Wenn da keine Rechnung bei ist, schickt der Zoll in Frankfurt die Gitarre an das von deinem Wohnort nächstgelegene Zollamt. Dieses Zollamt fertigt dann einen Brief mit Informationen über die Abholung an, worin ein Zettelchen enthalten ist mit dem Hinweis dass du eine Rechnung o.ä. vorzeigen musst.
Ist das immer noch so? Ich habe mal gehört, der Zoll wartet darauf, dass sich der Empfänger selbst meldet, und fängt nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an, die Sachen zu versteigern oder zu vernichten.
Das stand zumindest im Internet, also da, wo es mehr Enten gibt als in allen Boulevardblättern zusammen.
Was mich auch etwas ärgert, ist das Durcheinander mit der Dokumentensprache. Früher wurde immer eine französischsprachige Rechnuing verlangt. Heute wird mal eine englischsprachige akzeptiert, mal eine deutschsprachige verlangt. Was muss der Zoll akzeptieren und wann darf er einen herzitieren? Und was macht man, wenn der Zoll einen nicht herzitieren darf und es dennoch tut?
Nächstes Thema: Lieferungen, bei denen die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer (22 Euro) überschritten ist, aber die Freigrenze für den Zoll (150 Euro) noch nicht. Werden die immer bis an die Haustür geliefert, auch wenn keine Rechnung dabei ist? Die Rechnung wird doch für die Ermittlung des Steuersatzes gebraucht, es sei denn, alle Waren haben denselben Steuersatz und sind vollständig deklariert.
Zum Schluss habe ich noch eine Frage zu eventuellen Gebühren für die Zollabwicklung. Vor einiger Zeit gab es mal einen Fernsehbericht über Privatimporte, Zollabwicklung und den damit verbundenen Ärger. Es ging um mehrere Fälle, in denen die Zollabwicklung von einer Spedition vorgenommen und dem Empfänger in Rechnung gestellt wurde, ohne dass der Empfänger diese Spedition damit beauftragt hätte. Während die Deutsche Post für diesen Service nichts berechnet, verlangte die Spedition in jedem der Fälle über 20 Euro. Die Empfänger waren von diesen unvorhersehbaren Kosten überrascht und darüber entsprechend verärgert, aber der Sprecher sagte, man müsse ein solches Geschäftsgebahren dulden, da die Spedition für ihr Geld ja auch eine Leistung erbracht habe (eine Argumentation, die mich nicht überzeugt). Wie kann man verhindern, dass die Zollabwicklung einer Spedition zugeschanzt wird, die man nicht damit beauftragen will? Spielt es hierfür eine Rolle, welchen Paketdienst der Absender beauftragt hat (z. B. Abgabe United States Postal Service -> Zollabwicklung Deutsche Post -> Zustellung Deutsche Post)?