
Creepy
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ja, aber nicht wirklich viele. Ich lad sie später mal hoch.
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DitoBurden_of_Grief schrieb:Die Fotos habe ich aber nicht gemacht, da ich den ganzen Abend in der ersten Reihe stand.
KraNkiLL schrieb:Hammer smashed Face in Deutschland ?
Toll wenigstens ein song von sehr wenigen cc songs, die ein wenig grooven.
Ich hab CC glaub ich mind. 5 mal live gesehen und finde sie sind die langweiligste Band auf diesem Planeten.![]()
http://www.zensur.org/texte/musik/musik.htm schrieb:Gefährliche Musik und wie wir in Deutschland damit umgehen
von Philip Akoto
Einleitung
Eigentlich findet in der Bundesrepublik Deutschland keine Zensur statt. So ist es in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Das dieser Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland in Teilen beschnitten wird, ist allgemein bekannt und wird genauso als Teil der gesellschaftlichen Normalität empfunden. Dafür gibt es drei große Argumente: Erstens den Jugendschutz und zweitens die Wahrung des Persönlichkeitsrechts und drittens den Schutz der Demokratie und seiner Verfassung selbst. Verschiedene Gremien, Institutionen und Organisationen, wie beispielsweise die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BFjS) sorgen für besagten Schutz. Die Grundsätze der Arbeit dieser Gremien entsprechen dem allgemeinen sozialen Normen- und Wertekonsens. Es soll und darf keine Diskussion darüber geben, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen geschützt bleiben und Pornographie, so wie extreme oder undifferenzierte Gewaltdarstellungen Kindern und Heranwachsenden vorenthalten bleiben müssen. Das selbe gilt für natürlich für Straftatbestände wie etwa Kinderpornographie. Dies ist besonders nachvollziehbar wenn es über audiovisuelle oder Printmedien geht. Selbst die Anhänger von und Fans devianter Medieninhalte wie extremer Horrorfilme oder "normaler Pornographie" sind damit einverstanden, dass diese Produkte nicht frei erhältlich sind. Die Diskussion entbrennt erst dann richtig, wenn es z.B. um das Komplettverbot einzelner Medienangebote geht. Denn dabei fühlt sich der mündige Konsument in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.
Die moderne demokratische Gesellschaft wendet sich also nicht gegen die Zensur im ganzen, sondern hat sie in Teilen als eine Art sozialethische Schutzmaßnahme in ihr System integriert. Die Frage lautet heute also nicht mehr, darf es eine Zensur in Medien geben, sondern Wo fängt der sozialethische Schutz an und wo hört die individuelle Freiheit auf. Diese Frage wird besonders interessant und schwierig, wenn man sich Musik als Medium in diesem Spannungsfeld der Sozialethik betrachtet. Musik als solche bietet keinen Anlass zur Zensur oder zum Verbot, denn eine Komposition verschiedener Klänge oder das Benutzen verschiedener Instrumente kann beim Hörer entweder mehr oder weniger Wohlgefallen oder auch das absolute Gegenteil davon bewirken. Das macht klar, dass die nicht die Musik selbst, sondern die mit ihr transportierten Inhalte allenfalls Zensur- oder Verbotsrelevant werden können. Das leitet direkt über zur ersten zentralen Frage:
1. Wo liegt das sozialethische Gefahrenpotential von populärkultureller Musik?
Was sind eventuelle zensur- bzw. verbotsrelevanten Bestandteile - oder anders Formuliert: wo wird heute der rote Korekurstift der Zensoren angesetzt?
Der deviante Inhalt besteht, wie auch bei allen anderen Medien in Wort und Bild. Für Musik heißt das, es geht um die textlichen Inhalte der Kompositionen und um die graphische Ausgestaltung der Tonträger (das sogenannte Artwork). Des weiteren dreht es sich im allgemeinen um Musik mit vorwiegend jugendlicher oder "jung gebliebener" Zielgruppe. Die Indizierungen und Totalverbote betreffen im allgemeinen besonders Rap, Punk, Heavy Metal und den sogenannten Rechtsrock. Bei eindeutigen Coverabbildungen und Texten, die Pornographie, undifferenzierte Gewaltdarstellungen, beides in Kombination, persönliche Diffamierungen oder extremste politische Äußerungen enthalten, kann es zur Indizierung kommen. Das bedeutet die Entnahme des jeweiligen Produktes aus dem gewöhnlichen Marktkreislauf und des Werbeverbotes für selbiges Produkt um es Personen unter 18 nicht mehr zugänglich zu machen. Aus den selben Gründen kann auch ein Totalverbot ergehen. Dies betrifft rein Mengenmäßig vor allem den Rechtsrock der Nazi-Skinbands für Volksverhetzung, Verfälschung historischer Tatsachen, wie etwa das Propagieren der Ausschwitzlüge oder das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbolik.
