Eine Frage der Moral . . . Ausnutzen der Money-Back-Garantie?

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Hallo zusammen,

mir kam da so ein Gedanke und mich würden gerne Eure Meinungen/Erfahrungen interessieren.

Es gibt ja bei den allseits bekannten Musikversandhäusern diese 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie oder ähnliches . . .
Angenommen, der Kauf eines neuen Boards steht an und es kommen für mich drei Kandidaten in Frage.
Also bestelle ich mir alle drei auf einmal, ggf. bei unterschiedlichen Händlern.
Nun habe ich zuhause mehrere Tage Zeit, die Geräte genauestens unter die Lupe zu nehmen, kann sie im Zusammenspiel mit meinem restlichen Equipment testen und habe alle nebeneinander, was mir einen sehr guten Direktvergleich ermöglicht.
Daß man entsprechend sorgfältig mit den Dingern umgeht, sehe ich jetzt mal als selbstverständlich an.
Hat man sich dann für ein Gerät entschieden, schickt man die zwei anderen zurück. Oder noch dreister: Man schickt alle zurück und bestellt das Gerät seiner Wahl dann da wo man´s am preiswertesten bekommen kann (wo es vielleicht keine Geld-zurück-Garantie gibt).

Wer klassisch im Laden antestet, wird Folgendes kennen:
- nicht alle Geräte (zum testen) da, sodaß man direkt vergleichen kann
- ggf. muss man mehrere Läden abklappern
- man kommt nicht ran, weil ein anderer Hansel ewig dran rumfummelt
- wenn man dran ist, wartet neben einem jemand der auch ran will
- in dem Laden ist es laut
- man hört über eine fremde Anlage (oder Kopfhörer)
- man muss stehen, weil die da mehrere Boards übereinander haben
- usw. . . . man hat einfach nicht den Nerv und die Ruhe wie zuhause

Die Variante mit "alles in Ruhe zuhause testen" würde mir deutlich mehr zusagen, habe ich aber noch nie gemacht.

Wäre es "assi" sowas zu machen, oder ist das vielleicht sogar Gang und Gäbe, weil diese Geld-Zurück-Garantien genau dafür das sind? Bin mir echt nicht sicher. :nix:

Bin gespannt, was Ihr zu sagen habt.

Grüße
Cali
 
Eigenschaft
 
Da muss ich leider drastisch meine Meinung zu sagen: Ich finde das einfach nur scheiße. Das Gerät kann vom Händler nur noch als Retour verkauft werden und damit nicht mehr zum vollen Preis.

Und wenn du Händler wärst und das würde jemand bei dir machen, wärst du sicherlich auch nicht begeistert.

Von mir ein klares: Ich find es assig!
 
Schließe mich der Meinung meines Vorredners an!

Überleg einfach mal, Du wärst der Händler...........

Ich find das Entgegenkommen mit den 30-Tagen eine tolle Sache.
Aber man sollte es nicht bewusst in Anspruch nehmen.
 
Na klar, für den Händler ist das erstmal nicht so der Bringer, aber der kalkuliert sowas ja auch mit ein (was natürlich die anderen Kunden mitbezahlen dürfen, logo).
Ich frage mich dann halt, wofür es dann diese Garantie gibt. Soweit ich weiß, sind 14 Tage bei Internetkäufen sowieso gesetzlich festgelegt (Fernabsatzgesetz und so). Wenn der Händler diese Zeit freiwillig verlängert, muss er sich doch da was bei denken.

Also bevor mich jemand falsch versteht: Ich bin ebenfalls kein Befürworter für das obig genannte Verfahren.
 
Es gibt doch die Möglichkeit Instrumente relativ günstig zu mieten, wenn man die zu Hause testen möchte. Bevor ich die 30-Tage-Garantie für sowas nutze, würde ich auf jeden Fall mieten.
Die 14-Tage-Rückgabe gilt AFAIK nur dann, wenn man mit dem Instrument unzufrieden ist, weil es eine Eigenschaft aufweist, die nicht beschrieben wurde, bzw. etwas Beschriebenes nicht aufweist.
 
Schrabbelvaddi spricht war. Sowas wird nicht kalkuliert. Die kleinen Läden haben angst vor so was, die größeren können das verkraften.

Garantie wird nicht zum testen gewährt und wenn sich die Händler das aussuchen könnten, würden sie das auch nicht machen.

Ich weiß aus Erfahrung, dass das einfach scheiße ist. Weil du nicht richtig planen kannst. Du musst dann immer ne gewisse Menge Geld parat haben, um Rückzahlungen machen zu können.
 
Ich würde das nicht machen, sofern es sich irgendwie vermeiden lässt. Und das, obwohl ja eigentlich nichtmal was dabei ist - mir tuts nicht weh (solang ich den Krempel vernünftig behandle), und dem Händler auch nicht wirklich, wenn er groß genug ist...
Aber ich halte es auch garnicht für nötig, weil ich die Probleme des im-Laden-Testens garnicht so extrem finde. Um mal genau auf deine Gründe einzugehn:

- nicht alle Geräte (zum testen) da, sodaß man direkt vergleichen kann
- ggf. muss man mehrere Läden abklappern
Das kann man ja vorher Klären - ein Anruf oder eine Mail, und schon weiß man Bescheid. Gut, das hilft auch nicht, wenn der Laden es dann nicht da hat, stimmt wohl, aber bei den meisten muss man ja eh schon froh sein, wenns überhaupt was anderes als Yamaha Digitalpianos gibt... Und die großen haben ja meist so viel Auswahl, dass man, wenns wirklich nicht da ist, ne Woche später nochmal fragen kann und es dann vielleicht sogar schon da ist.

- man kommt nicht ran, weil ein anderer Hansel ewig dran rumfummelt
So lang wie ich ist der nicht da :cool:

- wenn man dran ist, wartet neben einem jemand der auch ran will
Kenn ich eigentlich auch nicht ausm Laden (immerhin der Kölner Store, am Wochenende spätnachmittags), sondern nur von der Messe... Genauso wie die Sache dass andere die Geräte blockieren.

- in dem Laden ist es laut
Bei den Keyboardern? :eek:

- man hört über eine fremde Anlage (oder Kopfhörer)
Eigene Kopfhörer könnte man ja mitnehmen ;)

- man muss stehen, weil die da mehrere Boards übereinander haben
- usw. . . . man hat einfach nicht den Nerv und die Ruhe wie zuhause
Das stimmt natürlich.

Du siehst schon: Ich find es nicht so schlimm, im Laden anzutesten.
Natürlich kann man auch in ein paar Stunden nicht das komplette Potential einer Workstation entdecken, aber wenn man auch noch mehrere davon zuhause hat, wirds auch da schwierig. Man kann schließlich auch nicht die gesamten 30 Tage vor der Kiste hängen ;)
Und um ehrlich zu sein wär ich auch viel zu faul, mir die Dinger erst zu bestellen und dann wieder zurückzuschicken (aus- und wieder perfekt einpacken, zur Post gurken, was z.B. bei zwei 88er-Boards, die wieder weg sollen, schon stressig wird ;)), ganz zu schweigen davon, dass ich sie ja erst alle drei bezahlen müsste :rolleyes:
Da mach ichs lieber so, dass ich erst im Internet (insbesondere hier ;)) recherchiere, was für mich überhaupt in Frage kommt, dann ggf. Demos anhöre, bis ich eine gewisse Auswahl habe und dann damit im Hinterkopf in den Laden fahre und mir da wirklich einen Tag Zeit nehme, um wirklich intensiv zu testen.
Da ich das schon mache, bevor ich das Geld dafür zusammen habe (;)), kann ich das dann auch nochmal wiederholen, wenns soweit ist und wenn sich die Erfahrungen auch ein wenig gesetzt haben.
Und dann kann ich kaufen - und habe trotzdem noch die Möglichkeit, es zurückzugeben, wenns mir doch plötzlich aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gefällt.
Ist natürlich hochgradig subjektiv :D
 
Die Idee erscheint auf den ersten Blick nicht schlecht, vorausgesetzt, Du hast auch wirklich die Zeit, Dich während dieser Zeit intensiv mit den Geräten zu beschäftigen, und schickst es dann auch wirklich rechtzeitig zurück. Wie viele Angebote flattern einem in's Haus, wo man etwas kostenlos testen kann, und wenn man sich dann nicht rechtzeitig meldet, dass der Artikel nicht das ware für einen ist, hat man plötzlich ein abo am Arsch...
Auch der Aufwand mit der Rücksendung ist zu beachten, nicht jedermann's Sache.
Zudem musst Du auch noch die Kohle über haben, das für alle drei Geräte erst einmal zu bezahlen. Manche Händler binden Dich dann u.U. damit, dass Du das Geld nicht zurückbezahlt bekommst, sondern nur ne Gutschrift, die Du beim Kauf eines anderen Gerätes verrechnen lassen kannst, was natürlich nicht zulässig ist.
Grundsätzlich ist meine Einstellung dazu, dass dies vor allem die kleineren Läden schädigt. Und genau die wäre es sinnvoll, wo immer möglich zu unterstützen, denn das ist der, der für mich am nähsten ist, sei es persönlich oder entfernungstechnisch, und genau die haben mir schon das eine oder andere Mal schnell und unkompliziert geholfen, wenn Not am Mann war, auch nach Geschäftsschluss.
Ich sehe es daher auch nicht ein, die letzten 3% zu sparen, indem ich beim großen Versandhandel bestelle. Ich möchte weiterhin zum lokalen Händler fahren, wo ich antesten kann, und dann kaufe ich dort auch, damit ich auch morgen dort noch antesten kann. So schön und unkompliziert das mit Online und so ist, ich mag trotzdem lieber persönlichen Kontakt, Anfassen und antesten vor Ort. Ist mir auch schon oft so gegangen, dass ich dort einen guten Tipp bekommen habe, der mich in eine ganz andere, vielleicht bessere Richtung gelenkt hat, als ich ursprünglich im Kopf hatte.
Und wenn Du Deinen Dealer vor Ort gut kennst, dann ist es sogar mal drin, ein Gerät zur Probe mitzunehmen oder sogar mal bei einem Auftritt zu nutzen, auch wenn man sich dann letztlich für ein anderes entscheidet.

Kurzum: Hat für mich nichts mit "assig" zu tun, sondern ne reine Vernunftsentscheidung mit Weitblick.
 
Das Gerät kann vom Händler nur noch als Retour verkauft werden und damit nicht mehr zum vollen Preis.
  • Das Gesetz besagt, dass Beschädigungen an der gekauften Sache zu Lasten des Käufers gehen. Also ist hier der Verkäufer voll geschützt.
  • Eine bestimmte Anzahl von Retouren und ein damit verbundener Gewinnverlust ist doch schon längst in den Preisen einkalkuliert. Oder anders herum gesagt: jeder geglückte Verkauf bringt dem Händler einen Zusatzgewinn.
  • Zum "vollen Preis" (was soll das sein: UVP?) verkauft doch heute schon lange niemand mehr.

Und wenn du Händler wärst und das würde jemand bei dir machen, wärst du sicherlich auch nicht begeistert.
Wer einen Online-Shop betreibt, erklärt sich (zumindest konkludent) mit den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen einverstanden. Geht er aus Eigeninitiative sogar über diese Regelungen hinaus und bietet ein 30-tägiges Money-Back an (gesetzlich sind nur 14 Tage vorgesehen), stellt sich die Frage: warum tut er das? Antwort: aus Marketinggründen und damit verbundener Gewinnmaximierungsabsicht.

Oft wird ja gerade mit Money-Back aktiv geworben: "Probieren Sie die Ware aus, Sie können diese bei uns sogar innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden." Wer so handelt, der muss die Konsequenzen seines Handelns dann auch selbst tragen, wenn diese mal nicht aufgehen und der erwartete Gewinn ausbleibt oder verringert ist.

Mein Fazit: niemand muss sich schämen, wenn er Ware bestellt und bei Nichtgefallen wieder zurück sendet. Die Regeln des Online-Shoppings sind klar formuliert und für jeden von vornherein kalkulierbar - dass die Preise wegen Money-Back bereits etwas höher sind als sie es ohne Money-Back wären und die Händler somit bei jedem erfolgreichen Verkauf einen Zusatzgewinn machen, darüber beschweren sich diese ja auch nicht.
 
Hi,
erklärt sich (zumindest konkludent) mit den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen einverstanden.
richtig, er hat gar keine andere Wahl. Aber dieses Gesetz wurde zum Schutz der Kunden geschaffen, nicht zum antesten der Produkte!

Klar, wer damit wirbt, dass man ja testen kann, ist selber schuld und rechnet damit. Keine Frage.

