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HCA PA-Praxis
Einspruch, euer Ehren!Tobse schrieb:nichts was zum anschlagen, safen oder was auch immer mit dem fliegen zu tun hat darf brennbar sein.
Man darf sehr wohl an "brennbaren" Matrialien (Rundschlingen aus Kunststoffgewebe) anschlagen, wenn kein Scheinwerfer oder eine andere Wärmequelle in der Nähe ist. Man braucht nur eine unbrennbare Sicherung. Das einzige, was in diesem zusammenhang nicht erlaubt ist, ist die Verwendung von Kunststoffummantelten Stahlseilen. (Das die normalen Stahlseile eine Seele aus Kunststofffasern haben, steht dabei auf einem anderen Blatt...:screwy: )