Hallo Rechtsanwalt XXX,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin der Meinung, wer ein solches Custom Shop Instrument als gewerblicher Ebay-Powerseller verkauft, kennt sich normalerweise damit aus. Entsprechend ist davon auszugehen, dass hier vorsätzlich von dem Sachverhalt des Baujahrs 2012 abgelenkt werden soll.
Ein Indiz dafür ist ja ihre korrigierte Formulierung:
“Ein Ebayer schreibt mir gerade, dass nach seiner Meinung das Baujahr 2012 ist. Ich gebe das einfach mal so weiter. Ob es stimmt, weiß ich nicht. Sie wurde jedenfalls im Mai 2013 bei Musik Produktiv neu gekauft.
Sie erwecken den Anschein es nicht zu wissen und tun es als Meinung eines anderen ab. Das es stimmen könnte, lassen Sie offen. Dabei sollte es ein leichtes sein, die Information zu “googeln”. An dem unumstößlichen Fakt der abgebildeten Seriennummer 72xxxx gibt es ja gar keinen Zweifel. Sie könnten ja als Rechtsanwalt einfach schreiben, ich habe mich beim Baujahr geirrt, es ist 2012. Dann wäre alles r e c h t e n s.
Dazu dürfte Ihnen als Rechtsanwalt die Transferleistung ja durchaus leicht fallen, dass ein Kaufvertrag, welcher im Mai 2013 zustande kam, nichts, aber auch gar nichts mit einem Baujahr/Herstellungsjahr zu tun hat. Ich kann ja heute auch ein nagelneues Auto beim Händler kaufen, welches bereits im vergangenem Jahr produziert wurde.
Sie als Rechtsanwalt wissen ja aus erster Hand, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, nur für den Fall, dass Sie es wirklich nicht wissen.
Im Übrigen. Ihre müde Drohung können Sie sich gerne schenken. Das haben Sie als Rechtsanwalt doch gar nicht nötig. Dieses Gebahren so etwas zu überhaupt zu schreiben, auch wenn es stimmen sollte, zeugt ja schon welches “Geschmäckle” hier zu erwarten ist. Sowas kann u.U. auch nach hinten losgehen. Aber sehr wahrscheinlich lassen Sie es sich nicht nehmen, noch einmal gepfeffert zurückzuschreiben, anstatt sich sportlich einzugestehen, dass hier wirklich ein Fehler vorliegt und diesen richtig stellen.
XXX
Einfacher Vertriebsleiter im Angestelltenverhältnis