Framus Cobra für 200 € ???

  • Ersteller fruchtquark
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Nur mal so ins blaue geraten... Um ihn zu verkaufen ?

ja is schon klar... -.-
ne ich mein er hätte sicherlich potenzielle Käufer gehabt wenn er gewartet hätte und hätte sich garnicht erst mit eBay ''rummschlagen'' müssen.
Dann gäbe es hier jetzt auf keine aufregung ^^
 
Halte uns mal auf dem laufenden für wieviel du das teil jetzt bekommst
 
Hallo
so ich konnte es mir jetzt nicht verkneifen mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen bevor manche Spekulationen hier ins Kraut schießen. Die Geschichte ist etwas undurchsichtig seitens für den Käufer als auch für den Verkäufer. Da komm ich aber gleich dazu. Meine Reputation bezieht sich aus über 500 eigenen Ebay Verkäufen und Käufe von Australien bis in den Ural. Da ist blinder "Schäferglaube" und ein schneller Ruf nach dem Anwalt nicht immer die erste Wahl. Da lernt man einiges. Doch zuerst mal zur Sachlage so wie ich Sie jetzt heraus gelesen habe.

Der User fruchtquark hat einen Amp der Marke XY welcher versehentlich im Auktionshaus XY per Sofortkauf für 200,- Euro angeboten wurde ersteigert. Weit unter Wert.
Angebotsbeginn: 01.01.09 17:41:30 MEZ
Angebotsende: 01.01.09 19:18:11 MEZ
Differenz sind 1 Stunde und 37 Minuten.

Der Verkäufer kann falls er sich vertippt hat ein Angebot 12 Stunden vor Ablauf der Auktion unter den nötigen Angaben an Eb.. zurückziehen. Auch wenn schon drauf geboten wurde.
fruchtquark hat aber unterhalb der Zeit per Sofortkauf geboten. Somit lässt der Verkäufer den "Deal" zu seinem Gunsten platzen. Er wird es noch nicht mal wissen das er in der rechtlichen Vorteilslage ist. Wäre der Deal 12 Stunden und 1 Minute gelaufen hätte der Verkäufer keine Möglichkeit mehr gehabt abzuspringen bzw. nicht zu liefern. Doch selbst da wissen einige "Zeitgenossen" wie man sich einer Lieferung entzieht. Das stehen Optionen wie ÄHH das Teil wurde gestohlen, ist mir runtergefallen, waren die falschen Bilder, ist beim letzten Probelauf abgefackelt und hab ich natürlich gleich weggeschmissen und und und. Habe schon genug Schnäppchen nicht bekommen.

So weiter gehts!
Gerichtsstand ist bei dir am Gericht falls du und er Privatpersonen sind und du klagst. Streitwert sind nicht die 200,- Ocken plus 25,- Ocken Versand sondern die 1000,- plus Versand was er sich mindestens vorgestellt hat. Heist für dich erst mal 500,- Ocken an einen Anwalt der Internet Recht im Angebot hat. Rechtsschutz wendet sich gerne bei Internet Geschichten angeekelt ab. Zu teuer und ungewisser Ausgang. Die Bucht macht gar nichts sondern verweist gerne aufs Kleingedruckte. Absatz bla bla bla. Tralla la und Hoppsa sa. Kenn ich zur Genüge. Manche Verkäufer melden sich gerne auch gleich bei der Bucht ab und unter einem anderen Zugang wieder nach einiger Zeit an. Dann müsstest du Strafanzeige stellen welche aber umgehend wegen Geringfügigkeit sofort eingestellt wird da du ja noch nichts gezahlt hast also somit auch noch nicht geschädigt bist.
Da schaust du erst mal mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Das eigenartige ist daß der Verkäufer in der ersten Auktion wo der Amp nach Portugal versteigert wurde nicht an den nächst unterlegenen Bieter verkauft hat. Die Differenz wären 5,- Euro gewesen. Der Kauf von dir ist sowieso erst Rechtskräftig wenn du bezahlt hast. Also Ärger so oder so. Jedes richtige Auktionshaus ist normal gegen solche Fehlschüsse versichert und muss den Schaden ersetzen. Aber bei Online Auktionen mit Sitz im Ausland sieht es halt anderst aus.

