• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Darf ich dieses Cover so veröffentlichen?

Die bleiben auf jedem Fall beim ursprünglichen Autor (außer, er hat einen sehr großzügigen Tat). Die Frage ist nur, ob der Übersetzer oder Bearbeiter auch was vom Kuchen abkriegt.

Und man muss erstmal grundsätzlich zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterscheiden (wobei zweiteres ein Teilbereich des ersteren ist). Ich glaube, dir ist der Unterschied nicht ganz klar. Das Urheberecht ist unveräußerlich, das Nutzungsrecht kann abgetreten werden (sinnvollerweise gegen ein Entgelt).

Bei einer (genehmigten aber auch einer ungenehmigten) Übersetzung entsteht ein neues Recht, das sich Urheber und Übersetzer teilen. Das dabei entstandene Werk kann nur mit Einwilligung beider Beteiligter aufgeführt werden (auch der Autor des Originalwerks kann es nicht ohne Genehmigung dses anderen aufführen bzw. aufführen lassen). Diese Einwilligung wird am sinnvollsten durch einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) erteilt, dann kann jeder, der Tantiemen abführt, das Werk aufführen. Dazu muss das neue Werk gemeinsam von den Urhebern eingereicht werden (in der Praxis von einem der beiden mit einer beiliegenden Zustimmung des anderen).

Bei einer ungenehmigten Übersetzung ist der Weg über VG nur bedingt möglich. Wenn alle Beteiligten darauf verzichten, die Übersetzung zu erwähnen, wird nur das Original gemeldet und abgerechnet. Das ist zwar bei Livemusik auch einfach und praktikabel, schließt aber nicht aus, dass die Übersetzung durch den Urheber des Liedes doch noch untersagt wird. Und bei der Wiedergabe auf Tonträgern oder Streamingdiensten muss die rechtliche Klärung vorliegen.
DAS steht genau in meiner Genehmigung drinnen:

Zitiere:
...und freue mich nun, Ihnen mitteilen zu können, dass die eingereichte Version unseres Werkes "Dream A Little Dream Of Me" (Andre/Kahn/Schwandt) genehmigt wurde. Die Freigabe erfolgt ohne Beteiligung des Bearbeiters. Die Rechte bleiben zu 100% bei der EMI MUSIC PUBLISHING GERMANY GMBH. Eine Beteiligung am Copyright ist ausgeschlossen.

Die Genehmigung gilt für öffentliche Aufführungen sowie für die Veröffentlichung auf Tonträger. Auch Streaming und kostenpflichtige Downloads sind genehmigt, solange auch hier eine korrekte Abrechnung mit der AKM sichergestellt ist. Gegen ein Musikvideo im Stil VIVA/MTV haben wir ebenfalls keine Einwände."

Jegliche weitere Nutzung (z.B. Werbung, DVD, Abdruck etc.) ist genehmigungs- und lizenzpflichtig und erfordert eine erneute Anfrage beim Verlag.
Zitat Ende.
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Und wie ist es, wenn in der Genehmigung drinnen steht, dass die Rechte sehr wohl beim ursprünglichen Autor bleiben?

Ohne Gewähr: Aber das geht mM nicht so einfach. Der Urheber bzw Verlag kann eine Bearbeitung zwar untersagen, aber wenn er sie genehmigt, kann er eine Beteiligung nicht verweigern.

Aber wie gesagt: Die Schöpfungshöhe einer Übersetzung muss ausreichen, der Abstand zum Original groß genug, um als "eigenständiges Werk" anerkannt zu werden. Das zu entscheiden, ist natürlich nicht immer einfach.


DAS steht genau in meiner Genehmigung drinnen:

Versuchen kann man es ja mal. Genau wie du versuchen kannst, deine Bearbeitung als Werk einzureichen. Damit müssen sich im Streitfall dann halt Juristen beschäftigen.

---
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Gewähr: Aber das geht mM nicht so einfach. Der Urheber bzw Verlag kann eine Bearbeitung zwar untersagen, aber wenn er sie genehmigt, kann er eine Beteiligung nicht verweigern...
Naja, ich muss ja jetzt nicht unbedingt Geld damit verdienen - ich hab mich schon total darüber gefreut, dass ich die Genehmigung überhaupt bekommen hab, dass ich den Song mit meinem Text veröffentlichen darf.
 
