Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
will nicht klugscheißern - wenns wirklich genau sein soll:
die Umsatzsteuer wird nicht auf den Einfuhrzoll erhoben, demnach lautet die Rechnung
((Kaufpreis + Porto) * 1,037) + ((Kaufpreis + Porto) * 1,19)


Gruß,
Dietmar


nach der rechnung wäre die gitarre am ende ja doppelt so teuer? ich hab zwar wirklich null ahnung von dem ganzen zollgedünse, aber das macht jetzt echt wenig sinn oder?
 
Mäppel;6166080 schrieb:
nach der rechnung wäre die gitarre am ende ja doppelt so teuer? ich hab zwar wirklich null ahnung von dem ganzen zollgedünse, aber das macht jetzt echt wenig sinn oder?
stimmt, eine 1 gehört entfernt, mein Fehler - Danke!

((Kaufpreis + Porto) * 1,037) + ((Kaufpreis + Porto) * 0,19) oder (Kaufpreis + Porto) * 1,227
 
Gesamtkosten = Kaufpreis + Porto + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer
Gesamtkosten = Kaufpreis + Porto + ((Kaufpreis + Porto) * 0,037) + ((Kaufpreis + Porto) * 0,19)

Oder generell annähernd: 22% draufschlagen: (Kaufpreis + Porto) * 1,22
 
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Oh, ich dachte das wäre der Währungs-Umrechnungskurs :D

Nee, bei der Sache gings um Werte jenseits der 2000 Euro. Der Zollbeamte hat festgestellt, dass 15% (oder so) der Transportstrecke innerhalb der EU lag und hat das aus der Berechnung ausgenommen.
 
Der User dernix verbreitet hier Vewirrung. Einerseits sagt er, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht auf den Zoll erhoben wird, andererseits verknüpft er in Beitrag 742 Zollsatz und Umsatzsteuer multiplikativ, was dann dafür spricht, dass die Einfuhrumsatzsteuer auch auf den Zoll erhoben wird.

Letzteres ist auch richtig. Zitat vom Zoll: "Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls...", siehe http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...g/abgabenerhebung_node.html#doc96210bodyText2

ps: Zollwert ist der Wert in Euro, den der Zoll für die Ware (inkl. Versandkosten (evtl. nur anteilig)) festgelegt hat.
 
Der User dernix verbreitet hier Vewirrung. Einerseits sagt er, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht auf den Zoll erhoben wird, andererseits verknüpft er in Beitrag 742 Zollsatz und Umsatzsteuer multiplikativ, was dann dafür spricht, dass die Einfuhrumsatzsteuer auch auf den Zoll erhoben wird.
Er hat die Gleichung an sich richtig umgestellt, wodurch die Zinssätze addiert werden. a*x + b*x = (a+b)*x. Das ist zwar mathematisch richtig, dafür aber sachlich falsch, da folgendes stimmt:

Letzteres ist auch richtig. Zitat vom Zoll: "Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls...", siehe http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...g/abgabenerhebung_node.html#doc96210bodyText2

Richtig ist also: Gesamtkosten = Zollwert * (1+Zollsatz) * (1+Umsatzsteuer). Im Beispielfall (3,7% Zollsatz) wären das entsprechend Zollwert * 1,23403. Also etwa 23,5% auf den Zollwert statt 22,7. Ein kleiner aber feiner Unterschied. ;) Es ist für jeden Hunderter also knapp 1 Euro mehr abzugeben.
 
Danke Leute - jetzt weiss ich endlich, was die in der Viertelstunde anstellen, die so 'ne Abholaktion immer dauert... :D
 
Er hat die Gleichung an sich richtig umgestellt, wodurch die Zinssätze addiert werden. a*x + b*x = (a+b)*x. Das ist zwar mathematisch richtig, dafür aber sachlich falsch, da folgendes stimmt:



Richtig ist also: Gesamtkosten = Zollwert * (1+Zollsatz) * (1+Umsatzsteuer). Im Beispielfall (3,7% Zollsatz) wären das entsprechend Zollwert * 1,23403. Also etwa 23,5% auf den Zollwert statt 22,7. Ein kleiner aber feiner Unterschied. ;) Es ist für jeden Hunderter also knapp 1 Euro mehr abzugeben.

LOL, stimmt. Er verbreitet keine Verwirrung, es stimmt einfach nicht.

Edit: Und Xanadus Ansatz in Beitrag 743 is genauso falsch.
 
Schön wie hier munter herum gerechnet wird. :mampf: ;)

Ich hab auch ne Frage zum Zoll. Und zwar hab ich hier im Thread gelesen, wenn ich meine Gitarre mit ins Ausland nehme und wieder zurück, müsste ich nötigenfalls nachweisen, dass ich das Teil vorher schon besessen habe. Wie mache ich das? Reicht da ein Foto?
(Klassisch mit ner aktuellen Tageszeitung und der in Gefangenschaft gehaltenen Gitarre? :D)
Oder benötige ich da dann eine Rechnung oder sowas wie einen Eigentumsnachweis?

Hab leider für meine geerbte und inzwischen 15 Jahre alte Ovation keine Rechnung (mehr). Oh Wunder oh Wunder... :ugly: Und wahrscheinlich werden wir es doch mal schaffen im Ausland aufzutreten, nachdem wir schon gefühlte 1000 mal absagen mussten.
 
... wenn ich meine Gitarre mit ins Ausland nehme und wieder zurück, müsste ich nötigenfalls nachweisen, dass ich das Teil vorher schon besessen habe. Wie mache ich das? Reicht da ein Foto? ...