14 Tage gibt es meines Wissen nach auch nicht mehr. Es sind schon vier Wochen geworden.
Das Gesetz besagt, dass Beschädigungen an der gekauften Sache zu Lasten des Käufers gehen. Also ist hier der Verkäufer voll geschützt.
So geschützt ist er auch nicht. Wenn ich ein Prdoukt kaufe, erwarte ich ein Neugerät und nicht eines, was schon mal aufgemacht wurde. Egal, wie gut es noch aussieht. Ich bezahle ja für neu. Sprich der Verkäufer muss den Preis tiefer ansetzen, als das noch ganz neue Gerät.
Wieviel ist da tiefer? 100€ bestimmt nicht. Da überlegen sich die meisten doch das ganz neue zu nehmen. Retour ist Retour und "muss" teilweise echt günstig verkauft werden, damit es überhaupt noch weg geht.
Eine bestimmte Anzahl von Retouren und ein damit verbundener Gewinnverlust ist doch schon längst in den Preisen einkalkuliert. Oder anders herum gesagt: jeder geglückte Verkauf bringt dem Händler einen Zusatzgewinn.
Du betreibst einen Laden, oder Onlineshop, dass du da so gut informiert bist?!

Zum "vollen Preis" (was soll das sein: UVP?) verkauft doch heute schon lange niemand mehr.

Damit meinte ich den vollen Straßenpreis!

Gruß
 
14 Tage gibt es meines Wissen nach auch nicht mehr. Es sind schon vier Wochen geworden.
Im Regelfall sind es 2 Wochen: § 355 BGB

Er hat gar keine andere Wahl. (...) Retour ist Retour und "muss" teilweise echt günstig verkauft werden, damit es überhaupt noch weg geht.
Auf der anderen Seite muss man bedenken, dass vielen durch das Online-Shopping erst die Möglichkeit eines gewinnorientierten Gewerbetreibens gegeben wurde. Eine Firma wie z.B. Thomann wäre ohne Online-Shopping schon allein auf Grund ihrer geographischen Lage weitgehend unbekannt.

Du betreibst einen Laden, oder Onlineshop, dass du da so gut informiert bist?!
Ja, das tue ich. Details dazu werde ich hier jedoch nicht diskutieren.
 
Hi,

Details waren auch nicht gefragt und interessiere mich auch nicht weiter. Das war nur eine Frage. Sorry, wenn das negativ rüberkam, war nicht sinn der Sache.

Der Passus ist in meinen Augen nicht wasserdicht formuliert, wie so einiges nicht. Aber gut, dass ist nicht der Punkt.

Ich bleibe bei meiner Meinung. Nur, weil es vomGesetz her erlaubt ist, ist das kein Grund, es gut zu finden.

Ich gebe dir recht, dass einige Läden erst durch den Onlineshop größer geworden sind. Aber ich denke, dass diese Läden und gerade auch Thomann, vorher schon Gewinn gemacht haben. Nur in einem kleineren Rahmen.

Aber durch das Internet, wird eigentlich jedem die Möglichkeit gegeben einen Shop aufzumachen. Sorry für OT.

Wie gesagt, ich finde es nicht gut.
 
Ich finde es auch absolut daneben -
es ist zwar gesetzlich so geregelt und sicherlich - für den Verbraucher - eine gute Sache, aber dieses Gesetz wurde aus einem anderen Grund eingerichtet; nicht damit der Kunde die halbe Keys-Abteilung leerräumt.
 
Das war nur eine Frage. Sorry, wenn das negativ rüberkam, war nicht sinn der Sache.
Ist nicht negativ angekommen, wollte nur eine meine Situation betreffende Diskussion von vornherin vermeiden. :)

Ich finde es auch absolut daneben - (...) nicht damit der Kunde die halbe Keys-Abteilung leerräumt.
Ich habe die Ausgangsfrage so verstanden, dass es sich um eine einmalige Aktion handelt. Wenn dies zudem bei einem Online-Shop gemacht wird, bei dem man auch sonst guter Kunde ist, könnte ich für meine Position als Verkäufer so eine "Gesetzesauslegung" verschmerzen und dem Kunden einmal entsprechend entgegen kommen.

Hier geht es ja auch darum, aus einer Auswahl von mehreren Artikeln tatsächlich einen davon kaufen zu wollen. Die Kaufabsicht des Kunden ist also real vorhanden. Wesentlich unschöner ist die Situation dann, wenn ein Kunde - z.B. um einen Mindestbestellwert zu erreichen und/oder Versandkosten zu sparen - zusätzlich zu seinem Kaufartikel einfach etwas anderes mitbestellt und bereits bei der Bestellung vorhat, diesen Zusatzartikel allein aus Kostengründen wieder zurück zu geben (und dies auch noch auf Kosten des Verkäufers).

Ein permanentes und dem Gesetzeszweck offenbar widersprechendes Ausnutzen dieser verbraucherfreundlichen Gesetzeslage befürworte ich auch nicht. Allerdings ist bemerkenswert, dass der Gesetzgeber selbst gegen offensichtlichen Missbrauch keine Sanktionen für den Käufer bzw. Schutzmaßnahmen für den Verkäufer formuliert hat.
 
Dann ist ja gut.

Habe beim nochmal lesen den Eindruck gehabt, dass ich das doof geschrieben hatte.

Er fragt ja auch, was wir davon halten, dann alle wieder zurückzuschicken und beim billigsten zu kaufen.

Wenn man guter Kunde ist, sieht die Sache wieder anders aus. Aber dann würde ich das auch anders machen:
Ich frage den Verkäufer, ob wir da was machen können, dass beide Seite was davon haben und dann kaufe ich auch wirklich da.

Das ist in meinen Augen schon ein Unterschied, ob man sowas "fremd" macht oder so.

Gruß
 
Hallo Cali,
nun ja...., erst einmal..., welches Musikhaus schickt dir kostenlos Instrumente ins Haus?
Fast alle Händler räumen dir zwar die 30-Tage-Geldzurückgarantie ein, aber... wie der Name "Geld-Zurück" schon sagt, musst du ja erst einmal das Geld überweisen :D.
3 schicke Einsteiger-Synths angenommen á 1.500 Euro = 4.500 Euro, die du erst einmal haben musst.

Dann lese dir noch mal die AGB´s der Händler durch!
Viele Händler ziehen dir nämlich Zweistellige Prozente von deinem Kaufpreis ab, wenn das Instrument nicht mehr Original-Verpackt (auch die eingeschweißten Kabel, CD´s und Handbücher) zurück kommt und Spuren deiner Benutzung erkennbar sind.
Schau dir mal die Klaviatur vor und nach deiner 1. Benutzung an. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden hier Spuren zurück bleiben.

Du zahlst also auf jedem Fall drauf und das zu Recht!

Ich kann es dir, weil du ja die Toleranz des Händlers schamlos ausnutzt, nur empfehlen!:D
 
Ich kenne es vom Musikhaus meines Vertrauens, dass man sich ein Gerät gegen ein geringes Entgelt mal ein, zwei Wochen ausleihen kann. Die Gebühr wird bei anschließendem Kauf sogar erstattet.
Also zahl ich doch lieber die 20 bis 30 Euro und handle völlig legal, hab ein reines Gewissen und letztendlich dasselbe erreicht.
 
Sprich der Verkäufer muss den Preis tiefer ansetzen, als das noch ganz neue Gerät.
Wieviel ist da tiefer? 100€ bestimmt nicht. Da überlegen sich die meisten doch das ganz neue zu nehmen.

Doch, 100 € ist bei Instrumenten zwischen 500 und 2000 € ein durchaus üblicher Rabatt, wenn die Ware nur kurze Zeit ausgepackt war. Aktuell z.B. geade:
http://www.musik-service.de/korg-radias-Synthesizer-und-Vocoder-prx395754213de.aspx
http://www.musik-service.de/yamaha-psr-s700-prx395761141de.aspx

Ich würde vielleicht einfach mal beim Händler fragen, wie er es mit der Sache sieht. Bei einem kleinen Händler in meiner Nähe hatte ich sogar mal tatsächlich das Angebot gekommen, ein Stagepiano mal n Wochenende mit nach Hause zu nehmen und zu testen.
 
Also zahl ich doch lieber die 20 bis 30 Euro und handle völlig legal ...
Damit das nicht missverstanden wird: Waren online kaufen und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen zurück zu geben ist legal. Die Frage, die hier zur Diskussion steht, betrifft allein die moralische Vertretbarkeit eines solchen Handelns.
 
Da muss ich leider drastisch meine Meinung zu sagen: Ich finde das einfach nur scheiße. Das Gerät kann vom Händler nur noch als Retour verkauft werden und damit nicht mehr zum vollen Preis.

Und wenn du Händler wärst und das würde jemand bei dir machen, wärst du sicherlich auch nicht begeistert.

Von mir ein klares: Ich find es assig!

Das denke ich nicht. Der Verkäufer wirbt mit einem Service. Dieser besagt: Wenn Du ein Gerät kaufst, kannst Du es 30 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dann kannst Du als Käufer diesen Service auch in Anspruch nehmen. Moralisch verwerflich wäre es entweder dann, wenn Du einen Grund angeben musst und dabei lügst oder wenn Du von Anfang an davon ausgehst, den Artikel auf keinen Fall zu behalten.
 

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