Grund: Zitat / Antwort / automerge gefixt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber wie gesagt: Die Schöpfungshöhe einer Übersetzung muss ausreichen, der Abstand zum Original groß genug, um als "eigenständiges Werk" anerkannt zu werden. Das zu entscheiden, ist natürlich nicht immer einfach.
Dürfte nicht allzu viele solcher Prozesse geben. Entweder wird wohl die Beteiligung genehmigt (ich hab sogar mal 50 % am Text bekommen) oder die Genehmigung wird verweigert. Und Abstand zum Original ist bei Übersetzungen eigentlich kein Qualitätsmerkmal. Wenn die Übersetzung rein gar nichts mit dem Original zu tun hat, könnte der Rechteinhaber sogar auf die Idee kommen, die Einwilligung zu verweigern (kommt aber wohl selten vor, es gibt ja haarsträubende deutsche Übersetzungen und einige recht eigenwillige wie "Ich will keine Schokolade" – das Original handelt von einem Percolator, einer kleinen Kaffeemaschine).

Es gibt allerdings auch Übersetzungen aus dem Schwyzerdütschen ins Deutsche*, da kann der Abstand natürlich verblüffend klein ausfallen.

* z.B. "Suzanne" von Toni Vescoli in der Übersetzung von Reinhard Mey.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es in meinem Dunstkreis bereits zweimal erlebt, dass die Veröffentlichung einer deutschsprachigen Bearbeitung vom Verlag untersagt wurde.
Zum Verständnis: Wurde die Veröffentlichung einer Bearbeitung untersagt, die dem Verlag bekannt war, oder wurde (auf Anfrage) erklärt, dass die Veröffentlichung von Bearbeitungen (grundsätzlich) nicht gestattet wird?
 
Ich hab es in meinem Dunstkreis wie gesagt schon zweimal miterlebt.

---
Ich bezweifle nicht, dass Übersetzungen nicht genehmigt wurden (in der Regel, weil es schon welche gab), ich bezweifle dagegen, dass es häufig zu Prozessen dagegen kommt, bei denen dann eine Schöpfungshöhe eine Rolle spielen könnte. Welche rechtliche Handhabe hätte man denn gegen die Verweigerung? Am Ende kann der Urheber immer sagen "Gefällt mir nicht!".

Aus meinem Umfeld weiß ich von nicht genehmigten Übersetzungen von "Universal Soldier" ins Schwäbische und zu "16 Tons" von Merle Travis (auf deutsch gesungen von Freddy, da handelt das Lied aber von einem Schiff und hat nichts mit dem Original zu tun).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich würde mich gern mit einer Frage anschließen, die sich mir bisher so nicht gestellt hat - auf die ich erst anhand dieses Themas hier gekommen bin:

Sollte man sich einen eigenen neuen Text zu einem alten Song tatsächlich irgendwie schützen lassen? Und KANN man das überhaupt?
Nur, um zu verhindern, dass den tatsächlich irgendjemand für sich "entdeckt" und dann womöglich Gewinn daraus zieht?
 
ich bezweifle dagegen, dass es häufig zu Prozessen dagegen kommt

Da hast du natürlich recht. Das ist in den beiden Fällen auch nicht passiert. Was in einem Fall sehr schade war, denn die mit sehr viel Lokalkolorit bedachte Bearbeitung von "Les Champs-Elysées" hatte sich zu einer inoffiziellen Stadtteilhymne gemausert und war zumindest im Kiez heiß ersehnt. Aber zum Glück gibt es ja YouTube (was streng genommen auch ein ungenehmigte Veröffentlichung ist).

Sollte man sich einen eigenen neuen Text zu einem alten Song tatsächlich irgendwie schützen lassen? Und KANN man das überhaupt?

Gute Frage. Die Kernfrage, die auch ich nicht zu beantworten weiß, ist doch diese: Darf ein Verlag/Urheber eine Genehmigung für eine Bearbeitung erteilen, ohne den Bearbeiter bzw dessen schöpferischen Anteil zu berücksichtigen?

Mein (leider 2019 verstorbener) Bruder war Dialogbuch-Autor. Vereinfacht: Er hat er die deutschen Synchronisationstexte für englischsprachige Filme und Fernsehserien verfasst. Der Übersetzung eines Songtextes also nicht ganz unähnlich. Als solches war er Mitglied in der "VG Wort" (sozusagen die GEMA der schreibenden Zunft). Er genoss Urheberrechtsschutz und war tantiemenberechtigt. Daher kann ich mir halt nicht vorstellen, dass ein Verlag bei einer Übersetzung eine Genehmigung erteilen und gleichzeitig den Urheberrechtsschutz aushebeln kann.

...
 