Mein Fazit wäre folgendes.
Informiere E... falls du es noch nicht getan hast und schildere den Fall. Frage um Antwort wie es weiter geht. Aber nicht auf der Hotline sondern per Mail.
Kontaktiere noch mal den Verkäufer das du den Amp haben willst.
Wenn alles scheitert dann kannst du Ihm eine schlechte Bewertung verpassen.
Dasselbe wird er dann aber auch tun. Einen Anwalt würde ich mir selbst nicht zu Rate ziehen. Der will mit deinem Geld eh nur seine Segeljacht auf dem Garda See finanzieren.
Buch es dann als eine Erfahrung mehr im Leben ab. Oder bete das er so blöd ist und für den Preis liefert. ;)


So long
switch
 
verkäufer können nur noch positiv bewerten wenn ich mich recht entsinne
 
Hallo.
OK, mit switchs hervorragendem Post hat sich der Thread erstmal erledigt.
Vielen Dank. :)
 
Der Verkäufer kann falls er sich vertippt hat ein Angebot 12 Stunden vor Ablauf der Auktion unter den nötigen Angaben an Eb.. zurückziehen. Auch wenn schon drauf geboten wurde.
Völlig unrelevant für diesen Fall.

Wäre der Deal 12 Stunden und 1 Minute gelaufen hätte der Verkäufer keine Möglichkeit mehr gehabt abzuspringen bzw. nicht zu liefern.
Das ist Käse. Siehe meine Postings weiter oben und dazu direkt auch
einmal BGB§119. Ebay ist zwar eine Handelsplattform mit eigenen ABG-
und Regeln, vorrangig ist trotzdem das Gesetz des jeweiligen Landes.
Der VK hat den Kaufvertrag mit seiner Email rechtzeitig angefochten.

Doch selbst da wissen einige "Zeitgenossen" wie man sich einer Lieferung entzieht. Das stehen Optionen wie ÄHH das Teil wurde gestohlen, ist mir runtergefallen, waren die falschen Bilder, ist beim letzten Probelauf abgefackelt und hab ich natürlich gleich weggeschmissen und und und. Habe schon genug Schnäppchen nicht bekommen.
Schnäppchen hin- oder her. 200 Euro Sofort-Kauf für einen Artikel,
der "neu" knapp 2000,- kostet, wird problemlos als Fehler anerkannt.
Hätte man diesen Preis in einer Versteigerung erzielt, würde es schon
wieder ganz anders aussehen.

So weiter gehts! Gerichtsstand ist bei dir am Gericht falls du und er Privatpersonen sind und du klagst. Streitwert sind nicht die 200,- Ocken plus 25,- Ocken Versand sondern die 1000,- plus Versand was er sich mindestens vorgestellt hat.
Wie kommst du auf die Idee ? Streitwert wäre in diesem Fall, der erzielte
Preis, nicht eine beliebige Vorstellung des VK. Wäre ja noch schöner.

Heist für dich erst mal 500,- Ocken an einen Anwalt der Internet Recht im Angebot hat.
Sorry, aber das gerne erwähnte Internet-Recht hat hier auch nix zu suchen.

Rechtsschutz wendet sich gerne bei Internet Geschichten angeekelt ab.
Ebay Handel ist nur sekundär eine Internetgeschichte- und Primär geht es hier um abgeschlossene Kaufverträge.

Zu teuer und ungewisser Ausgang.
Das ist sogar recht eindeutig. Ersteigert man etwas, geht man einen
Kaufvertrag mit dem VK zu den gegebenen Konditionen ein. Das hindert
niemanden, weder K noch VK, den Kaufvertrag aus guten Gründen nach
BGB§119 anzufechten.

Dann müsstest du Strafanzeige stellen welche aber umgehend wegen Geringfügigkeit sofort eingestellt wird da du ja noch nichts gezahlt hast also somit auch noch nicht geschädigt bist.
Klage auf Herausgabe der Ware im Gegenzug zum erzielten Betrag.
Strafanzeige hat im Zivilrecht auch ersteinmal nix verloren.

Das eigenartige ist daß der Verkäufer in der ersten Auktion wo der Amp nach Portugal versteigert wurde nicht an den nächst unterlegenen Bieter verkauft hat. Die Differenz wären 5,- Euro gewesen.
Ja klar.. Jetzt ist es ersteinmal eigenartig... Es heißt Angebot an den
unterlegenen Bieter, nicht Verkauf an den unterlegenen Bieter. Der
unterlegene Bieter kann immernoch ablehnen.

Der Kauf von dir ist sowieso erst Rechtskräftig wenn du bezahlt hast.
Nope, der Kaufvertrag ist nach beendeter Auktion
abgeschlossen und somit zuersteinmal rechtskräftig.

Informiere E... falls du es noch nicht getan hast und schildere den Fall. Frage um Antwort wie es weiter geht. Aber nicht auf der Hotline sondern per Mail.
Sehr gut, dann wird wieder mit Ebay Vorlage XY geantwortet.

Dasselbe wird er dann aber auch tun.
Nö, denn das ist nicht möglich.

Einen Anwalt würde ich mir selbst nicht zu Rate ziehen.
Entschuldige wenn ich zu direkt bin.. Man merkt's..;)

Deswegen holt man sich im Internet auch keine Rechtsberatung.
Dafür gibt es Anwälte, die können das besser als du und ich. ;)

Hallo.
OK, mit switchs hervorragendem Post hat sich der Thread erstmal erledigt.
Vielen Dank. :)

Liest du eigentlich nur das was du lesen willst ? ^^
 
Liest du eigentlich nur das was du lesen willst ? ^^

Nein, ich dacht nur, dass switch im Recht liegt und war froh, dass jemand gesprochen hat, der Ahnung zu haben scheint.

Das hat sich ja widerrum mit deinem Post scheinbar widerlegt. Wobei natürlich auch nicht klar ist, wieviel vom Inhalt deiner Posts brauchbar ist.
Switch als auch du wirken sehr vernünftig und 'wissend'.
Was jetzt wie und warum (nicht) stimmt, weiß ich nicht.
Ist mir jetzt aber auch egal ;)

Gute Nacht euch allen.
 
@UncleReaper

Hallo
ich gehe nur von eigenen Erfahrungen aus die ich selbst gemacht habe und auch belegen kann.
Ich habe mir auch schon in einem identischen Fall Rechtsberatung geholt. Dennoch möchte ich dir nicht unbedingt Widersprechen. Vielleicht hast du andere Erfahrungen gemacht.
Wie dem auch ist biete ich erst gar nicht mehr wenn ich solche Sofortkauf Offerten lese.
Meist hat sich der Verkäufer vertan oder es wird nicht geliefert. ;)


mfg
switch
 
Und wieder was für meine Sammlung "So ist Deutschland".

Man lasse noch mal alles Revue passieren: Jemand macht beim Erstellen eines Ebay-Angebots offensichtlich einen Fehler (zugegebenermaßen dämlich), jemand anders bemerkt das, und anstatt es einfach sein zu lassen oder demjenigen auf den Fehler aufmerksam zu machen, wird erstmal auf kaufen gedrückt, denn Schnäppchen über alles. Dann erweist sich der Preis (Oh Wunder!) als Fehler und nun ist nicht die normale Reaktion, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen, da man es nach den allgemeinen Vorstellungen von Sitte und Moral eigentlich nicht machen kann, einen 1000€-Artikel für 200€ abzugreifen - nein, man macht sich erstmal über die Rechtslage Gedanken, denn was ist der gesunde Menschenverstand schon verglichen mit dem BGB.

Der Rechtsstreit wird dann durch Angst vor den Kosten verhindert, nicht etwa durch Einsicht, dass es gewissen Grenzen gibt, die man im Zwischenmenschlichen nicht überschreitet. Und dann wird darüber diskutiert, ob ebay odr jemand anderes die Obrigkeit ist.

Leute, Leute. Deutscher geht's nimmer.
 
Aber mir is auch bewusst, dass es arg assi wär dem Kerl den Cobra für 200 € abzuknöpfen. Ob es nun sein Fehler war oder nicht.

Der Rechtsstreit wird dann durch Angst vor den Kosten verhindert, nicht etwa durch Einsicht, dass es gewissen Grenzen gibt, die man im Zwischenmenschlichen nicht überschreitet. Und dann wird darüber diskutiert, ob ebay odr jemand anderes die Obrigkeit ist.

