pat.lane
Mod Emeritus
Eher "nee". Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss läuft sowas gegen den Willen des Hauseigentümers/Wohnungsmieters grundsätzlich nicht, egal welche Gründe die Polizei nennen kann. Wir leben in einem Rechtsstaat.
doch eine kleine ausnahme gäbe es, und zwar wenn "Gefahr im Verzug" ist und bei einem konkreten Verdacht davon ausgegangen werden kann, dass weitere straftaten begangen, bzw. Beweise vernichtet werden könnten.
allerdings ist das schon wirklich seeeeeeeeehr selten, und im regelfall geht bei so einem sachverhalt eine längere ermittlungsphase voraus.
andererseits ists auch so, dass die ermittlungsbehörden im stillen kämmerlein über längere zeit hinweg ermitteln, infos sammeln und dann gezielt zuschlagen. dann oder bei einem konkreten verdachtsmoment (z.B. Betrug, Internetstraftaten etc.) ist der richterliche durchsuchungsbefehl aber auf jeden fall vorhanden.