Alle von Indizierung betroffenen Musikstile vermitteln ihren Hörern ein spezielles Image, das stellenweise mit der Zensur aneckt. Der Rap als Kind der schwarzen Subkultur der Slums der U.S.A. ist ursprünglich ein Ventil um der Wut über die sozialen Mißstände der schwarzen Minderheit dort eine Stimme zu verleihen. Er spricht die oft vulgäre Sprache der Straße und wird in erster Linie wegen sexueller Freizügigkeiten angegangen. Punk hingegen, aus dem Unmut und der Zukunftsangst der britischen Arbeiterkinder der 70ger Jahre entstanden, propagiert teilweise Gewalt und Terror von Links gegen das kapitalistische Establishment und die als faschistoid empfundene Staatsgewalt. Als bestes deutsches Beispiel kann hier "Polizei SA SS" und "Bullenschweine" von der Band "Slime" genannt werden. Der Heavy Metal bediente sich in seiner Frühphase mit Pionieren wie "Black Sabbath", "Led Zepplin" oder "Judas Priest" schon mit Okkultismus und Blasphemie. Auch hier ging es gegen das Establishment, jedoch eher um die gesellschaftliche Doppelmoral, deren Ursprung in der Kirche gesehen wurde. Im Laufe der Zeit kamen Gewaltverherrlichung und Sexismusvorwürfe noch hinzu. Der klassische Heavy Metal erhitzte vorwiegend wegen Sexismus die Gemüter der Moralwächter. Bands wie W.A.S.P. mit Platten wie "F*** Like A Beast" trieben dies auf die Spitze. Heute haben Bands wie "Marilyn Manson" diesen Platz eingenommen. Der härtere Speed und Thrash Metal mit Vertretern wie Metallica, Anthrax, Overkill, Sacred Reich oder Medadeth befassten sich ab ca. 1985 eher mit Sozialkritik, die vor allem den Kalten Krieg behandelte. Der Death Metal und diverse extreme Abspaltungen, die später näher erwähnt werden sollen, thematisierten seit ca. 1989 wiederum eher die Horrorvisionen extremer Videos oder verschiedener Horrorautoren wie Edgar Allen Poe, H.P. Lovecraft oder auch Clive Barker. In Kapitel 2 wird es ausführlich um die US Death Metal Band "Cannibal Corpse", einen der Marktführer dieses Genres gehen. Erstmals 1992 fand der Okkultismus früher Tage durch den Black Metal eine Renaissance in Form eines extremen Antichristentums. Zumeist kann hier aber von provokativer Effekthascherei gesprochen werden. Als Urheber gelten hier unter anderem Bands wie in den frühen Achtzigern "Venom" mit Titeln wie "At War With Satan" "Celtic Frost", "Bathory" sowie ab 1991 "Mayhem", oder "Dark Throne".
Der schon erwähnte Rechtsrock wurzelt in der ursprünglich unpolitischen Oi- und Skinhead Bewegung der britischen Arbeiterjugend der späten siebziger Jahre. Speziell nach dem Mauerfall 1990 erlebte er in ganz Deutschland einen enormen Aufschwung. Seit rund acht Jahren wird diese Szene verstärkt vom Verfassungsschutz observiert. Das hier in der Regel nicht indiziert sondern direkt verboten wird, liegt an den schon erwähnten verfassungsfeindlichen Inhalten, mit denen sich die Bands direkt strafbar machen.
