Wir gehen uns doch nicht an die Kehle... Oder, tun wir das?!
Meine Message kam es vielleicht nicht richtig durch: Also, eine Radiostation muss sich natürlich rechtlich nach allen Seiten absichern. Dh.
Vertrag mit der GEMA (der die Senderechte u. Vervielfältigungsrechte am Gesamtrepertoire - Kompositionen, Texte! - inkludiert)
Vertrag mit der GVL (der die Senderechte u. Vervielfältigungsrechte am Gesamtrepertoire - Aufnahmen! - includiert)
(Für diverse andere Sparten gibt es noch andere Rechte und Verwertungsgesellschaften, aber auf das möchte ich hier jetzt gar nicht eingehen.)
Eine Radiostation braucht immer beides - was nützt einem die Nutzungsbewilligung für ein Werk, wenn keine einzige Aufnahme davon verwendet werden darf (weil nicht rechtlich geregelt). Oder - was nütz einem die Nutzungsbewilligung für eine Aufnahme, wenn das darin enthaltene Werk nicht benutzt werden kann (weil rechtlich nicht geregelt). Fazit: Man braucht beides.
So - das ist mal der Part mit der Rechteklärung.
Dann gibt es aber noch den Part mit der Abrechnung bzw. dem Reporting. (Woher wissen die Verwertungsgesellschaften welche Werke bzw. Aufnahmen wann wo wie oft gespielt wurden, etc.)
Ganz ganz früher wurde hier mit Papierlisten gearbeitet. Irgenwann ging es - dank Computer - elektronisch. Die Einführung von Codes hat es nochmal vereinfacht (rate mal, wie viele unterschiedliche Bearbeitungen und Aufnahmen es von Amacing Grace gibt - und das muss man mal zuordnen können ohne Code.)
Die GVL arbeitet mit dem ISRC für die Aufnahmen, die GEMA mit ISWC für die Werke (zu jedem Werk kann es mehrere Aufnahmen geben, nicht aber umgekehrt. klaro!).
ISRC kann es auch geben, wenn ein Werk nicht über die GEMA läuft. (Komponist ist nicht GEMA-Mitglied, aber es gibt eine Aufnahme, und die Beteiligten sind GVL-Mitglied.)
ISWC kann es auch geben, ohne dass es dazu einen ISRC gibt. (Werk ist bei der GEMA gemeldet, aber es gibt noch keine offiziell erhältliche Aufnahme zum Lied.)
Wie auch immer: Die Abrechnung bzw. das Reporting sind nur die nächste Schritt, um vertragskonform zu handeln (in den Verträgen mit GEMA und GVL ist natürlich festgehalte, wann und wie abzurechnen bzw. zu reporten ist).
In erster Line geht es aber mal darum, die Rechte (Nutzungsbewilligung) für das zu haben, was man einsetzen möchte.
Wenn ich jetzt weder bei der GEMA noch bei der GVL (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft bin) und ein tolles Lied komponiert und aufgenommen habe, werde ich wohl schlechte Karten bei den Radiostationen haben.
1. bräuchte die Station einen Vertrag mit mir bezüglich der Sende- und Vervielfältigungsrechte an der Komposition.
2. einen Vertrag bezüglich der Sende- und Vervielfältigungsrechte an der Aufnahme.
(1a und 1b: wenn noch andere an der Komposition bzw. der Aufnahme beteiligt sind, dann respektive auch mit denen)
(Abrechungs- bzw. Reportingmodalitäten sollten in den Verträgen auch geregelt sein - und wenn drinnen steht: die Vertragspartner verzichten auf jegliches Entgelt und bekommen Null-Komma-Josef-Nix. - Das wäre ja auch eine Regelung... wenn auch nicht die Lukrativste...)
Wenn ich nur bei der GEMA bin, aber nicht bei der GVL, oder umgekehrt - nur bei der GVL aber nicht bei der GEMA. Dann fehlt bei den Verträgen natürlich nur der jeweils "fehlende" Teil - aber trotzdem Aufwand genug (da es Einzelverträge sind und jeder Beistrich neu verhandelt werden könnte, wenn das einer der Beteiligten so will...).
Und drum tun sich das die klassischen Radiostationen nicht an - wenn ich unter zwei Millionen Werken und Aufnahmen wählen kann, unter denen alles geregelt ist, warum soll ich mir dann ausgerechnet eines aussuchen, bei dem ich alles neu aufrollen und regeln muss?! Also wenns mir nicht gerade darum geht, neues zu entdecken und zu präsentieren, werde ichs wohl nicht tun... und aus dem großen standardisiert geregelten Pool schöpfen.
Hoffe, das wurde jetzt klarer.
Und ich bin in Wirklichkeit echt ganz lieb .
LG saxycb
PS: Ich schreibe hier immer GEMA und GVL etc. weil doch die meisten Leser aus Deutschland kommen. In Ö und CH läuft es ziemlich ähnlich - um nicht zu sagen sogar gleich. Jedenfalls sind AKM, AUME, SUISA, LSG, SWISSPERFORM, etc. natürlich immer "mitgemeint"...