Nein! Du brauchst das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr. ;)
"Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden."
Schau einfach beim Zoll nach unter "Wertvolle Gegenstände"! ;)
 
Wow, das ging schnell! :)
Dankeschön gidarr, dann weiß ich ja was ich da auszufüllen hab. Nervig is das aber schon, da extra vorher beim Zoll vorbei zu müssen.
Naja, was solls.
 
Der User dernix verbreitet hier Vewirrung.
woow ... ja, er ist das Böse, er verwirrt alle User ... :eek:

Ich muss gestehen, hätte "er" den Link nicht mit angegeben, ich hätte es nicht glauben wollen, dass auch der Einfuhrzoll noch einmal mit einer Umsatzsteuer belegt wird. Habe mir auch meinen letzten Einfuhrbescheid daraufhin noch einmal etwas genauer angesehen und tatsächlich ... der Einfuhrzoll wird wohl als Mehrwert eingestuft.

Gruß,
der User dernix
 
Der Einfuhrzoll wird nicht als Mehrwert angesehen, sondern als Umsatz. Und somit wird analog zu speziellen (Verbrauchs-)Steuern oder Abgaben (EEG-Umlage, Ökosteuer, etc.) am Ender der Rechnung die Umsatzsteuer auch auf den Zollbetrag erhoben. Dass der Staat hier dann halt doppelt abkassiert, ist eben so (eine Diskussion darüber will ich nicht führen).

Im Übrigen wollte ich Dich nicht persönlich angreifen, sondern nur Deine mangelnde Sachkenntnis anprangern. Auch wenn sich in den meisten Fällen der Unterschied zwischen 22,7 und 23,4 Prozent nicht großartig auf den Gesamtbetrag auswirken. Aber vielleicht will ja der ein oder andere nachprüfen, was der Zollbeamte das gerechnet und erhoben hat?!
 
Nach einem Gespräch mit einem netten Beamten während der Abwicklung im örtlichen Zollamt ein wichtiger Hinweis, der in den F.A.Q. nicht konkret angesprochen wird und mir vorher auch nicht bewusst war:

Der Importeur / Käufer ist in D selbt dafür verantwortlich, seine Waren zu verzollen. Unterlässt man das, begeht man Steuerhinterziehung. Dieser Straftatbestand bleibt mehrere Jahre bestehen.
In dieser Zeit kann der Zoll jederzeit einen Nachweis der Verzollung verlangen.

Deshalb sollte man den Papierkram seiner ordenlich verzollten Waren entsprechend gut aufbewahren. Falls dem Zoll mal was entgangen ist, sollte man die Zollabwicklung selbst in die Wege leiten.

Grüße
helferlain
 
ich habs jetzt einfach mal riskiert und mir meine neue axt importiert. heute ist sie aus new york eigetroffen. was hab ich jetzt insgesamt bezahlt?

Gitarre = 328€ (inkl. versand)

Zoll = 12,28€

EU Einfuhrsteuer = 65,39€

insgesamt also 405,67€.

dazu sei noch erwähnt das die gitarre gebraucht, aber frisch aus dem service kam. bei ebay also als generalüberholt bezeichnet.
hier in D hätte mich die gitarre neu ca. 450€ gekostet.
ich hoffe das das evtl ein hilfreiches beispiel ist, das vielleicht dem ein oder anderen hilft der auch mit dem gedanken des imports spielt.
 
Hah! Da bin ich wieder, warum gibt es auch immer nur den ganzen Kram, den ich will in den Staaten? Egal! Jetzt zur Frage: Weiß jemand von euch, wie lange so eine First-Class Mail International von USPS braucht? Sieht momentan so aus:

SERVICESTATUS OF YOUR ITEMDATE & TIMELOCATIONFEATURES
First-Class Mail InternationalProcessed Through Sort FacilityDecember 17, 2012, 6:52 amISC NEW YORK NY(USPS)Registered Mail™
Arrived at Sort FacilityDecember 17, 2012, 6:51 amISC NEW YORK NY(USPS)
Dispatched to Sort FacilityDecember 13, 2012, 7:02 pmARLINGTON, TX 76018
AcceptanceDecember 13, 2012, 1:12 pmARLINGTON, TX 76018

Tönet vor den Weihnachtstagen vielleicht noch durch die Lüfte froher Schall? ;)
 
2-3 Wochen, wenn der Zoll nicht trödelt, eher mehr.... das wird nix mehr vor Weihnachten
 
2-3 Wochen, wenn der Zoll nicht trödelt, eher mehr.... das wird nix mehr vor Weihnachten

Eher vier Wochen. First Class International ist die billigste Schneckenpost-Version, die Bezeichnung "First Class" steht hier für Holzklasse im Touri-Bus auf dem Hochsee-Containerschiff. Generell ist die Option "International Priority" der beste Kompromiss bei USPS, und dauert bis zur Zollbenachrichtigung im eigenen Lande ziemlich präzise 12 Tage bis zwei Wochen. Ist der statistische Mittelwert aus ca. 20-30 Sendungen, die ich auf diesem Weg über mehrere Jahre erhalten habe. Genauso lang wie der umgekehrte Weg per DHL-Paket. Ich hab's mal ausprobiert und gleichzeitig mit einem USA-Verkäufer jeweils einen Gitarrenbody versendet. Beide Bodies kamen mit einem Tag Unterschied nach 2 Wochen an. Laut Tracking waren sie beide 2/3 der Zeit in USA.

Bernd
 
Neuster Stand:

STATUS OF YOUR ITEMDATE & TIMELOCATIONFEATURES
Processed Through Sort FacilityDecember 31, 2012, 2:46 pmGERMANYRegistered Mail™

Was sagen die Experten? :)
 

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