2. Das Für und Wider der Zensur in der Praxis an verschiedenen Beispiele
2.1 Beschlagnahmeaktionen bei Plattenfirmen
2.1.1 Der Fall "Skuld Releases"
Nun nach einem ersten Einblick in aktuelle jugendkulturelle musikalische Strömungen mit Hang zur eventuell zensurrelevanten Devianz sollen verschiedene Beispiele konkreter Fälle verdeutlichen, dass es einerseits schwer fällt, die Zensur bloß als archaisches Überbleibsel undemokratischer Sozialstrukturen zu verteufeln. Andererseits erscheint es auch unmöglich, die Zensur als quasi heilendes Instrument der aufgeklärten Demokratie zur Bekämpfung seiner devianten Auswüchse zu betrachten. Letzteres machen folgende Fälle deutlich:
Im März 2000 fällt dem Zoll am Frankfurter Flughafen eine Tonträgerlieferung des amerikanischen Punk-Versands "Blackend Distrtibution" an das deutsche Kleinstlabel "Skuld Releases" in die Hände. Dies wird an die Zollfahndung weitwergeleitet. Grund: Auf dem Cover der 7inch EP der schwedischen Punkband "DOOM" mit dem Titel "Police Bastards" ist ein englischer Polizist, ein "Bobby", mit Hakenkreuz anstelle des Polizeiabzeichens auf dem Helm abgebildet. Es wird wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole ermittelt. (Abb.1 einfügen) Beide Firmen rechnen sich eindeutig zum politisch linken Spektrum und der Punkszene. Neben dieser Verwendung des Hakenkreuzes in deutlich antifaschistischem Zusammenhang finden sich auch viele Plattencover, die zerschlagene Hakenkreuze in Verbindung mit antifaschistischen Statements im Artwork verwenden. Neben dem Hauptvorwurf wird den Betroffenen des weiteren ein Verstoß gegen das Markenschutzgesetz zur Last gelegt, weil ein beschlagnahmter Tonträger der US Punkband "Armistance" Figuren auf dem Cover verwendet, die an die Disneyfiguren des Cartoons "Winnie Pooh" angelehnt sein sollen. (Abb.2 einfügen) Noch am selben Vormittag folgt eine Durchsuchungsaktion in den Büro- und Privaträumen des Labelinhabers. Das Verhalten, der Fahnder(innen) gegenüber dem Inhaber der Firma, sowie seiner Lebensgefährtin bei der Aktion wird als "schroff" und "unhöflich" empfunden wobei man auf Fragen und Einwände der beiden im Bezug auf ihre Rechte zunächst nicht eingeht. " Ab dem Moment wo sie merkten, dass wir mit Paragraphen nicht ganz ‚unbedarft' sind hatte ich den Eindruck, dass sie etwas vorsichtiger und ‚freundlicher' zu Werke gingen" .
Widerrechtlich konfiszieren die Beamten Tonträger aus Privatbesitz. "Bei der Durchsuchung meines Zimmers stellten sie [die Beamten] diverse Platten aus meiner Privatsammlung sicher […]trotz meines mehrfachen Hinweises, dass sie nicht berechtigt sind, Einzelstücke aus meinem Privatbesitz sicherzustellen." Der materielle Gesamtschaden der Firma beläuft sich nach eigenen Angaben auf 5870.50 DM. (Abb.3 einfügen)
Über dies war der subjektive Eindruck der Beschuldigten, es gehe nicht um wirklich um den Tatbestand der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole an sich, sondern um einen Präventivschlag, der über Organisation und Vernetzung des Labels im linkspolitisch engagierten Musikbusiness. "Auffällig insgesamt war, dass von Beamtenseite mehrfach betont wurde, dass sie darüber bewusst sind, dass es nicht gegen ‚rechts' gehe.[...] Auch konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die ganze Aktion hauptsächlich darauf abzielte, mehr über mein Business, meine Kontakte usw. zu erhalten"
2.1.2 Der Fall "Morbid Records"
Vor ungefähr 5 Jahren, um 1995 wird das ostdeutsche Death Grind Label "Morbid Rec." von einer Durchsuchungsaktion in den Büroräumen, überrascht. Auch hier werden die Privaträume parallel durchsucht. Die Beamten wollen den gesamten Bestand, mehre tausend CD' s konfiszieren. Der Vorwurf lautet Vertrieb von Tonträgern und Handelsartikeln mit sozialethisch desorientierender Gewalt beziehungsweise Pornographie zum Inhalt. Eine derartige Großaktion hätte die Firma eigenen Angaben zu Folge in den Konkurs getrieben. Allerdings waren die Vertriebsbedingungen des Labels nicht zu beanstanden, da man sich strikt an die Vorgaben des Jugendschutz hält. "Morbid vertreibt nur Sachen, die auch in der Videothek oder in Sexshops erhältlich sind" Die Beschlagnahmeaktion endete in diesem Fall mit einem Kompromiss, mit dem der Staatsanwalt sein Entgegenkommen signalisierte "[…]der Staatsanwalt [...] ging auf unseren Vorschlag ein, eine Bestandsliste von unserem PC auszudrucken und jeweils ein Exemplar mitzunehmen" Beanstandet und wirklich geprüft wurde jedoch wenig. "Der Witz an der Sache ist dieser, nach circa einem Jahr kam das [Zeug] zurück und teilweise ‚extreme' CDs, welche eingeschweißt waren wurden nicht geöffnet"
2.2 Einzelne Bands und Zensur
2.2.1 Christa Jenal gegen Cannibal Corpse
Christa Jenal, eine Gymnasiallehrerin für Englisch und Sozialkunde in Südwestdeutschland wird 1994 über das Szenemagazin "Rock Hard" auf die US Death Metal Band Cannibal Corpse und ihre akuelle CD "The Bleeding" aufmerksam. Sie lässt sich den Tonträger der Band per Postversand ins Haus kommen und ist besonders von dem schon 1991 wegen des Artworks indizierten Tonträgers "Butchered At Birth" entsetzt. Das führt noch im selben Jahr zum Totalverbot der Platte. Gründe: "[…] die auf dem Tonträger aufgezeichneten Liedertexte […] schildern eine Vielzahl grausamer und brutaler Tötungsszenen, durch die [versucht wird], die Anziehungskraft des Hörers auf Musik und Text zu gewinnen.[…] Die einzelnem Liedertexte [enthalten] in grober und reißerischer Form die Wiedergabe des Geschlechtsverkehr[…] mit den währenddessen oder danach gefolterten, erschlagenen oder sonst grausam zu Tode gebrachten Opfern. [Die Texte] verharren in der schwelgerischen Darstellung von grausamen Folter- und Mordszenen" Im folgenden Jahr 1995 wird alles bis dahin erschienene Material der Band bis auf "The Bleeding" Die LP "Eaten Back To Life"(1990 erschienen), "Hammer Smashed Face" (1992 erschienen) und "Tomb Of The Mutilated" (1993 erschienen) Von dem 94ger Album werden die Cover durch die Plattenfirma "entschärft" und die Texte nicht mehr im Beiheft abgedruckt. Das reicht der Lehrerin allerdings nicht, sie besucht ein Konzert der Band und stellt fest, dass einzelne Songs der indizierten Platten immer noch im Live-Programm enthalten sind. Sie erwirkt direkt bei den einzelnen Veranstaltern ein Verbot für die Lieder "Hammer Smashed Face"(= Mit dem Hammer eingeschlagenes Gesicht) "Entails Ripped From A Virigin's Cunt" (=Eingeweide, die aus der Fotze einer Jungfrau gerissen wurden) und "Meat Hook Sodomy" (=Sodomie am Fleischerhaken). Die Band reagiert und lenkt vorläufig ein. Allerdings nur zum Schein: Basser Alex Webster gibt in einem Interview mit dem Rock Hard an, man umgehe das Verbot indem man auf Ansagen vor den Liedern verzichte. Offensichtlich hat der Amerikaner zum Zeitpunkt seiner Äußerungen den Ernst und Eifer von Frau Jenal unterschätzt, denn die stellt Strafanzeige gegen Herrn Webster. Dann erwirkt sie, wiederum bei den Konzertveranstaltern direkt ein Auftrittsverbot für eine 1995 stattfindende Europatour der Band in Stuttgart, sowie eine FSK Freigabe ab 18 Jahren für die Auftrittsorte