Kann ich irgendwie nachvollziehen, ich habs auch lieber wenn das Teil noch originalverpackt ist. Wenn man dahinter kommt, das wurde schonmal zurückgeschickt baut sich insgeheim eine gewisse Skepsis auf. Warum wurde sie zurück geschickt? Gibt es vllt irgendwelche Mängel die ich nicht sehe?
Warum jemand etwas zurückgeschickt hat, braucht Dich doch garnicht zu interessieren. Hals zu dünn/dick, Farbe nicht 100% wie auf dem Bildchen, Klingt anders wie erwartet, stinkt, etc..
Wenn Du z.B ein Pedal bekommst, welches offensichtlich schon einmal versendet wurde, kann es genausogut sein, daß der Käufer vor Dir vielleicht 3 Pedale zum testen kommen ließ und nur 1, welches am besten passte, behalten hat.
Was interessiert Dich die Entscheidung von anderen? Du willst doch etwas kaufen.
Die entscheidende Frage ist doch, ob der der Artikel Deinen Erwartungen entspricht, Du zufrieden bist, oder eben nicht.
Du hast 14 Tage (30 Tage bei Thomann) Zeit das Teil zu testen. Wenn Dir in dieser Zeit keine "versteckten Mängel" aufgefallen sind, dann werden wohl auch keine vorhanden sein. Klar später kaputtgehen kann immer mal was, aber dafür hast Du 2 Jahre (Bei Thomann 3 Jahre) Garantie.
Bekommt man mangelhafte, offensichtlich bereits ausgepackte Ware,stellt sich halt die Frage: kommt der Mangel vom Vor-Käufer durch seine Benutzung, oder hat der Vor-Käufer es wegen dem Mangel zurückgeschickt. Und: wie oft wurde das Ding schon hin und her geschickt? Werden wir nie erfahren.
Brauchst Du auch nicht. Siehe oben. Wenn Du mangelhafte Ware bekommst, reklamierst Du, fertig. Solange Du ohne Probleme zu Deinem Recht kommst (Ersatzlieferung, Geld zurück) ist, was Dich betrifft, alles im grünen Bereich.
Mit dem Hintergrund wäre es vllt gar nicht so verkehrt, der Händler würde die Verpackung öffnen und die Ware auf mangelfreiheit kontrollieren (was widerum aber nicht seine Aufgabe ist).
Es gehört durchaus zum Aufgabenbereich im Wareneingang die Ware stichprobenartig zu verproben. Und das tun sie in der Regel auch, zentral, oder in den einzelnen Fillialen, weil Händler recht kurze Fristen einzuhalten haben, in denen eine Mänglerüge beim Liefernaten geltend gemacht werden kann.
Wobei es da hauptsächlich um Vollzähligkeit und Transportschäden geht.