Oje, Fehlkauf! - Umtauschrecht bei Gitarren

  • Ersteller Erdling
  • Erstellt am
Hab grad mal an meiner Squier P90 geschaut,ich hab 9-42er Saiten drauf und mein Plek ist ein 81er,das fällt erst im 11ten Bund durch,aber an den Bundstäbchen reinstecken.Probiers mal bei dir.Welche Größe hat dein Plek :confused:
 
Das sagt das Gesetz:

Gewährleistung
Wann greift das Gewährleistungsrecht?

Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn
sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat ...

.... oder die zu erwartende Beschaffenheit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. So ist die Rechtsprechung.
Beisüpiel: bei einer Gitarre steht selten "bundrein" in der Artikelbeschreibung, es ist also nicht ausdrücklich vereinbart, dass das Instrument bunrdrein ist.
Da man das aber gemeinhin erwarten kann, dass ei nInstrument bundrein ist, kann der Käufer Bundreinheit fordern, sofern nicht im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass das Instrument auch bundunrein sein darf. Vorsicht also bei ausdrücklich als B-Ware "mit kleinen Mängeln" gekennzeichneten Instrumenten.
Wer so etwas kauft, hat vereinbart, dass kleine Mängel o.k. sind.
Und hier kann im Fall der Fälle ein Gericht zu der Meinung gelangen, das eine geringfügige Bundunreinheit so ein kleiner Mangel ist.

Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung:
Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers
die Ware zu reparieren oder
für Ersatz zu sorgen.
Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein. In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde den Kaufpreis mindern. ....

Jein, der Verkäufer muss nicht nach Wahl des Käufers entweder reparieren oder für Ersatz sorgen.

Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Wie er das tut, da hat -zunächst- der Käufer im Regelfall nix mitzureden.
Der Verkäufer kann reparieren, wenn er will, er kann auch gleich Ersatz liefern, wenn er will.
Erst wenn zwei oder drei Reparaturversuche des Verkäufers zwecks Mängelbeseitigung erfolglos blieben, kann der Käufer ein Ersatzgerät (gleiches Modell, gleiche Farbe) verlangen und muss keinem weiterem Reparaturversuch hinnehmen.

Wenn der Verkäufer dann aber (nach mehreren gescheiterten Reparaturversuchen) ein mangelfreies Ersatzgerät liefert, muss der Käufer dieses annehmen. Minderung (Preisnachlass) oder Wandelung (Rücktritt vom Kaufvertrag mit voller Erstattung des Kaufpreises und Rückgabe des defekten Gerätes) kann der Käufer nur dann fordern, wenn der Verkäufer mit seinen Reparaturversuchen gescheitert ist und der Verkäufer nicht das gleiche Gerät als Ersatz liefern kann.

Je nach Zumutbarkeit aus Sicht des Käufers muss der Verkäufer während der Reparaturzeiten (oder während der Wartezeit auf die Ersatzlieferung) -eventuell- ein kostenloses Leihgerät stellen.
Einem Rollstuhlfahrer, dessen neuer Rollstuhl defekt ist, werden Gerichte sicher Anspruch auf ein Leihgerät während der Reraturzeit zusprechen.
Einem Berufsmusiker werden Gerichte vermutlich auch einen Leihamp zusprechen, einem Hobbymusiker aber nicht unbedingt. Die Frage ist hier, ob es dem Käufer zumutbar ist, ohne kostenloses Leihgerät klarzukommen oder nicht.
Das Leihgerät kann u.U. auch ein geringerwertiges Gerät sein.
Wenn mein z.B. Neuwagen wg. Mängelreparaturen in der Gewährleistungszeit in der Werkstatt steht, muss man im Regelfall auch ein niederwertigeres Auto als Leihgerät akzeptieren; das sehen Gerichte meistens als zumutbar an.

Tschau
Band-O-Lero
 
Hauchdünn finde ich den nicht..das kommt auf dem Foto aber schlecht rüber.
Wie es sein sollte steht wiederum sehr schön beim Rockinger:
http://www.rockinger.com/index.php?page=ROC_Workshop_Sattel

Nach der Anleitung habe ich meinen Sattel nachgearbeitet, weil der Laden wo die Gitarre herkam 500 km weit weg ist. Aber bei einer neuen Klampfe und dem Laden um die Ecke würde ich das auch eher von denen machen lassen. Wenn sie den Sattel vermurksen, dann müssen sie eben einen neuen einbauen.

Allzu viel Ahnung scheinen die ja nicht zu haben, sonst hätten sie nicht einfach die dicken Drähte drauf gezogen und Dir das Teil dann in die Hand gedrückt. An eine von meinen würde ich die jedenfalls nicht lassen. :D Nehmen wir mal zu ihren Gunsten an, dass der Techniker nicht da war und der Verkäufer hat einfach andere Saiten aufgezogen, weil Du es ja eilig hattest. Ich würde auf jeden Fall mit dem Mann reden, der jetzt auch die Arbeit machen soll. Nicht dass der auch blind, ahnungslos und ohne Ohren da steht. :gruebel:

Viel Erfolg! Jack
 
Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Wie er das tut, da hat -zunächst- der Käufer im Regelfall nix mitzureden.
Der Verkäufer kann reparieren, wenn er will, er kann auch gleich Ersatz liefern, wenn er will.