So - ich hab inzwischen Licht in die Sache gebracht:
Bei MEINER Genehmigung war eine "Freistellungserklärung" dabei, das heißt, dass die Rechte für den Text auf den Verlag übergegangen sind. Das hab ich ganz vergessen...
Ich kann da also gar nix schützen, das liegt beim Verlag. Würde ich diese Erklärung zurückziehen, würden die die Genehmigung zurückziehen...
Ist aber auch gut, denn auch so kann Hinz und Kunz den Text nicht klauen - und wenn, begeht er gegenüber dem Verlag eine Urheberrechtsverletzung.
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich kann da also gar nix schützen, das liegt beim Verlag. Würde ich diese Erklärung zurückziehen, würden die die Genehmigung zurückziehen...

Das dachte ich mir schon.

...

eine "Freistellungserklärung" dabei, das heißt, dass die Rechte für den Text auf den Verlag übergegangen sind. Das hab ich ganz vergessen...

Welche Rechte? Soweit ich weiß, sind Urheberrechte in DE nicht übertragbar, nur Verwertungs-/Nutzungsrechte.

Das hieße meiner laienhaften Meinung nach: Sie dürfen zwar mit deinem Text machen, was sie wollen (copyright), aber die Urheberschaft bleibt bei dir. Und wärst - ohne Gewähr - theoretisch auch tantiemenberechtigt, sofern deine Autorenschaft bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen ist.

---
 
Zuletzt bearbeitet:
So - ich hab inzwischen Licht in die Sache gebracht:
Bei MEINER Genehmigung war eine "Freistellungserklärung" dabei, das heißt, dass die Rechte für den Text auf den Verlag übergegangen sind. Das hab ich ganz vergessen...
Ich kann da also gar nix schützen, das liegt beim Verlag. Würde ich diese Erklärung zurückziehen, würden die die Genehmigung zurückziehen...
Ist aber auch gut, denn auch so kann Hinz und Kunz den Text nicht klauen - und wenn, begeht er gegenüber dem Verlag eine Urheberrechtsverletzung.

Da sollte man diese Freistellungserklärung mal sehen. Wer wird denn freigestellt: Du von den Klagen des Verlages oder der Verlag von Forderungen deinerseits, wenn er deinen Text nutzt?

Ob das Ganze Abzocke ist oder ein faires Agreement, kann man wohl nur im Nachhinein gewerten, jenachdem, ob die Übersetzung oft aufgeführt wird und von wem.

Ich würde mich gern mit einer Frage anschließen, die sich mir bisher so nicht gestellt hat - auf die ich erst anhand dieses Themas hier gekommen bin:

Sollte man sich einen eigenen neuen Text zu einem alten Song tatsächlich irgendwie schützen lassen? Und KANN man das überhaupt?
Nur, um zu verhindern, dass den tatsächlich irgendjemand für sich "entdeckt" und dann womöglich Gewinn daraus zieht?
Soviel ich weiß ist ein präventiver Schutz nicht möglich. Oder gibt es auch für Musik Geschmacksmuster (wie für Grafik)? Nur im Klageweg kann man sich gegen Diebstahl wehren. Dabei ist es hilfreich, wenn man nachweisen kann, der Urheber des Werkes zu sein. Allerdings kommt Diebstahl von geistigem Eigentum seltener vor, als oft vermutet. Und meist muss man nicht nur nachweisen, der Urheber zu sein, sondern auch, dass der Gegenstand des Streites das gleiche Werk ist, denn dass ein solches unverändert verwendet wird, kommt meist nur bei stark divergierenden Machtverhältnissen bzw. Zugang zum Rechtswesen vor.

Und was dabei vor Gereicht rauskommt, ist oft sehr überrarschend. Uderzo hat mal ein Gericht davon überzeugen könnnen, dass beim Markennamen Mobilix (eine Zusammensetzung aus "mobil" und dem Betriebssystemnamen "Unix") eine Verwechslungsgefahr mit "Obelix" besteht.

Und Gary Moore wurde bescheinigt, "Still got the blues" versehentlich geklaut zu haben. Der Kläger hatte mal eine leicht ähnliche Melodie in einem Song verwendet, das waren aber nur zwei Takte im Gitarrensolo und zudem ein solcher musikalischer Gemeinplatz, dass man heute mit jeder Melodieerkennungsapp nachweisen könnte, dass die Phrase schon Tausende Mal vor dem "Original" verwendet wurde.

Und umgekehrt werden laufend solche und auch wesentlich begründetere Klagen abgeschmettert, weil die Richter schlicht ahnungslos sind oder taub.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Welche Rechte? Soweit ich weiß, sind Urheberrechte in DE nicht übertragbar, nur Verwertungs-/Nutzungsrechte.

