wilbour-cobb
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wie kommst Du bitte darauf? Woher hast Du diese Information, die Du hier vehement vertrittst?
Auch wenn im Bereich des Markenrechts der zivilrechtliche Weg durchaus den vorrangigen Schutz zu gewähren scheint, so berührt dies selbstverständlich auch Strafrechtliche Aspekte (§ 143 MarkenG, §263 StGB)
vom zoll und vom euroäischen patentamt, auf anfrage. wenn ich deren begründung jetzt mal auf gibson übertrage, habe ich das so verstanden, dass der name im chinesischen markenrecht nicht geschützt ist und damit verstösst eine einfuhr nicht gegen namensrecht, es sei denn der geschützte bringt es zivilrechtlich zur anzeige. wie das adidas und nike sofort gemacht haben, so als beispiel. gibson noch nicht, somit ist die einfuhr noch nicht illegal. sobald gibson das ändert, ist es selbstverständlich illegal.
also, kommt drauf an wie man "berührt" versteht. "berühren" tut es das mit sicherheit, wie stark, darüber scheint es unterschiedliche auffassungen zu geben. müsste man mal klären...
du scheinst da ja mehr experte zu sein..