
Johannes Hofmann
Alterspräsident
Klarnamen
Wenn die Identität einer Person nicht offen gelegt wird hat dies Vor- und Nachteile. Ich benutze selbst mittlerweile zT einen Namen, den ich mir mal für einen Avatar in einem Spiel überlegt hatte, Aber ich benutze kein Cloaking sondern ich halte mich an die Gesetze, die ich ganz gut kenne. und deshalb ist mir auch seit 1997 nichts geschehen. Klar Polizisten und Staatsanwälte haben durchaus immer mal wieder angerufen. Mancher Polizist hat dabei versucht, mich zu einer Aussage zu überreden, und ich musste ihn dann aufklären, dass ich generell der Polizei gegenüber das Recht zur Aussageverweigerung habe, nicht jedoch gegenüber einem Staatsanwalt ist das nicht so klug und ein Richter hat Mittel wie Zwangshaft etc.
Einem Polizisten gegenüber nenne ich Dinge wie Emailadresse oder IP-Nummern nur dann, wenn ich nach einer Überprüfung des Falles zur Ansicht gerate, dass der User meinen "Schutz" nicht verdient. Wer sich im MB daneben benimmt und dann auch noch obendrein gegen Gesetze verstößt, da mache ich besser nicht vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was dann zu einer Vorladung zu einem Gerichtstermin in Hamburg oder Berlin führen kann, wo ich dann ohnehin aussagen muss. da habe ich doch viel lieber ein Telefongespräch. mit einer IP- oder Email-Adresse können die idR schnell die wahre Identität eines Bösewichts herausfinden. Und das ist mMn auch ok so. Allerdings hat sich die Rechtspraxis in den letzten Jahren stark verändert, so dass ich nicht bereit bin, heute die Verantwortung zu tragen wie vor 10 Jahren.
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