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Darf ich dieses Cover so veröffentlichen?

Im Zitat des Verlages steht klar "eine Beteiligung am Copyright ist ausgeschlossen". Das sagt noch nichts aus über die Urheberschaft deiner Bearbeitung.
Den Satz finde ich im Übrigen sehr merkwürdig. "Copyright" kommt m.W. im (deutschen) Urheberrecht nicht vor. Kann der Satz dann rechtlich relevant sein??? :nix:

Nebenbei gesagt, habe ich dort einen Paragraphen (14) "entdeckt", der für das Threadthema interessant sein dürfte: "Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."
haarsträubende deutsche Übersetzungen
könnten wohl als "Entstellung" aufgefasst werden, aber auch so einiges mehr.
 
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Du willst nichts verdienen. Du möchtest einfach nur den Song veröffentlichen. Bei YT kann man ja die Verdienstmöglichkeit einfach ausschalten...Verschiede Urheberrechte wurden bei meinen videos im laufe der Jahre angezeigt, aber ich habe die Monetarisierung ausgeschaltet. Und bisher nie Probleme gehabt.
Echt?
Ich wusste gar nicht, dass man das kann. Aber selbst verdient man doch eh nix an YT, oder?
Womglich, wenn du in die Hunderttausende kommst, dann eventuell, aber sonst?
Was mich total wundert, ist, dass YT vor einigen meiner Videos Werbung schaltet.... ich dachte immer, das müsste bezahlt werden....

Ja, okay. Ist dann aber auch dein eigenes Pech...
Mir ist es auch egal - ich bin nicht aufs Geldverdienen aus - ich mag einfach nur meine eigenen Texte singen und veröffentlichen. Und was hätte ich davon, wenn ich mit denen streite - und sie untersagen es mir dann? Dann liegen meine schönen ( :ugly: ) Versionen in der Lade....:oops:
 
Grund: Vollzitat reduziert
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Nur weil was irgendwo abrufbar ist, heißt das nicht, dass es genehmigt wurde. Und was war in welcher Form wo abrufbar?
Das Lied "the boxer" mit deutschem Text gesungen. Lustige Version.

Dazu eine ganz aktuelle Geschichte:
Am vergangenen Samstag wurde im Rahmen der "Abschieds-Show" für Jürgen Drews im deutschen öfftl.-rechtlichen TV ein "Ballermann-Song" von Beatrice Egli und Florian Silbereisen gesungen - und da gibt es eine Textzeile, in der INDIANER vorkommen.
Und das wurde pflichtschuldigst im Sinne einer P.C. irgendwie umgetextet - und jetzt hat sich der Texter dieses Liedes dagegen gewandt und geklagt.
Weil das eine Urheberrechtsverletzung war.

Find ich total cool.
Nicht wegen der Urheberrechtsverletzung - sondern weil sich endlich einmal jemand gegen diesen woken Unsinn gewandt hat.
Zur Erinnerung:
Diether Dehm ist der Kläger.
Dazu gibt es jetzt in der Küppersbusch Kolumne auf taz.de einen schönen Kommentar von Friedrich Küppersbusch:

(ich zitiere Frage an K. und dessen Antwort)


"Der ehemalige Linken-Abgeordnete Diether Dehm erstattete Anzeige gegen den Sänger Florian Silbereisen. Der Grund: Silbereisen weigerte sich, im Song „1000 und 1 Nacht (Zoom!)“ das Wort „Indianer“ auszusprechen. Hat es der Musikagent nicht gecheckt?

Respekt, Halunke! Dehm hat zum Beispiel eine deutsche Version des Partisanenklassikers „Bella ciao“ vorgelegt und gesanglich vollstreckt, in der keine Zeile dem Original entspricht. Nur ist der Autor der Widerstandshymne unbekannt und tot, woran Florian Silbereisen noch ein Stück zu arbeiten hätte. Wie man hier gerade liest, lohnt es medienökonomisch also bedeutend mehr, prominente lebende Gegner anzufiesen, um einen abgestandenen Gag abzufeuern. Indianerehrenwort."

Quelle:

https://taz.de/Panzer-Maassen-und-Diether-Dehm/!5909134/
 
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"Copyright" kommt m.W. im (deutschen) Urheberrecht nicht vor. Kann der Satz dann rechtlich relevant sein???

Das Copyright ist mW amerikanisch. Es unterscheidet sich vom deutschen Urheberrecht insofern, dass es eher unternehmerisch ausgelegt ist und weniger ideell als das Urheberrecht. Ansonten gibt es einige Überschneidungen.

Was nicht heißt, dass amerikanische Songwriter nichts zu melden haben. Tom Waits zum Beispiel klagt andauernd nicht nur gegen die Werbeindustrie, wenn sie seine Songs verwenden (oder seine Stimme imitieren lassen), sondern eben auch gegen die eigenen Labels, Ex-Manager oder Verlage dafür, dass sie diese Genehmigungen erteilt haben. Meist mit Erfolg.

...
 