Leute, Leute. Deutscher geht's nimmer.

Wie du siehst, hat der TE nicht die Absicht gehabt, den Kauf durch einen Rechtsstreit durchzuziehen und diese nicht etwa erst nach Abwägen der Kosten verworfen. So deutsch solltest du dann schon sein, alles zu lesen, bevor der Postingreflex zuschlägt ;)
 
Leute, Leute. Deutscher geht's nimmer.

würde ich nicht so sagen. glaub mir es gibt regionen da geht es noch ganz anders zu sache. und ganz ehrlich ich hätte auch geboten. bin ich jetzt ein schlechter mensch ?
 
Und wieder was für meine Sammlung "So ist Deutschland".

Man lasse noch mal alles Revue passieren:

Leute, Leute. Deutscher geht's nimmer.

Stell dir vor Du versteigerst deinen Amp!
Neuwert 1000,- Euro. Im Bieter Wahn steigert Ihn einer für 2500,- Euro.
Lehnst du das zu viel gezahlte Geld ab? Hätten wir nicht alle gerne den Pabst Golf versteigert?
Warum nicht umgekehrt. Manche suchen sogar die Auktionen nach Produkten ab die in die falsche Rubrik eingesetzt sind. Weil da kaum jemand mit bietet. Das Gut-Deutsch sein hat auch seine Grenzen.


mfg
switch
 
Wie du siehst, hat der TE nicht die Absicht gehabt, den Kauf durch einen Rechtsstreit durchzuziehen und diese nicht etwa erst nach Abwägen der Kosten verworfen. So deutsch solltest du dann schon sein, alles zu lesen, bevor der Postingreflex zuschlägt ;)

Das habe ich so nicht gemeint. Aber hier las man doch eigentlich nur als Argument, aufgrund hoher Kosten nicht zu prozessieren, anstatt dass mal der gesunde Menschenverstand eingeschaltet wird. Auf den TE beziehe ich mich da nur mittelbar. Und wenn man schon 100 % entschieden ist, wie man vorgeht, warum stellt man es hier ein?

Wenn ich meinen Amp verkaufe und jemand bietet 2500 Euro für ein Stück, das 1000 Euro Wert ist, ist das ein Faktor 2,5. Im vorliegenden Beispiel geht es um den Faktor 5. Das wäre dann 5000 Euro für einen 1000 Euro Amp. Mit Verlaub, das passiert nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass mein Amp nicht zum Verkauf steht :)
 
Im vorliegenden Beispiel geht es um den Faktor 5. Das wäre dann 5000 Euro für einen 1000 Euro Amp. Mit Verlaub, das passiert nicht.
Das is ja wurscht. Wie würdest du handeln wenn es der Fall wäre?

Wir wollen hier ja nur diskutieren, nichts weiter. :great:
 
Ist nicht wurscht. Ich kann gar nicht wissen, wie ich in einer Situation handeln würde, die so absurd ist, dass sie mMn nicht eintreten kann. Wahrscheinlich würde ich schon mal nachfragen, ob das der heilige Ernst des Menschen ist.
 
Natürlich. Ich hab keine andere Antwort erwartet.

..
 
Und ich keine andere Signatur.
 
Oh man was hier jetzt abgeht ist fast schon peinlich.
Werter Koebes:
Du hättest zu 99% genauso gehandelt,du hättest dumm geguckt auf ''Sofort-Kauf'' geklickt und das du dann wenn rauskommt das es ein Fehler war,
warscheinlich nicht übers gericht nachgedacht oder ?
das will ich dir nicht unterstellen,
denn das finde ich auch nach dem vielen rummgeposte etwas dämlich

schönen tag noch

Yves
 
Is ja mittlerweile auch egal.
Die Ende von der Geschichte is, dass der Verkäufer und ich uns die eBay-Kosten geteilt haben
und er sein Amp und ich mein Geld behalte.

Dafür hab ich ein ganz anderes Schnäppchen geschossen. Diesmal verlief alles ganz normal.
--> Hier!

Gute Nacht :great:
 
xDDDDD 2,50 €
aber viel spa bei der abholung ;)
 

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