@ Sticks:
Sehr guter Beitrag!
Das Fernabsatzgesetz ist übrigens die Umsetzung einer EU-Richtiline von '97.
@Swagger-Jacky:
Der Wertverlust ist gleich Null. Entweder der Rücksender ist damit so umgegangen, wie es sich gehört, dann ist das Teil noch genauso neu wie vorher (ein paar Finger-Tapser mit nem Tuch abgewischt, schmälern der Wert in diesem Fall kein bisschen). Oder der Rücksender hat das Teil nicht "bestimmungsgemäß" behandelt, dann hat der Händler sein Recht auf Schadensersatz - was natürlich schwer durchzusetzen ist. Da ist aber kein Unterschied zu dem Fall, wenn sich jemand ein Gerät beim Händler um die Ecke ausleiht. Im Gegenteil: Der Online-Händler kann wenigstens erst mal noch das Geld zurückhalten, wenn es auf Schadensersatzforderungen rausläuft, der Um-Die-Ecke-Händler hat nüscht und muss dem Geld hinterherrennen.
Aber aus moralischer Sicht, dem Händler und den Musikerkollegen gegenüber, finde ich diese Art und Weise nicht kollegial.
Ist es kollegialer, wenn man zum Händler um die Ecke geht und das gute Stück ohne Bezahlung übers Wochenende ausleiht?
Wohlgemerkt, wir reden immer über eine konkrete Kaufabsicht und die Möglichkeit ein Teil oder mehrere in Ruhe zu vergleichen und zu testen!
Es geht nicht darum, dass sich jemand einfach so zum Spass ein super-teueres Instrument schicken lässt, nur weil er gerne einmal so ein Teil in der Hand haben will oder gar, weil er das Ding für einen Gig einsetzen will und es anschließend wieder zurückschickt! DAS ist assi!!!
@ Johannes Hofmann: (sorry für das "Doppel-F" im ersten Post
)
Sieht man beim Musik-Service das Widerrufsrecht positiv oder ärgert es Euch mehr?
Hat das Widerrufsrecht den Umsatz positiv beeinflusst?
Wäre es Euch lieber, die Leute würden NICHT den Online-Handel nutzen?
Wieviel Teile kommen denn so im Schnitt zurück?
Wird dafür normalerweise etwas anderes gekauft?
Ich will jetzt keine konkreten Zahlen lesen, mich würde nur so eine allgemeine Einschätzung interessieren.