Das hieße meiner laienhaften Meinung nach: Sie dürfen zwar mit deinem Text machen, was sie wollen (copyright), aber die Urheberschaft bleibt bei dir. Und wärst - ohne Gewähr - theoretisch auch tantiemenberechtigt, sofern deine Autorenschaft bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen ist...
Nei, die Rechte gehen auf den Verlag über - ich kann da gar nix machen. Wenn ich auf die Rechte an dem Text bestehe, ziehen sie die Genehmigung zurück, dass ich den Song mit diesem Text veröffentlichen darf.
 
Grund: Vollzitat reduziert
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nei, die Rechte gehen auf den Verlag über - ich kann da gar nix machen. Wenn ich auf die Rechte an dem Text bestehe, ziehen sie die Genehmigung zurück, dass ich den Song mit diesem Text veröffentlichen darf.

Ja, das hatte ich auch beim ersten Mal schon verstanden.

Du sprichst nach wie vor pauschal von "die Rechte", obwohl du glaube ich noch immer nicht weißt, welche Rechte damit gemeint sind. Urheberrecht ist nicht dasselbe wie Copyright oder Verlagsrecht. Im Zitat des Verlages steht klar "eine Beteiligung am Copyright ist ausgeschlossen". Das sagt noch nichts aus über die Urheberschaft deiner Bearbeitung.

Bei MEINER Genehmigung war eine "Freistellungserklärung" dabei, das heißt, dass die Rechte für den Text auf den Verlag übergegangen sind. Das hab ich ganz vergessen...

Möglicherweise bin ich total auf dem Holzweg und lass mich gern korrigieren, aber ich verstehe das so:

Da das Copyright (=die Rechte) deines Textes beim Verlag ist, könntest du beispielsweise nicht verhindern, dass dein Werk gegen deinen Wunsch in einem schmuddeligen Softporno oder in einer Werbung für Panzer verwendet wird, wenn der Verlag für diese Verwendung eine lukrative Lizenz verscheuern kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du keine Tantiemen bekommst. Nur an den Lizenzgebühren verdienst du nichts und ein Mitspracherecht hast du ebenfalls nicht.

Ein sehr berühmtes Paradebeispiel der Popgeschichte ist doch der Deal mit dem Northern-Songpaket: Die Beatles hatten die Rechte an ihren Songs bereits 1968 verloren, 1985 standen sie wieder zum Verkauf. Michael Jackson hatte seinen "Kumpel" Paul McCartney überboten und damit die Rechte über 251 Beatles-Songs erworben. Sein Geld als Komponist bekommt Paul natürlich trotzdem (sonst wäre er nicht einer der reichsten Popmusiker).

https://www.udiscover-music.de/popkultur/67036



...
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das hab ich ja gemeint - um einen Song zu verändern, braucht man die Genehmigung dessen, bei dem die Rechte dafür liegen. Und soviel ich weiß, wird das zwar schon genehmigt, aber du verdienst an dem veränderten Song nix, weil du dadurch ja die Rechte an dem Song nicht kriegst. Du wirst bloß nicht belangt, weil du dir quasi widerrechtlich die Melodie angeeignet hast, sondern mit Einverständnis des Rechte-Inhabers.
Genau darum geht es mir. Mir ist völlig wurscht ob ich an diesem Song was verdiene oder nicht. Mir liegt sehr viel an meiner deutschen Version, weil ich sie für meinen verstorbenen Bruder geschrieben habe. Ich möchte einfach nur keinen Ärger haben, wenn ich den Song veröffentlichen würde. Ich bin auch schon ein Schreiben am zusammenfassen. Ich weiß nur noch nicht wohin ich das schicken kann, dass es auch ankommt. Der Urheber des Songs ist ein Amerikaner namens "Jeremy Camp", der seinerseits das Original auch für eine verstorbene Person geschrieben hatte.

Obwohl ich mein deutsches Cover von einer Version hergestellt habe, die "KJ Apa" 2020 veröffentlicht hatte, der den Song aber von "Jeremy Camp" gecovert hat. Das Original ist aus 1999 oder 2000.
 
