Die Bundreinheit erfolgt generell nach dem Bundreinheitsgesetz von 1842 und sollte NIE von einem LAIEN vorgenommen werden!
Empflindiche Strafen können die Folge sein, eine Gewährspflicht ist nicht gegeben, die Abnahme nach DIN 887925538 ist stark in Frage gestellt und falls die Gitarre jemals eine Grenze passiert hat oder noch passieren sollte, gilt sowieso die EU-Norm in der aktuellen Verfügung. Mindestens ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen, andernfalls droht Strafvollzug und Einziehung des Instruments mit nachfolgender Sicherheitsverwahrung auf eigene Kosten!