Hat es schonmal Anzeigen oder Abmahnungen gegen das Board/den Betreiber gegeben?

  • Ersteller DieWiedergeburt
  • Erstellt am
Eher "nee". ;) Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss läuft sowas gegen den Willen des Hauseigentümers/Wohnungsmieters grundsätzlich nicht, egal welche Gründe die Polizei nennen kann. Wir leben in einem Rechtsstaat.

doch eine kleine ausnahme gäbe es, und zwar wenn "Gefahr im Verzug" ist und bei einem konkreten Verdacht davon ausgegangen werden kann, dass weitere straftaten begangen, bzw. Beweise vernichtet werden könnten.

allerdings ist das schon wirklich seeeeeeeeehr selten, und im regelfall geht bei so einem sachverhalt eine längere ermittlungsphase voraus.

andererseits ists auch so, dass die ermittlungsbehörden im stillen kämmerlein über längere zeit hinweg ermitteln, infos sammeln und dann gezielt zuschlagen. dann oder bei einem konkreten verdachtsmoment (z.B. Betrug, Internetstraftaten etc.) ist der richterliche durchsuchungsbefehl aber auf jeden fall vorhanden.
 
So nicht ganz richtig, sowas kann auch gegen den Willen des Hausbesitzer laufen wenn wie es im Jargon so schön heißt "Gefahr im Verzug" ist.

doch eine kleine ausnahme gäbe es, und zwar wenn "Gefahr im Verzug" ist und bei einem konkreten Verdacht davon ausgegangen werden kann, dass weitere straftaten begangen, bzw. Beweise vernichtet werden könnten.

Ja, werte Herren. Deswegen schrieb ich ja: "grundsätzlich" (Die Grundzüge der §§ 102 ff. StPO sind mir noch rudimentär geläufig, auch wenn es lange her ist.) :D

andererseits ists auch so, dass die ermittlungsbehörden im stillen kämmerlein über längere zeit hinweg ermitteln, infos sammeln und dann gezielt zuschlagen. dann oder bei einem konkreten verdachtsmoment (z.B. Betrug, Internetstraftaten etc.) ist der richterliche durchsuchungsbefehl aber auf jeden fall vorhanden.
Eben. Wenn wir schon dabei sind, die Goldwaage zu bemühen: es heißt Durchsuchungsbeschluß, nicht -befehl :p ;)
 
Hallo,

grundsätzlich heißt in der Tat, dass keine Gefahr im Verzug besteht.
Bei Daten dürfte letztere regelmäßig nicht bestehen, es sei denn der Dateninhaber wäre gerade dabei oder es wäre zu befürchten, dass er in kürzester Kürze dabei sein würde, die Daten dem Orkus zuzuführen.

Die Staatsanwaltschaft braucht übrigens nicht den Betreiber zu belästigen. Die IP (und was dahinter steckt) bekommt sie vom Provider, da muss der Betreiber gar nichts davon wissen. Sämtlicher Telefonverkehr (und was sonst so über die Leitung gelaufen ist) kann ermittelt werden. Dazu gibt es ja die Vorratsdatenspeicherung.

Eigentlich hat es ein Abmahner recht schwer. Jedenfalls dann, wenn auf der Gegenseite professionell gehandelt wird. Wer ohne Beratung zahlt, ist eben Milchvieh. Daran verdient die Branche.
Umgekehrt gibt es natürlich auch ziemlich unverfrorene Falschparker, die meinen, dass sie alles dürfen und grundsätzlich immer in ihren Grundrechten beschnitten werden (und dabei vergessen, dass andere Zeitgenossen ja auch gewisse (Grund-)Rechte besitzen sollten). Die heulen dann den ganzen Tag und gehen notfalls zum Bundesverfassungsgericht oder schreiben Petitionen.

Grüße
Jürgen
 
Ja, werte Herren. Deswegen schrieb ich ja: "grundsätzlich" (Die Grundzüge der §§ 102 ff. StPO sind mir noch rudimentär geläufig, auch wenn es lange her ist.) :D

Eben. Wenn wir schon dabei sind, die Goldwaage zu bemühen: es heißt Durchsuchungsbeschluß, nicht -befehl :p ;)

also ehrlich....

manchmal bist du echt fies:p:D

jetzt hab ich mich mal gefreut auch was zu wissen und dann das.....

aber natürlich hast du recht und ich neige erfurchtsvoll und demütig mein haupt:hail:
 
also ehrlich....

manchmal bist du echt fies:p:D

jetzt hab ich mich mal gefreut auch was zu wissen und dann das.....

aber natürlich hast du recht und ich neige erfurchtsvoll und demütig mein haupt:hail:

Ich schließ mich auch an :D Sry hätte genauer lesen sollen, die Jahre bei der Müncher Polizei haben mir nicht gut bekommen :D
 

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