Also nach meinem Wissensstand, hat der Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.

Ist aber sowieso egal, da ich mir kaum vorstellen kann, dass bei der Gitarre tatsächlich ein Sachmangel vorliegt. Dass die Bundreinheit nicht passt, ich kanns mir nicht vorstellen.

Die einfachste und wahrscheinlich effektivste Methode ist deshalb einfach mal mit den Leuten im Laden zu reden. So schlecht ist das Instrument ja an sich nicht.

Eine Laienrechtsdiskussion hier zu führen ist absolut unnötig und nicht hilfreich. Wer was genauer wissen will, kann sich bei der Verbraucherschutzzentrale ausreichend informieren.

Das Problem mit den Atomphysikern ist wohl einfach, dass sich sich selten über fliegende Photonen in einem Gitarrenforum unterhalten. Umgekehrt schreiben aber genügend Gitarristen ihren Instrumenten Eigenschaften und Verhaltensweisen zu, die dem Physiker den Magen ordentlich umdrehen ;)
 
Die Erde ist keine Scheibe:D
 
Die einfachste und wahrscheinlich effektivste Methode ist deshalb einfach mal mit den Leuten im Laden zu reden. So schlecht ist das Instrument ja an sich nicht.

Das ist leicht untertrieben. :) Wenn ich allerdings fette Stahlstränge einfach so auf die Kerbe leg, kann nichts passen.
 
Häät er sich doch lieber nen Bass holen sollen....
 
Jaja, der Musiker-Board-Insider - irgendwie kennt ihn jeder, auch wenn es schon eine ganze Weile her ist :D


Wenn ich allerdings fette Stahlstränge einfach so auf die Kerbe leg, kann nichts passen.
Na, also so dick finde ich die jetzt noch nicht, allenfalls die tiefe E-Saite.
Klingt nach einem Satz für Drop-Tunings. Ich spiele 10-46 bzw. 11-52 im Standard-Tuning.
 
Eben: Die Gitarre scheint wohl keinen wirklichen Mangel zu haben, sondern zu schmale Sattelkerben für deine gewählte Saitenstärke. So fette Klopper sind das zwar nicht, aber eben zu dick für die Sattelkerben. Das ist bei so einem Stärkenwechsel vermutlich sogar die Regel. In dem Preisbereich ist ein nicht perfekt gekerbter Sattel sicherlich auch keine Seltenheit. Dass es hier nicht passt, liegt aber wohl eher an den Saiten. Wenn du bei der Stärke bleiben willst, lass dir vom Laden entsprechend den Sattel nachfeilen. Wenn sie kulant sind, machen sie das bei dem neuen Instrument vielleicht umsonst. Erwarten kannst du das aber nicht.
 
Leute, er hat doch schon lange geschrieben, dass die im Laden helfen, aber erst nächste Woche...
 
Bleibt man durch das Nachfeilen dann auf dicke Saiten festgelegt? Oder passen Dünne später noch genau so gut wie vorher?
 
Bleibt man durch das Nachfeilen dann auf dicke Saiten festgelegt?
Genau so isses.
Oder passen Dünne später noch genau so gut wie vorher?
So gut wie vorher mit Sicherheit nicht. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es problemlos geht. Zu breite Sattelkerben können sehr merkwürdige Klänge erzeugen. Aber einen Sattel zu tauschen ist kein großes Ding. Ein guter Sattel kostet 7€. Einbau vielleicht 20€
 
Zu breite Sattelkerben klingen gerne mal ein wenig nach Sitar :D
Aber in deinem Fall sollten die breiteren Kerben bei "normalen" 10-46er Saiten später absolut keine Probleme machen!
 
Also nach meinem Wissensstand, hat der Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.

Nein, so weit ich weiß nicht, sofern eine Reparatur für den Käufer zumutbar ist, was wohl der Regelfall ist.
Zu Ansprüchen auf ein Ersatzgerät während der Reparaturzeit habe ich ja schon was geschrieben.

Wenn im Ausnahmefall kein Reparaturversucht zumutbar (oder technisch möglich) ist, mag das anders aussehen, das ist aber nicht der Regelfall.
 
-.- hab ich nicht gesagt, die Rechtsdiskussion ist sowieso überflüssig?
Und hab ich nicht auch gesagt, dass wer mir nicht glaubt, sich einfach mal bei zuverlässigen Quellen informieren soll...?

Bitteschön

Ich muss aber eingestehen, dass das erst seit der Schuldrechtsreform 2002 so ist ;)
 
-.- hab ich nicht gesagt, die Rechtsdiskussion ist sowieso überflüssig?

Eben!

Hätte viel lieber mal gewusst, ob das Problem jetzt gelöst und der TE mit der Gitarre zufrieden ist. Aber der ist seit einer Woche nicht mehr aktiv gewesen. Nehmen wir mal an, dass die Gitarre jetzt perfekt ist und er die ganze Zeit mit Spielen zubringt.
 
Ich habe diesen Fred abonniert. Könntet ihr mal bitte diesen Rechtslagenquatsch lassen? Schaut euch die Bilder von seiner Gitarre an, das hat doch mit Rechtslage nix zu tun, nur mit Saitenlage. Also Hobbyjuristen, bitte, wenn das für euch so interessant ist, macht bitte einen "Gesetzbuch-User-Thread" auf. :p
 

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