Gibson Melody Maker Userthread

  • Ersteller 68goldtop
  • Erstellt am
Auch eine Gibson ist nur eine Gitarre, und darf verändert werden, denn sie gehört mir.
Aber natürlich darf man das auch bei einer Gibson, ungenommen. Sollte man allerdings, wie in Deinem Fall nur dann tun, wenn man sie behalten will. Immerhin hat sich ihr Verkaufserlös damit reduziert. Nicht jeder steht auf diese Modifikation. Aber darüber bist Du Dir mit Sicherheit im Klaren und geht für Dich klar, sonst hättest Du es nicht getan. Man muss auch nicht immer gleich einen Verkauf im Auge haben.

Auf der anderen Seite kann ich das mit dem minimierten Soundangebot mit nur einem Pickup und dem Wunsch nach mehr nachvollziehen. Ich wäre dann zwar einen anderen Weg (splittbarer Humbucker in SC-Format z.B.) gegangen. Allerdings vertritt ja diesbezüglich jeder seinen eigenen Ansatz und das ist auch absolut OK. Du musst mit dem Ergebnis zufrieden sein und sonst niemand. Wenn sie nun vielseitiger für Dich einsetzbar ist, umso besser.
 
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