lil
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nicht unbedingt. Es ist eher eine Rechenaufgabe - zu Gunsten des Veranstalters.das gesamte Paket wäre teurer
a)
Wenn die Band eine Rechnung stellt, "Gage 1000 € incl. 7% Mwst", führt der Veranstalter 5% von 1000 € = 50 € an die KSK ab, die Band erhält 1000 € und führt 70 davon ans Finanzamt ab. Die Band hätte also netto 930 €.
Stellt die Band eine Rechnung, "Gage100 € incl. 7% Mwst, PA-Vermietung 900 € incl. 19% ", führt der Veranstalter 5% von 100 € = 5 € an die KSK ab, die Band erhält nach wie vor 1000 €, das Finanzamt davon aber 7 aus der Gage und 171 aus der PA-Vermietung. Die Band hätte somit netto 822 € -> diese Version wäre also für den Veranstalter günstiger als die erste (1050 € gegenüber 1005 €) , aber deutlich schlechter für die Band (930 € gegenüber 822 €).
b)
Wenn die Band mit dem Veranstalter die Vereinbarung hat, netto 1000 €, bezahlt der Veranstalter in der ersten Version 1070 € an die Band und 53,50 an die KSK (sofern die 5% der Brutto-Gage verlangen, wovon ich auch in a) ausgegangen bin). In der zweiten Version bezahlt der Veranstalter an die Band 107 € Gage und 1071 € für die PA und führt 5,35 € an die KSK ab. Die Band hat jeweils die vereinbarten 1000 € netto (aber die Verrechnerei bei der Steuererklärung), der Veranstalter bezahlt insgesamt 1123,5 bzw. alternativ 1.183,35 €.
Disclaimer:
- ich bin weder Steuerberater noch Finanzexperte, habe möglicherweise in der Berechnung einen grandiosen Denkfehler drin
- ich weiß, dass die Zahlenbeispiele völlig unrealistisch sind
- eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, dass "separate Anmietung der PA" nicht unbedingt von einem separaten Dienstleister sein muss, sondern Vertragssache mit der Band ist ...
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