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Gast53359
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Ich hatte etwas Glück, musste nur die Post-Gebühr (unter 10€ waren es) bezahlen... bei einem Fußballtrikot von 400€.
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Wenn Du die Einfuhrumsatzsteuer meinst, die wird nicht von der Post erhoben....die unverschämten Gebühren die die Post für diesen ,,Service " erhebt musste ich dann direkt beim Postboten bezahlen .
Mal ganz generell: Wenn ich die Nachrichten von heute richtig verstanden habe, dann werden die Instrumente aus England wieder billiger, weil im neuen Pakt zwischen EU und England zollfreier Handel vereinbart sein soll.
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar war und am 27. April 2021 formell durch das Europaparlament gebilligt worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.
Zollfreiheit gilt nur für Urprungserzeugnisse der Vertragspartner. Sie wird also nur dann gewährt, wenn Waren ihren Ursprung in der EU bzw. im Vereinigten Königreich haben.
- die Sendung von einer Privatperson an eine Privatperson versandt wird - der Absender darf also kein gewerbliches Unternehmen sein (nur bei Kleinsendungen aus Syrien dürfen auch gewerbliche Unternehmen als Absender auftreten).
- der Gesamtwert der Waren maximal 500 Euro beträgt, wobei der Kaufpreis der Waren im Ausfuhrstaat maßgebend ist.
- es sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art handelt, die Waren also zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder in dessen Haushalt bestimmt sind und weder durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben, dass die Einfuhr aus kommerziellen Gründen erfolgt.
- angemeldet wird, dass es sich um präferenzberechtigte Waren handelt und an der Richtigkeit dieser Anmeldung keine Zweifel bestehen. Dazu müssen der Sendung die entsprechenden Angaben oder Unterlagen beigefügt sein, z.B. eine Zollinhaltserklärung CN22 / CN23 mit einer entsprechenden Eintragung des Ursprungslandes.
Ist die Wertgrenze von 500 Euro überschritten, können Zollpräferenzen nur bei Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises gewährt werden.
Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.
Wenn sich Ihr Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS = Import One Stop Shop) verwendet, entstehen bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, die Sie außerhalb der EU kaufen, beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren (Einfuhrabgaben).
Da der Verkäufer in diesem Fall jedoch verpflichtet ist, die fälligen Abgaben über das oben genannte Mehrwertsteuersystem an die EU zu zahlen, sind diese Abgaben in der Regel bereits im Rechnungsendbetrag des Verkäufers enthalten.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Zollanmeldung besteht aber weiterhin und wird in der Regel vom Beförderer (üblicherweise Post- oder Kurierdienstleister) für Sie übernommen. Ob und in welcher Höhe Ihnen für diese Dienstleistung zusätzlich eine Servicepauschale in Rechnung gestellt wird, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers oder des Beförderers.
Überinterpretation, war gar nicht so gemeintWarum dann die negativ konnotierte Wortwahl "abgeknöpft"?
Beispiel: Ein Verbraucher bestellte Anfang des Jahres zwei Krawatten bei einem englischen Online-Shop. Kaufpreis: 250 Euro. 93 Euro Zoll kamen obendrauf - weil die Krawatten aus Italien stammten.
aktuell
Habe jetzt schon mehrfach gelesen - aber nicht überprüft -, dass sich das im Juli ändert. Demnach wird dann die Steuer bei jeder Einfuhr in die EU fällig.Ab einem Warenwert von 22 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.