rockbuerosued
HCA Musik-Praxis
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Mal 'ne Frage an alle Livemischer.
Der Gesetzgeber bastelt derzeit massiv an einer Umsetzung der neuen DIN 15905-5 (www.din15905-5.de ) die eine Begrenzung der Lärmbelastung auf unter 100 dB(A) im Halbstundenmittel empfiehlt.
In Bayern gibt es sogar schon ein Landratsamt (Weilheim / Home of Notwist...), das Veranstaltern ein Limit von 95 db(A) im Stundenmittel in den Auflagenbescheiden vorschreibt. Man hat dort zwar inzwischen einen Toleranzwert von 3 dB, also insgesamt 98 dB eingeführt, aber ist eine Veranstaltung lauter als 98 dB, dann hagelt es Geldbusen für die Veranstalter von 250 - 1.000 €. Wurde schon sehr oft inzwischen verhängt.
Auch das Landesamt für Umwelt hat Lärmmessstudien in Diskotheken etc. durchgeführt oder zusammen mit dem DEHOGA einen DJ-Führerschein eingeführt...
Es gibt hier zwar einen Fred, der sich mit dem zu hohem Lärmpegel bereits befasst ( https://www.musiker-board.de/vb/pla...gel-hoch-auf-partys-discos-bei-konzerten.html) , aber meine Fragestellung steuert das Problem aus einer ganz anderen Richtung an:
Wir qualifizieren seit 16 Jahren Veranstalter aus dem Club- und Open-Air-Bereich. Wer von den Clubs eine stationäre Anlage hat, hat meistens nicht das Geld, ständig nachzurüsten oder Top-Equipment in den Saal zu stellen.
Wenn die 100dB-Grenzen kommen wird - UND SIE WIRD KOMMEN! so wie ich unser Ministerium verstanden habe - dann stellt sich das Problem, ob mit den vielen alten stationären Anlagen und bei dieser dB-Begrenzung überhaupt (noch) ein zufrieden stellendes Klangergebnis zu erzielen ist?
Hat jemand von Euch schon entsprechende Erfahrungen mit alten Anlagen unter 100 dB gesammelt?
Wir sammeln gerade Material für den worst case: der Gesetzgeber limitiert die Lautstärke (was ich nach mehreren tausend Konzerten als Tinnitus-geschädigter durchaus begrüße, weil nach neuesten Studien schon ein Viertel der unter 25jährigen Gehörschäden hat) - also, der Gesetzgeber limitiert die Lautstärke, aber die Anlagen können evtl. gar keinen passablen Livesound (mehr) erzeugen. Also: ähnlich wie dereinst in Sachsen - die Clubs bräuchten zum Ersatz der stationären Anlagen entsprechende Unterstützung...
Letzteres ist aber unser kulturpolitisches Problem. Mir wäre erst einmal wichtig, wie das die Techniker stehen bzw. welche Erfahrungen schon vorherrschen.
Thx!
Der Gesetzgeber bastelt derzeit massiv an einer Umsetzung der neuen DIN 15905-5 (www.din15905-5.de ) die eine Begrenzung der Lärmbelastung auf unter 100 dB(A) im Halbstundenmittel empfiehlt.
In Bayern gibt es sogar schon ein Landratsamt (Weilheim / Home of Notwist...), das Veranstaltern ein Limit von 95 db(A) im Stundenmittel in den Auflagenbescheiden vorschreibt. Man hat dort zwar inzwischen einen Toleranzwert von 3 dB, also insgesamt 98 dB eingeführt, aber ist eine Veranstaltung lauter als 98 dB, dann hagelt es Geldbusen für die Veranstalter von 250 - 1.000 €. Wurde schon sehr oft inzwischen verhängt.
Auch das Landesamt für Umwelt hat Lärmmessstudien in Diskotheken etc. durchgeführt oder zusammen mit dem DEHOGA einen DJ-Führerschein eingeführt...
Es gibt hier zwar einen Fred, der sich mit dem zu hohem Lärmpegel bereits befasst ( https://www.musiker-board.de/vb/pla...gel-hoch-auf-partys-discos-bei-konzerten.html) , aber meine Fragestellung steuert das Problem aus einer ganz anderen Richtung an:
Wir qualifizieren seit 16 Jahren Veranstalter aus dem Club- und Open-Air-Bereich. Wer von den Clubs eine stationäre Anlage hat, hat meistens nicht das Geld, ständig nachzurüsten oder Top-Equipment in den Saal zu stellen.
Wenn die 100dB-Grenzen kommen wird - UND SIE WIRD KOMMEN! so wie ich unser Ministerium verstanden habe - dann stellt sich das Problem, ob mit den vielen alten stationären Anlagen und bei dieser dB-Begrenzung überhaupt (noch) ein zufrieden stellendes Klangergebnis zu erzielen ist?
Hat jemand von Euch schon entsprechende Erfahrungen mit alten Anlagen unter 100 dB gesammelt?
Wir sammeln gerade Material für den worst case: der Gesetzgeber limitiert die Lautstärke (was ich nach mehreren tausend Konzerten als Tinnitus-geschädigter durchaus begrüße, weil nach neuesten Studien schon ein Viertel der unter 25jährigen Gehörschäden hat) - also, der Gesetzgeber limitiert die Lautstärke, aber die Anlagen können evtl. gar keinen passablen Livesound (mehr) erzeugen. Also: ähnlich wie dereinst in Sachsen - die Clubs bräuchten zum Ersatz der stationären Anlagen entsprechende Unterstützung...
Letzteres ist aber unser kulturpolitisches Problem. Mir wäre erst einmal wichtig, wie das die Techniker stehen bzw. welche Erfahrungen schon vorherrschen.
Thx!
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