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Respekt, Halunke! Dehm hat zum Beispiel eine deutsche Version des Partisanenklassikers „Bella ciao“ vorgelegt und gesanglich vollstreckt, in der keine Zeile dem Original entspricht. .
Nun entspricht bei einer Übersetzung selten der Text dem exakt dem Original. Und bei einem gemeinfreien Text ist Argument eh schwach. Da hätte sich der Herr Küppersbusch was anderer suchen müssen oder – wenn alles genehmigt war – die Klappe halten.
 
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Hier, bei Dehms Bella Ciao, entspricht aber keine Zeile dem Original.

Bei "1000 x berührt" wurde "Indianer" durch "zusammen" ersetzt.

Verhältnismäßigkeit?! "Ooomph" - Faktor?

Ein Richter / Gutachter braucht Argumente / Beispiele, auch das von Küppersbusch.

Die Klage wird keinen Erfolg haben, mein Tipp.

Wenn ich den Song höre, den ich ja genial finde, ärgere ich mich jedesmal über was anderes, nämlich über das hörbar reingeschnittene: "silberne Spange" in anderem Sound / Gesangsduktus.

Schlampig produziert / gemischt / soundmäßig austariert. Letztlich aber scheißegal ob des Superhits.

Ein Ärgernis, aber kein Grund für eine Klage. Ähnliche "Ärgernishöhe" hat ggf das Ersetzen eines Wortes.

Eine andere Textzeile Dehms lautet:

"Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen."

Ein schönes Künstlermotto, an das sich Dehm erinnern kann, sodass sich ein Florian Silbereisen im Zweifel auch lieber daran hält und sich nicht "einsperren" lässt.

Und Dehms Halbindianerfreund Tony Carey hat den Song wie weiter oben erwähnt auf englisch eingesungen, birds in cages.

Das sind alles schöne Momente, schade, dass Dehm nun mit solch einer Aktion noch "stattfinden" möchte.
 
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Jetzt wird es aber wild.

Vergleichst du tatsächlich deinen Ärger beim Hören des Liedes mit dem des Autors, weil sein Text geändert wurde?

Und "Bella Ciao" ist nun mal ein gemeinfreies Lied, das darf jeder ändern will er will, solang er nicht in den strafrechtlichen Bereich kommt. Und Florian Silbereisen darf den Text von "1000 X berührt" eben nicht ändern, schon gar nicht, um den Autor zu ärgern (er hat sich ja nicht einfach versungen wie Sarah Connor), sondern etwas aussagen wollen, das der Autor nicht aussagen wollte.
 
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Wenn ich den Song höre, den ich ja genial finde, ärgere ich mich jedesmal über was anderes, nämlich über das hörbar reingeschnittene: "silberne Spange" in anderem Sound / Gesangsduktus.
Schlampig produziert / gemischt / soundmäßig austariert. Letztlich aber scheißegal ob des Superhits.
ist das nicht gerade des effekts wegen der übergang von brust- zu kopfstimme?
aufgefallen ist mir das auch, aber ich war bisher der meinung, dass das absicht ist.
 
Ich würde gerne eine deutsche Coverversion des Liedes "Killing an arab" bzw. "Killing another" von The Cure aufnehmen und auf online-Kanälen wie z.B. youtube veröffentlichen. Denn dieser Song passt thematisch zu einem eigenen, von mir geschriebenen Song, weil er ebenfalls von einer Novelle Albert Camus inspiriert wurde.Würde also ins Konzept passen.

Mir wurde berichtet, dass gerade bei den "Großen" Anfragen quasi systematisch abschlägig beantwortet werden.
Macht es überhaupt Sinn, an der passenden Stelle nachzufragen? Oder kann ich das als kleiner Homerecorder ohne Budget und Plattenlabel im Rücken eh vergessen und deshalb gleich sein lassen, den Aufwand einer Anfrage zu betreiben?

Edit: Ich habe nun mal auch in folgendem Thread quer gelesen:
https://www.musiker-board.de/threads/coverversion-an-wen-wenden.723867/

So wie ich das alles bisher verstehe, könnte ich es als kleiner Homerecorder ohne finanzielles Interesse einfach drauf ankommen lassen und eine deutsche Version auf youtube (und Soundcloud?) veröffentlichen, dabei auf fdie Rechteinhaber verweisen (die dann eventuelle Tantiemen von den Plattformen bekommen) und hoffen, dass es nicht abgemahnt wird - was dann schlimmstenfalls nur eine Löschung zur Folge hätte?
 
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So wie ich das alles bisher verstehe, könnte ich es als kleiner Homerecorder ohne finanzielles Interesse einfach drauf ankommen lassen und eine deutsche Version auf youtube (und Soundcloud?) veröffentlichen, dabei auf fdie Rechteinhaber verweisen (die dann eventuelle Tantiemen von den Plattformen bekommen) und hoffen, dass es nicht abgemahnt wird - was dann schlimmstenfalls nur eine Löschung zur Folge hätte?
Naja, so würd ich das nicht sehen. Wenn du einen eigenen Kanal auf YT hast und dir das mehrmals passiert, kann es schon sein, dass die dir einfach den Kanal sperren.
 

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