen (5000 und mehr). Also dort, wo Lizenzen mit Namen bekannten Usern zu geordnet worden sind. Hier könnte den Software Herstellern durch aus ein zusätzlicher Aufwand entstehen, den sie vergütet haben wollen. Um das mal in eine realistische Größenordnung zu bringen. Bei 8000 Named User Accounts in einem Unternehmen und einem Software Neupreis von ca. 400.000 ,- € wird 5000,- € als Umschreibe Gebühr als durch aus angemessen beurteilt.
Ich halte das für eine vernünftige Ratio zwischen Usern/Kaufpreis/Umschreibe Gebühr.

Nicht vernünftig ist das bei BFD mit 50,- $ pro User. Das zielt m.M.n. darauf ab, genau diese Lizenz Übertragung möglichst unwirtschaftlich zu gestallten.
BFD weiß, dass sie einer Lizenz Übertragung zustimmen müssen (License & Registration Transfers: We reserve the right to refuse license Transfers - von der BFD Homepage), aber sie versuchen es IMHO durch die Hintertür über die unverhältnismäßig hohe Umschreibe Gebühr zu erschweren.
Darüber hinaus wir wissen von anderen Softwareherstellen, dass Lizenz Übertragungen ohne großen zusätzlichen Aufwand automatisch möglich sind.

Lass uns hier das Thema TTIP mal ausklammern, da das die Diskussion noch komplexer machen würde.


Topo :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Meines Wissens nach muß der Hersteller der Software keinerlei Anstrengungen unternehmen, einen Softwarekauf zu unterstützen. Sprich: ist die Software technisch verdongelt (wie auch immer), ist der Hersteller nicht verpflichtet dem neuen Besitzer technisch die Nutzung zu ermöglichen...
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben