(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

Das scheint im Moment Mode zu sein. Das hab ich schon öfters gehört, bzw. ist mir das auch einmal passiert.
Diese Herrschaften möchten den Inserenten verunsichern um so ihr Schnäppchen zu machen.

btw. an wem muß ich mich denn wenden um die 1800€ LP für 600€ zu kaufen. - Vorausgesetzt es ist eine Gibson.
 
Ist mal eine andere Form von: "Ich gebe dir 300 Euro und ich hole gleich heute ab!"

Wie wenn man auf diese "großzügigen" Angebote gewartet hätte.

Kommt aber immer auf die eigene Tagesverfassung an dh ignoriert man solche Mails oder antwortet man darauf.
 
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Kommt aber immer auf die eigene Tagesverfassung an dh ignoriert man solche Mails oder antwortet man darauf.

Da hast Du eigentlich Recht. Ich bekomme bei sowas aber immer Puls. Hab im letzten Jahr meine MM Luke I in den Kleinanzeigen gehabt. Spaßvögel haben dann regelmäßig 50% unter meinem Angebotspreis angefragt, teilweise auch noch kackfrech. Irgendwann ist mir dann mal der Kragen geplatzt und ich habe mit der gleichen nassforschen Art wie die Anfrage war, zurück geschrieben. Das brauchte ich dann einfach für mein Gemüt. Dass die Leute handeln wollen ist ja ok. Aber 50% bei Gebrauchtartikeln...
 
bekam ich eine Mail von einem Interessenten,
der mich recht barsch anmeckerte, dass mein Preis viel zu hoch sei.
Er sagte, besäße eine Les Paul, die er neu für 1.800€ gekauft hätte.
Er fand, man solle froh sein, wenn man für so eine Gitarre wie seine, noch 600€ im Wiederverkauf bekäme.
Seine Schlussfolgerung daraus war, dass ich meine SG nicht für mehr als maximal 300€ anbieten dürfe. :D
Hihi... Als ich meinen Gibson Thunderbird (kein Epiphone, kein Studio, kein Halsbruch) angeboten hatte, hat derselbe Typ mich auch angeschrieben (mit genau derselben Story, dass seine 1800€-Les-Paul gebraucht nur noch 600€ wert sei). Ihm zufolge könne man nicht mehr als 300€ für den Bass verlangen, ich solle realistisch bleiben...

Ich hab ihm geschrieben, wenn er mir auch nur EINEN Link zu einer Auktion schickt, wo jemand für einen Gibson Thunderbird einen derart "realistischen" Preis verlangt...

...dann soll er einfach dort zuschlagen und mich in Frieden lassen! :D

Immer wieder faszinierend, manche Menschen; aber wenn es bei einem von hundert funktioniert, macht er halt ein richtiges Schnäppchen.
 
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Kommt wie gesagt auf die Stimmung an.

Manchmal bedanke ich mich für das "wirklich großzügige Angebot, über das ich jetzt länger nachdenken musste und mich deswegen erst jetzt melden kann aber leider muss ich das Angebot ausschlagen. Weil es kommt dann gleich jemand der das Teil um den angegebenen Preis kauft."

Kann aber auch mal genauso frech zurück sein wie der Interessent geschrieben hat (Sh.t in, Sh.t out)

Bringt an sich nichts aber man fühlt sich teilweise doch besser weil man es demjenigen dann mal "ordentlich reingesagt" hat.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
...dann soll er einfach dort zuschlagen und mich in Frieden lassen! :D

Auch das habe ich schon öfters geschrieben.

Inseriere derzeit HiFi Lautsprecher. Interessent meldet sich mit den Worten "Hätte Interesse. Habe aber ein anderes Angebot aus Deutschland wobei mir ihre Farbe (nebenbei meine Boxen sind Buche statt Birke) besser gefällt. Der andere würde mir die Boxen um xxx (Preis war unter meinem Preis aber noch im Rahmen) verkaufen. Um das gleiche Geld würde ich ihre kaufen und könnten wir uns in Linz (ich wohne in Wien und Linz ist in etwa 200 km von mir entfernt) treffen. Meine Frau oder Tochter würde die Boxen abholen."

An sich hätte ich die Boxen sogar zu dem Preis verkauft und da ich am Wochenende in der Nähe von Linz gewesen wäre auch mitgenommen zwecks Übergabe. Aber diese Kaufargumente "ich hätte gerne ihre Ware weil sie mir besser gefällt aber wenn sie mir ihre nicht billiger geben als der andere Verkäufer, kaufe ich halt die anderen" gehen mir extrem am Geist und dann habe ich auch geschrieben: "Dann viel Spaß mit den anderen Boxen!"

Ich schau mich auch um bei anderen Verkäufern (wird ja jeder machen) aber ich habe noch nie geschrieben, dass ich ein anderes, billigeres oder besseres Angebot hätte und deswegen auf ein noch günstigeres Angebot warte.
 
Hi,

wollte fragen ob mir jemand den Kontakt zu einer Anzeige herstellen könnte?
Möchte mich nicht extra anmelden!

Gruß Andi
 
Was genau spricht gegen eine Anmeldung?

Kann mich aber gerne für Dich bei einem Anbieter melden... das gehört aber glaube ich eher per PM erledigt als hier öffentlich diskutiert, denk ich mal.
 
Er sagte, besäße eine Les Paul, die er neu für 1.800€ gekauft hätte.
Er fand, man solle froh sein, wenn man für so eine Gitarre wie seine, noch 600€ im Wiederverkauf bekäme.
Seine Schlussfolgerung daraus war, dass ich meine SG nicht für mehr als maximal 300€ anbieten dürfe. :D
Frage ihn mal, ob er mir seine Les Paul verkauft :D
 
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Hihi... Als ich meinen Gibson Thunderbird (kein Epiphone, kein Studio, kein Halsbruch) angeboten hatte, hat derselbe Typ mich auch angeschrieben (mit genau derselben Story, dass seine 1800€-Les-Paul gebraucht nur noch 600€ wert sei). Ihm zufolge könne man nicht mehr als 300€ für den Bass verlangen, ich solle realistisch bleiben...

Ich hab ihm geschrieben, wenn er mir auch nur EINEN Link zu einer Auktion schickt, wo jemand für einen Gibson Thunderbird einen derart "realistischen" Preis verlangt...

...dann soll er einfach dort zuschlagen und mich in Frieden lassen! :D

Immer wieder faszinierend, manche Menschen; aber wenn es bei einem von hundert funktioniert, macht er halt ein richtiges Schnäppchen.

Das ist ja ein Ding. Der wird wahrscheinlich regelmäßig mehrere Gibson-Verkäufer damit zuspammen.
Dem Namen nach war es ein Mädel "Hanna" - kann aber natürlich auch ein falscher Name sein.
Hatte erst überlegt, ihm/ihr einen Link zu einer Ebay-Auktion zu schicken, bei der die Gitarre, die ich anbot, schon
bei 450€ stand, aber ich habe es dann doch gelassen.
 
Ist eigentlich nicht üblich bei Privatverkäufen, da du eh nicht Haftbar bist im Vergleich zum gewerblichen Anbieter. Gekauft wie gesehen oder eben nicht

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen:
Wenn man unter Privatleuten verkauft, haftet man im Grundsatz sehr wohl für Mängel, die bei Abschluss der Vertrags vorhanden sind und die der Käufer nicht kennt !

Die berühmte Ausnahme: Man vereinbart ausdrücklich einen Ausschluss der Gewährleistung. (wie der Kollege oben so schön schrieb: "gekauft wie gesehen")

Und auch dann würde man trotzdem haften, wenn man Mängel arglistig verschweigt...... wie sich das aber beweisen lässt, ist eine ganz andere Sache....

Wollte ich nur mal gesagt haben..... Nicht, dass jetzt noch einer auf die Idee kommt, man würde automatisch nie haften von privat zu privat und denkt, her habe hier ein neues Geschäftsmodell entdeckt. ;)
 
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Ja, das wird leider immer wieder falsch verstanden.
"Keine Garantie, keine Rücknahme" heißt nicht, dass man damit einen Freibrief hat, um Schrott zu liefern.
Bei der Erfüllung des Kaufvertrages, also bei der Übergabe an den Käufer oder bei der Übergabe an den Zusteller (DHL, Hermes...) usw.
muss die Sache der Beschreibung entsprechen.
Allerdings: Privatleute müssen Gewährleistung nur aufgrund verdeckter Mängel ausschließen. Die Beweislast liegt jedoch beim Käufer - anders als bei gewerblichen Verkäufern.
Es ist sogar so, dass ich als Privatverkäufer meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt habe, wenn ich beweisen kann (z.B. durch Zeugen) dass ich die
Sache mangelfrei abgeschickt habe.
Wenn also die Gitarre zerdeppert aus dem DHL-Paket fällt, dann hat der Käufer Ansprüche an DHL aber nicht an den Verkäufer - der
hat seinen Teil des Kaufvertrages mit dem Abschicken erfüllt.
Wenn DHL (oder ein anderes Unternehmen) sich rauswindet und den Transportschaden nicht bezahlen will, geht der Anspruch des Käufers
aber nicht automatisch auf den Verkäufer über. Der ist nämlich erstmal fein raus.
 
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Bei der Erfüllung des Kaufvertrages, also bei der Übergabe an den Käufer oder bei der Übergabe an den Zusteller (DHL, Hermes...) usw.
muss die Sache der Beschreibung entsprechen.
[...]
Wenn also die Gitarre zerdeppert aus dem DHL-Paket fällt, dann hat der Käufer Ansprüche an DHL aber nicht an den Verkäufer - der
hat seinen Teil des Kaufvertrages mit dem Abschicken erfüllt.
Wenn DHL (oder ein anderes Unternehmen) sich rauswindet und den Transportschaden nicht bezahlen will, geht der Anspruch des Käufers
aber nicht automatisch auf den Verkäufer über. Der ist nämlich erstmal fein raus.

Da werden hier aber Dinge geschrieben.... Ich kann nur jedem empfehlen einen Blicks ins BGB zu werfen bevor er hier irgendetwas (Falsches) postet. Was Soulangent schreibt stimmt so per se nicht. Es kann sich auch bei einem Privatverkauf um eine sog. "Schickschuld" handeln. D.h. die Pflichten des Käufers sind nicht damit erfüllt, dass er die Gitarre heil zu DHL bringt, sondern sie muss auch heil beim Käufer ankommen. So eine Schickschuld besteht immer dann, wenn der Versand als alleinige Übergabemöglichkeit der Sache vereinbart wurde (Bestimmungsort=Erfüllungsort). Deshalb sollte man bei privaten Kleinanzeigen immer mit angeben, dass der zu verkaufende Artikel auch abgeholt werden kann. Wenn dann dort nur von Versand die Rede ist, gilt mein oben geschriebenes.
 
@ 25204: Kann es sein, dass nicht eher in deinem Beitrag etwas durcheinander geraten ist ?

Du schreibst z.B. "Schickschuld", scheinst mir aber eher "Bringschuld" zu meinen, wenn du argumentierst, dass die Ware heil beim Käufer ankommen müsse !?

Und wieso sollte bitte der private Verkäufer für Transportschäden haften, wenn er nur "Versand" in der Annonce angegeben hat ?
 
Und wieso sollte bitte der private Verkäufer für Transportschäden haften, wenn er nur "Versand" in der Annonce angegeben hat ?

Weil er ja keine Option anbietet sondern ausschließlich den Versandweg.
 
Erstmal ist der Verkäufer aus dem Schneider wenn er den Artikel auf den Weg bringt. ( sogenannter Gefahrenübergang )
Dennoch ist der Verkäufer verpflichtet den Artikel so zu verpacken das der Gegenstand eine Fallhöhe von einem Meter
unbeschadet übersteht. Bei Beschädigung zieht sich der Versanddienstleister in der Regel mit mangelhafter Verpackung
aus der Pflicht. Das heißt, der Versender kann durchaus vom Käufer in Regress genommen werden.
Ob eine fehlende Option ausschlaggebend ist weiß ich nicht.

http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-d...ng-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html
 
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Bei mir gibts bei frechen Anfragen zwecks was is letzte Preis oder ich zahl dir 50 Euro immer den Google Link zur Mühldeponie mit der bitte dort zu kaufen :)
 
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Da werden hier aber Dinge geschrieben....



Genau. Sowas zum Beispiel... ;)

So eine Schickschuld besteht immer dann, wenn der Versand als alleinige Übergabemöglichkeit der Sache vereinbart wurde (Bestimmungsort=Erfüllungsort). Deshalb sollte man bei privaten Kleinanzeigen immer mit angeben, dass der zu verkaufende Artikel auch abgeholt werden kann. Wenn dann dort nur von Versand die Rede ist, gilt mein oben geschriebenes.

Wenn ich (Privatverkäufer) den Artikel angemessen verpackt bei DHL, Hermes usw. abgegeben habe, ist für mich der Fall erledigt.
 
Ich hatte gestern wieder eine nette Unterhaltung mit der Dame, die schon mehrere User bei Ebay-Kleinanzeigen
angeschrieben hat, mit immer derselben Masche.
Sie empört sich über den Preis und macht selber einen total unrealistischen Vorschlag.


Es ging wieder um die Gibson SG Special, die ich für 479€ VHB anbot.

Hier die Konversation:

1-vert.jpg


Ich fage mich, was sie eigentlich will.
Entweder geht es darum, den Verkäufer dazu zu bewegen, den Preis drastisch
herabzusetzen oder sie will einfach nur Wut ablassen - oder vielleicht beides.
 
In eBay Kleinanzeigen ist keine SG Special für 479 zu finden.
Poste doch mal den Link zu Anzeige.
 

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