@Soulagent79
wie Prozesserfahren bist du?
Sehr. Ich habe persönliche Erfahrung damit machen müssen und habe darüber hinaus einige Semester Wirtschaftsrecht gehabt.
Ein Jurist bin ich aber natürlich nicht und kann keine konkrete Rechtsberatung geben.
Also: Alles allgemeine Aussagen, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Vor ein paar Jahren hat Ebay beschlossen, dass sie Käuferschutz nur noch bei Paypal-Transaktionen
anbieten wollen.
Das haben sie dann ja auch kräftig beworben "Paypal ist sichererer..." usw...
Hier gibt es aber ein Problem:
Selbst wenn Ebay/Paypal sich als Richter aufspielt und ein "Urteil" in einem Streit zwischen Käufer und Verkäufer fällt,
heißt das noch lange nicht, dass ein deutsches Gericht zu demselben Urteil käme.
Wenn ich also als Verkäufer einen Käuferschutz-Fall verliere, aber mein Konto schnell abräume, bevor Paypal den Betrag dem Käufer zurückerstattet,
dann haben sie keinerlei rechtliche Handhabe gegen mich.
Das letzte was Ebay möchte, ist ein grundsätzliches Urteil eines deutschen Gerichtes, das ihnen bescheinigt,
dass ihre "Urteile" keinen Wert haben.
Leider glauben viele Leute, wenn Post von einem Inkassounternehmen kommt, dann wäre es fünf vor zwölf und
man müsste sofort zahlen, um schlimmeres zu verhindern - das ist die Fehlannahme, die solche Einschüchterungsversuche leider oft zum Erfolg führen.
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens bringt dem Auftraggeber keinerlei rechtlichen Vorteil.
Wie ich schon sagte: Inkassodienste sind private Unternehmen, die einfach nur Forderungsmanagement anbieten, ohne nachzuprüfen,
ob die Forderung wirklich berechtigt ist.
Ich kann morgen auch theoretisch zu einem Inkassodienst gehen und meinem Nachbarn (oder meiner Oma, meinem Freund, meiner Ex oder sonstwem)
ein entsprechendes Schreiben mit einer beliebigen Forderung zu kommen lassen.
Wenn Ebay/Paypal ernst machen wollte, dann müssten sie beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen und dem Verkäufer, von dem sie das Geld aus dem Käuferschutz-Fall wollen, zukommen lassen.
Dieser könnte dann widersprechen und es käme ggf. zum Zivliprozess vor einem deutschen
Gericht.
Die einzige "Strafe", die sie im Petto haben, ist den Verkäufer zu sperren bzw. jegliche Geschäftsbeziehungen mit ihm abzubrechen.
Auch die AGBs sind in diesem Fall nutzlos, da sich ein Unternehmen in seinen AGBs nicht über
geltendes Recht hinwegsetzen kann.
Hier steht die ganze Paypal-Chose von einem Anwalt erklärt:
http://www.aufrecht.de/medienauftri...ive-im-zdf-zum-top-thema-bei-volle-kanne.html
Hier geht es konkret um einen Käuferschutzfall:
http://www.auktionshilfe.info/thread/9042-paypal-nach-inkasso-doch-keine-klage/
Es ist schon der Knaller, wie sich das alles im rechtlichen Graubereich bewegt, was hier von einem großem Unternehmen großflächig beworben wird.