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saitentsauber
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Den Satz finde ich im Übrigen sehr merkwürdig. "Copyright" kommt m.W. im (deutschen) Urheberrecht nicht vor. Kann der Satz dann rechtlich relevant sein???Im Zitat des Verlages steht klar "eine Beteiligung am Copyright ist ausgeschlossen". Das sagt noch nichts aus über die Urheberschaft deiner Bearbeitung.
Nebenbei gesagt, habe ich dort einen Paragraphen (14) "entdeckt", der für das Threadthema interessant sein dürfte: "Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."
könnten wohl als "Entstellung" aufgefasst werden, aber auch so einiges mehr.haarsträubende deutsche Übersetzungen
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