Danke für die Antworten !
Mir waren die konkreten Auswirkungen des Käuferschutzes für mich als Verkäufer so nicht geläufig, daher meine Frage.
Es ist ja faktisch so, dass das Guthaben solange "eingefroren" bleibt, bis der Käufer grünes Licht gibt bzw. binnen einer bestimmten Frist (3 Wochen ?) nicht aktiv Einspruch bei Paypal einlegt.
Ich hab mich jetzt als Verkäufer mal drauf eingelassen, zumal der Betrag überschaubar ist.
Bei Beträgen ab dem mittleren dreistelligen Bereich wäre ich aber schon skeptisch.
Da sehe ich wirklich die Gefahr, dass man entweder an einen querulatorischen oder gar an einen unredlichen Käufer trifft, der einfach mal Einwände erhebt, um so das Geld für den Käufer zu blockieren bzw. selber wieder zurück zu erhalten.
Dass sich dann Paypal quasi zum "Richter" aufschwingt und eigenmächtig entscheidet, halte ich für bedenklich, könnte aber wohl erstmal durch deren Allgemeine Geschäftsbedingungen so abgedeckt sein.... ob dieses Gebaren allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde ?