Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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könnte es sein,dass mir der zoll die 100€ nicht glaubt ?

Da Du vermutlich nicht in bar bezahlt hast, wird es ja wohl irgendein Dokument geben, dass den gezahlten Betrag bestätigt. Kontoauszug, Paypal-Ausdruck, Ebay-Auktionsnummer, ....
 
Hallo,

im Zweifelsfall gilt der Wert der Ware ... und der Wert kann nach Recherche auch geschätzt und festgesetzt werden - unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung.

Gruß,
Dietmar
 
Es gilt immer der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, sofern man den nachweisen kann.
Wenn mir ein netter Händler aus Übersee eine 59er Les Paul zum Freundschaftpreis von 5.000 Dollar verkauft und das nachweisbar ist, kann der Zoll nicht sagen "neeee, die ist aber 250.000 wert"

Anders sieht es aber aus, wenn er mir sie schenkt oder (bzw. deshalb) keine Zahlung nachgewiesen werden kann. Dann wird schonmal geschätzt.
 
ich bin relativ sicher, dass der Zoll im Zweifelsfall genau das kann... ;)
relativ, weil mir der Kontext (nicht Instrumente bezogen) entfallen ist. :gruebel:
Zweifelsfall, weil natürlich zunächst das Standard Prozedere des Zahlungsnachweis greift
liegt aber ein begründeter Verdacht auf höheren Wert vor, dann kommt Plan B zum Einsatz
(wie dernix schreibt: der Wert der Ware bezogen auf einen realen Markt)

cheers, Tom
 
Dummerweise bleiben viele Leute beim Zoll stehen. Ein kleiner Tipp einfach durchgehen denn es ist nicht Pflicht kontrolliert zu werden. Sollte man jedoch auffällig viel Gepäck haben könnte man schnell raus gepickt werden.
 
Super Tip, wenn die Ware mit der Post kommt :D
 
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Wenn da keine Rechnung bei ist, schickt der Zoll in Frankfurt die Gitarre an das von deinem Wohnort nächstgelegene Zollamt. Dieses Zollamt fertigt dann einen Brief mit Informationen über die Abholung an, worin ein Zettelchen enthalten ist mit dem Hinweis dass du eine Rechnung o.ä. vorzeigen musst.
Ist das immer noch so? Ich habe mal gehört, der Zoll wartet darauf, dass sich der Empfänger selbst meldet, und fängt nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an, die Sachen zu versteigern oder zu vernichten. :eek: Das stand zumindest im Internet, also da, wo es mehr Enten gibt als in allen Boulevardblättern zusammen.

Was mich auch etwas ärgert, ist das Durcheinander mit der Dokumentensprache. Früher wurde immer eine französischsprachige Rechnuing verlangt. Heute wird mal eine englischsprachige akzeptiert, mal eine deutschsprachige verlangt. Was muss der Zoll akzeptieren und wann darf er einen herzitieren? Und was macht man, wenn der Zoll einen nicht herzitieren darf und es dennoch tut?

Nächstes Thema: Lieferungen, bei denen die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer (22 Euro) überschritten ist, aber die Freigrenze für den Zoll (150 Euro) noch nicht. Werden die immer bis an die Haustür geliefert, auch wenn keine Rechnung dabei ist? Die Rechnung wird doch für die Ermittlung des Steuersatzes gebraucht, es sei denn, alle Waren haben denselben Steuersatz und sind vollständig deklariert.

Zum Schluss habe ich noch eine Frage zu eventuellen Gebühren für die Zollabwicklung. Vor einiger Zeit gab es mal einen Fernsehbericht über Privatimporte, Zollabwicklung und den damit verbundenen Ärger. Es ging um mehrere Fälle, in denen die Zollabwicklung von einer Spedition vorgenommen und dem Empfänger in Rechnung gestellt wurde, ohne dass der Empfänger diese Spedition damit beauftragt hätte. Während die Deutsche Post für diesen Service nichts berechnet, verlangte die Spedition in jedem der Fälle über 20 Euro. Die Empfänger waren von diesen unvorhersehbaren Kosten überrascht und darüber entsprechend verärgert, aber der Sprecher sagte, man müsse ein solches Geschäftsgebahren dulden, da die Spedition für ihr Geld ja auch eine Leistung erbracht habe (eine Argumentation, die mich nicht überzeugt). Wie kann man verhindern, dass die Zollabwicklung einer Spedition zugeschanzt wird, die man nicht damit beauftragen will? Spielt es hierfür eine Rolle, welchen Paketdienst der Absender beauftragt hat (z. B. Abgabe United States Postal Service -> Zollabwicklung Deutsche Post -> Zustellung Deutsche Post)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das immer noch so? Ich habe mal gehört, der Zoll wartet darauf, dass sich der Empfänger selbst meldet, und fängt nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an, die Sachen zu versteigern oder zu vernichten. :eek: Das stand zumindest im Internet, also da, wo es mehr Enten gibt als in allen Boulevardblättern zusammen.

Das klingt mir doch arg nach Ente. Mit Frankfurt/Main wohne ich zwar günstig, aber im schlimmsten Fall gab es stets eine Benachrichtigung das ich mit Nachweisen zu Kaufpreis etc. die Ware am nächsten Büro des Zolll / der Post(DHL) abholen kann. Wenn die entsprechenden Nachweise am Paket außen angebracht sind und vermutlich die entsprechende Versandoption gewählt wurde, dann kommen die Pakete auch direkt bis an die Haustür und Zoll/Gebühren werden wie Nachnahme beim Zusteller bezahlt.

Bislang habe ich noch keine Gitarren eingeführt, meine Erfahrungen beziehen sich auf eher exotische Computer(teile). Vermutlich werden die aber ähnlich kritisch begutachtet wie eine Gitarre mit Rosewood Fretboard. ;-)
 
also... würde mir eine Spedition 20 Euro für die Zollabwicklung eines Basses berechnen, dann akzeptiere ich mit Kusshand :)
ich bin da nie unter einer Viertelstunde plus Wartezeit raus... und es sind 8 km Weg dahin
(das für umme zu erwarten ist imho schlicht unverschämt)
wenn die Deutsche Post das anbieten kann, dann steckt da (vermutlich) ein anderer deal dahinter...

eine formal korrekte Rechnung ist für die 'unpersönliche' Abwicklung natürlich Pflicht
bei persönlicher Abholung wollten sie dort lediglich einen Zahlungsbeleg, der plausibel erscheinen musste
(geprüft haben sie den nicht - und nebenbei: ich hatte da nur mit humorvollen und zuvorkommenden Leuten zu tun)

cheers, Tom
 
Soweit mir bekannt, haben die Versandunternehmen untereinander so eine Art Abkommen; DPD wird wohl nicht bis in die USA liefern, genauso wie USPS nicht bis D liefern kann. Also geben die Unternehmen an andere Partner ab.
In der Regel sind das die Fälle, bei denen man direkt zum Zoll gebeten wird, wenn irgendwas unklar ist - UPS z.B. liefert dagegen direkt und erledigt gerne die Zollabwicklung, kostet aber natürlich extra. Im Vergleich zu den möglichen Fahrtkosten und Zeitaufwand sind das aber Peanuts. Letztendlich liegt es am Versender, die Papiere (z.B. Rechnung) beizulegen bzw. auszufüllen, dann kommt es erst garnicht dazu.

Wie gesagt, das sind meine bisherigen Erkenntnisse, Angaben ohne Gewähr. Zur Not fragst Du lieber vorher nach, wer das Partnerunternehmen hierzulande ist und wie die Abfertigung dort gehandhabt wird.
 
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Letztendlich liegt es am Versender, die Papiere (z.B. Rechnung) beizulegen bzw. auszufüllen, dann kommt es erst garnicht dazu.
Für mich hörte sich der Fernsehbericht nicht so an, dass der Zoll die Empfänger wegen irgendwelcher Unklarheiten angeschrieben hätte. Die Ware wurde wohl bis an die Haustür geliefert, und kurz danach kam eine Rechnung von der Spedition, von der die Empfänger nichts wussten.

Ich weiß jetzt nicht, welche Paketdienste von den Absendern beauftragt wurden und wie diese das normaler Weise handhaben. Da Du von Partnerunternehmen sprichst, nehme ich an, dass bei USPS aufgegebene Sendungen immer von der Post (jetzt DHL) angeliefert werden.
 
Das ist Sache des Transportunternehmens, das hierzulande ausliefert. In der Regel ist das DHL. Mehr weiß ich auch nicht, von Fällen mit späterer Rechnung habe ich bislang nie was gehört.
 
... Da Du von Partnerunternehmen sprichst, nehme ich an, dass bei USPS aufgegebene Sendungen immer von der Post (jetzt DHL) angeliefert werden.

Wikipedia sagt: "Internationale Sendungen werden im Bestimmungsland von demjenigen nationalen Unternehmen, das im Weltpostverein Mitglied ist, ausgeliefert (in der Regel das nationale Postunternehmen)."
DHL ist Partner von USPS.
Zutreffende Informationen zum Thema findet man beim Zoll selbst am besten - besser jedenfalls als auf manchen Internetseiten! ;)
Der Zoll versteigert zwar Sachen, aber es handelt sich dabei "um gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen, um ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs oder um Fundsachen."
Die Abfertigung kann beschleunigt werden, wenn der Sendung eine glaubwürdige Rechnung beigefügt wird, die möglichst an der Aussenseite angebracht wird und die Zollinhaltserklärung - bei Beförderung durch die Deutsche Post AG - korrekt ausgefüllt wird.
Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist.
Die Empfänger werden durch die Deutsche Post AG unterrichtet, wenn eine für Sie bestimmte Sendung an ein Zollamt weitergeleitet wurde.
Die Benachrichtigung enthält Informationen zu den fehlenden Unterlagen. Häufig fehlen Angaben zum Wert der Sendung. Bitte bringen Sie unbedingt die Rechnung und andere geeignete Unterlagen, wie z.B. den PayPal Beleg, mit.
Postsendungen werden 14 Tage bei den Zollämtern gelagert und anschließend an den Versender zurück geschickt.
Die Lagerung von Postsendungen bei der Poststelle ist kostenpflichtig. Lagerkosten werden jedoch erst ab 5 Euro erhoben, also ab dem 10.Tag einer kostenpflichtigen Lagerung.
Alles klar? ;)
 
hi, ich bin vor kurzem auf dieses gute stück hier gestoßen:

http://www.ebay.de/itm/200839156754

bis jetzt findet man sie nur in amerika. kann mir jemand sagen auf welchen endgültigen preis ich mit versand, zoll und sonstigen steuern kommen würde? zumindest ungefähr?
 
Mäppel;6165623 schrieb:
... kann mir jemand sagen auf welchen endgültigen preis ich mit versand, zoll und sonstigen steuern kommen würde? zumindest ungefähr?

Nein! Es sind nämlich keine Versandkosten angegeben und wenn Du sie vom Verkäufer erfragt und diesen Thread studiert hast, solltest Du den Preis selbst ausrechnen können! Manche Dinge muss man auch mal selber machen! :rolleyes:
 
so um 650 Euro würde ich da erwarten...
(die Versandkosten solltest du aber konkret anfragen, die stehen nicht dabei und können stark schwanken)
Manche Händler/Verkäufer nehmen ein günstiges Unternehmen, andere arbeiten nur mit 1 bestimmten.
Die wechseln dann nicht den Arbeitsablauf...

cheers, Tom
 
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Und wenn du sie kennst: (Kaufpreis + Porto, beides in Euro) * 1,037 * 1,19 sollte ziemlich exakt sein, obwohl der Zoll selbst zu einem bestimmten Kurs umrechnet.
 
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Und wenn du sie kennst: (Kaufpreis + Porto, beides in Euro) * 1,037 * 1,19 sollte ziemlich exakt sein, obwohl der Zoll selbst zu einem bestimmten Kurs umrechnet.
will nicht klugscheißern - wenns wirklich genau sein soll:
die Umsatzsteuer wird nicht auf den Einfuhrzoll erhoben, demnach lautet die Rechnung
((Kaufpreis + Porto) * 1,037) + ((Kaufpreis + Porto) * 1,19)


Gruß,
Dietmar
 
Zoll hat Du vergessen.... was ist das... 3,irgendwas Prozent...
Wobei es einige Zollbeamte gibt, die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll für das Porto anteilig nur für den Teil des Transportweges berechnen, der sich außerhalb der EU befindet... alles schon gehabt :D
 
Zoll hat Du vergessen.... was ist das... 3,irgendwas Prozent...
das sind die 3,7 %

Wobei es einige Zollbeamte gibt, die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll für das Porto anteilig nur für den Teil des Transportweges berechnen, der sich außerhalb der EU befindet... alles schon gehabt :D
oder wars eher so, dass der Warenwert ohne Transportkosten unter der Zollgrenze von 125 € [?] blieb und deshalb nur der Warenwert verzollt und versteuert und die Transportkosten "nur" versteuert wurden?
 

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