Grund: Sorry - Tippfehler ...
Zuletzt bearbeitet:
....Du sprichst nach wie vor pauschal von "die Rechte", obwohl du glaube ich noch immer nicht weißt, welche Rechte damit gemeint sind. Urheberrecht ist nicht dasselbe wie Copyright oder Verlagsrecht. Im Zitat des Verlages steht klar "eine Beteiligung am Copyright ist ausgeschlossen". Das sagt noch nichts aus über die Urheberschaft deiner Bearbeitung...
Okay - für mich ist der Begriff "RECHTE" ziemlich eindeutig. Es bedeutet (für mich), dass das Ding MIR (dem Rechte-Inhaber) gehört und niemand hat daran herumzupfuschen - weder am Text, noch sonstwie, also es nicht verändern darf. Und wenn jemand das will, dann hat er mich gefälligst um meine Erlaubnis zu fragen. Und ich unterscheide nicht zwische Leuten, die irgendwelche Rechte haben (also zB dem Verlag) und dem Urheber. Wenn dieser seine Rechte an etwas vekauft, dann hat er sie schlicht und ergreifend nicht mehr, Urheberschaft her oder hin...
Und das Verändern ist für mich auch die "Nutzung". Ich finde es ja schon ziemlich großzügig, dass Hinz und Kunz alles nachsingen darf....obwohl ich das auch sehr gern tue.
 
Grund: Vollzitat reduziert
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Augen zu und durch.
Es gibt aber nun mal unterschiedliche Rechte, auch wenn du dich weigerst, das zu akzeptieren.

Du hast zwar das Urheberrecht, aber nur am Text. Und der Verlag (und dahinter stehend der Urheber des Originals) hat das Recht, dir zu verbieten, ihn zu veröffentlichen. Oder, wenn er am Text was ändern will, weil er so eine größere Vermarktbarkeit sieht, dir zu drohen, die Genehmigung zurück zuziehen, wenn du nicht einwilligst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Genau darum geht es mir. Mir ist völlig wurscht ob ich an diesem Song was verdiene oder nicht. Mir liegt sehr viel an meiner deutschen Version, weil ich sie für meinen verstorbenen Bruder geschrieben habe. Ich möchte einfach nur keinen Ärger haben, wenn ich den Song veröffentlichen würde. Ich bin auch schon ein Schreiben am zusammenfassen. Ich weiß nur noch nicht wohin ich das schicken kann, dass es auch ankommt. Der Urheber des Songs ist ein Amerikaner namens "Jeremy Camp", der seinerseits das Original auch für eine verstorbene Person geschrieben hatte.

Obwohl ich mein deutsches Cover von einer Version hergestellt habe, die "KJ Apa" 2020 veröffentlicht hatte, der den Song aber von "Jeremy Camp" gecovert hat. Das Original ist aus 1999 oder 2000.
Du willst nichts verdienen. Du möchtest einfach nur den Song veröffentlichen. Bei YT kann man ja die Verdienstmöglichkeit einfach ausschalten.
Ich habe auf YT nur Cover anderer Songs und ja, es kommen Meldungen, das Urheberechte mglw. verletzt wurden. Aber es steht auch immer da, Sie brauchen nichts zu unternehmen. Bisher wurde noch kein Video von mir je gesperrt oder ich habe auch noch nie Post von irgendjemanden bekommen.

Urheber.jpg


Urheber 2.jpg



Verschiede Urheberrechte wurden bei meinen videos im laufe der Jahre angezeigt, aber ich habe die Monetarisierung ausgeschaltet. Und bisher nie Probleme gehabt.
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Du willst nichts verdienen. Du möchtest einfach nur den Song veröffentlichen. Bei YT kann man ja die Verdienstmöglichkeit einfach ausschalten.
Ich habe auf YT nur Cover anderer Songs und ja, es kommen Meldungen, das Urheberechte mglw. verletzt wurden.
Es geht in diesem Thread aber nicht um Coveraufnahmen, sondern um Bearbeitungen/Übersetzungen. Und da haben YouTube und GEMA nicht mitzureden, das muss zwischen Urhebern bzw. deren Vertretern und Bearbeiter ausgehandelt werden.

Man kann sich auf Hans Scheibner zurückziehen ("Das macht doch nichts, das merkt ja keiner"), aber auf YouTube sind ja immer beide Szenarien denkbar: Es hören sich nur 50 Leute an, oder es geht viral und der Clip hat mehrere Millionen Besucher, und dann bleibt der Rechtsverstoß nicht unbemerkt. Die Frage ist dann nur, was die Konsequenzen sind: Man nimmt den Song aus dem Netz und gut ist. Oder man muss eine Unterlassungserklärung unterschreiben und den Rechtsanwalt bezahlen. Oder es passiert noch Schlimmeres, aber da hab ich keine Ahnung, was das sein könnte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben