Darkdonald
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Wenn was anderes verbaut wurde als vereinbart, ist der Fall doch eigentlich klar. Die Gitarre zurück zum "Gitarrenverschandler" und auf Nachbesserung pochen . Zur Not mit 'nem Anwalt drohen, wobei das schwierig werden dürfte, außer du hast vorher schriftlich vereinbart, was genau gemacht werden soll (und womit). Evtl ist auch eine ordentlich Preisminderung drin. Sollte er sich komplett quer stellen, würde ich durchaus andere potentielle zukünftige Kunden vor dieser "Fachwerkstatt" warnen... ;-)