München und Essen. Frau Jenal selbst: "Langfristig ist es jedoch so, dass Cannibal Corpse mit dem Scheiß, den sie über die Jahre fabriziert haben, keine Tournee mehr auf die Beine kriegen. Das werde ich mit Sicherheit verhindern." Seither verzichtet die Band auf Verbotumgehungen in jeglicher Form. Um einer Indizierung zu entgehen praktiziert die Firma seit 1995 mit der LP "Vile" eine Doppelstrategie und lässt für Deutschland ein spezielles Cover anfertigen. Ein Labelsprecher von "Metal Blade Records Europe" dem Label von Cannibal Corpse dazu: "Im europäischen Ausland gab es mit dem Layout nie Probleme, nur in Deutschland. In Süd Korea müssen die Texte in die Landessprache übersetzt und einer staatlichen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Da sind mal zwei Mitarbeiter des dortigen Vertriebs, die eine Best Of erstellt haben wegen der Fälschung einzelner Texte in den Knast gewandert". Frau Jenal führt jedoch nicht bloß etwas, wie eine private Fehde mit den US Death Metallern. Sie sieht ihre ethische Nebentätigkeit als "demokratische Pflicht" und zieht auch gegen Gruppen wie "Rammstein" ("Die Live-Show von denen ist wirklich gigantisch und perfekt gemacht. Wie ein Aufmarsch. So stelle ich mir die Inszenierungen der Nazis vor. Mein Hauptkritikpunkt sind jedoch Texte wie 'Bück dich' und das mit dem Vater und der Tochter [gemeint ist 'Tier' ]Das sind Scheißtexte ohne Distanz.") und "Marilyn Manson" ("Ich habe jetzt auch gegen Bertelsmann wegen des Vertriebs von Marilyn Manson-Platten Strafanzeige gestellt. Diese Tonträger sind nach meinen Wertmaßstäben faschistisch. Sie enthalten menschenverachtende Fotos und Texte, und dazu kommt noch das Bühnenspektakel.")
3. Beispiele für zensierte und indizierte Cover
3.1 Cannibal Corpse
Unter anderem Frau Jenals unermüdlicher Aktivität für Jugendschutz, Ethik und Moral in Sachen Heavy Metal ab 1994 hat ab 1994 nicht unwesentlich dazu Beigetragen das einzelne Cover verboten, oder aber indiziert und damit zensiert wurden:
Cannibal Corpse -Bloodthirst (deutsche Version) und internationale Version
Cannibal Corpse Gallery Of Suicide (deutsch) und internationale Version
3.2 Pungent Stench
3.3 Cancer
4. Reaktion der Plattenindustrie:Selbstzensur von Covers
Wenn ein Tonträger für Inhalt oder Layout oder beides weder beim Zoll noch bei einem Jugendamt auffällig wird, so gibt es noch eine dritte diesen beiden noch vorgeschaltete Instanz. Das sind die Vertriebe und Warenmarktketten, die sich weigern können einzelne Tonträger in ihr Sortiment aufzunehmen. In der Regel werden diesen Covers schwarze Einlegblätter mit dem Bandlogo oder ähnlich einfache Ersatzbilder vorgeschoben um den Vertrieb und die Werbung für die jeweiligen Produkte nicht zu gefährden. Hierzu einige extreme Beispiele aus der oben erwähnten Death Grind Szene
Deaden "Hymns Of The Sick" Impaled "The Dead Shall Dead Remain" Devournment "Molesting The Beheadead"
Malignancy "Intrauterine Cannibalism" Rotting "Crushed" Mortician "Chainsaw Dismemberment"
5. Fazit: Wo liegen denn nun die Maßstäbe? Zwischen Gewalt, Pornographie, Kunst, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Ist die Zensurpraxis so wie sie ist in Ordnung? Das ist ein zweischneidiges Schwert. Bewirkt Zensur, wenn sie zum Schutz der Jugend durchgeführt wird wirklich immer den gewünschten Effekt? Klar ist, dass eine (Jugend)verbot vieles erst interessant werden lässt. Berühmtestes Beispiel für Deutschland selbst ist wohl die Punk Band "Die Ärzte" Die Indizierung von Platten wegen Titel, wie "Geschwisterliebe", "Claudia" oder "Schlaflied" haben der (ohnehin sehr erfolgreichen Band) im Endeffekt einen hohen Imagegewinn und Kultstatus bei ihrer Anhängerschaft und darüber hinaus beschert. Totalverbote, wie etwa das der derben Satire "I Wonna Make Love To Steffi Graf" der "Angefahrenen Schulkinder" haben diese Band erst ins Licht der Öffentlichkeit gebracht. Es gab umfassende Presseberichterstattung zu dem Fall, welcher der Band 1992 eine Schmerzensgeldzahlung und Peter Graf weitere Imageeinbußen einbrachten. In dem Lied wird er mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs konfrontiert Auch hier ist der erzielte Effekt fraglich, denn 60.000 DM entsprach zu diesem Zeitpunkt einem minimalen Preisgeld der Tennisspielerin. Der Effekt für Peter Graf, der sich durch seine Rechtfertigung in diesem Falle erst in den Verdacht gebracht hatte, ist langfristig gesehen wahrscheinlich schlimmer als die Geldstrafe für die Band. In diesem Fall ist zumindest der Klagegrund, der Schutz des Persönlichkeitsrechts nachvollziehbar. Anders sieht es da bei dem Indizierungsbeschluss zur Schalplatte "Legalize It" von Peter Tosh aus. Dieses Statement zur Legalisierung von Marihuana wurde 1990 vornehmlich aus Gründen der Verharmlosung von Drogenkonsum indiziert. Vor dem Hintergrund heutiger Drogenpolitik in Deutschland und der gestiegenen gesellschaftlichen Akzeptanz von Cannabis erscheint dies fast lächerlich. Dabei wird vor allem eine zweite große Schwäche der Praxis der BPjS deutlich. Was einmal indiziert wird bleibt es erst mal auf lange Sicht. "Eine Indizierung kann nicht so ohne weiteres aufgehoben werden Indizierungen sind Verwaltungsakte." Dem Wandel des Zeitgeistes und der Idee, des aufgeklärten Schutzes der Jugend vor sozialethischer Desorientierung käme eine eigenständige Überprüfung und Überarbeitung der Liste durch die Bundesprüfstelle doch näher. Es gibt allerdings auch noch ein weiteres etwas allgemeineres Problem: Wo liegen die Grenzen, wo hört Satire, Humor, Kunst oder Provokation auf und wo wird das Medium Musik zur Gefahr? Es ist war, dass Textpassagen wie: "Jungfrauen sind mein Opfer. Ich erforsche ihr Inneres scharfe Folterinstrumente sind jetzt in sie eingeführt, die Geschlechtsorgane herausgerissen um sie zu verspeisen." unappetitlich, nicht unbedingt lustig und vielleicht auch Grund für eine Indizierung sein können. Doch sie entspringen nur der Fantasie und sind sehr offensichtlich grob übertriebene Provokationen, die man im Grunde nicht ernst nehmen darf und kann.
6. Fazit
Letztendlich bleibt dann noch die Frage: Wie viel Abstraktionsvermögen und Realitätsnähe wollen wir der Jugend zutrauen? Die Filmindustrie hat mit den Altersfreigaben eine Form der Vermarktung gefunden mit der man im Grunde genommen gut leben kann. Dies scheint für das Medium Musik weniger praktikabel, weil Musik als Solche viel zu sehr von persönlichem Geschmack des einzelnen abhängt. Wenn mir die Musik nicht zusagt, bekomme ich gar keinen Zugang zum restlichen Inhalt. Und nur weil mir die Musik gefällt muss der Text keine unmittelbare Aussage für mich haben. Das gilt vor allem für unpolitische Musik, wie die der Ärzte oder auch einer Metal Band. Das Spiel der Instrumente selbst spielt in aller Regel beim individuellen Hörer eine absolut übergeordnete Rolle. Das Jugendschutz dennoch gut, notwendig ist und, dass Musik, die zum Beispiel zu verfassungsfeindlichen Zwecken, Terror oder Mord instrumentalisiert wird, verboten werden muss, bleibt außer Frage. Alle devianten Medieninhalte sind Dokumente ihrer Zeit und die Handhabung mit ihnen sollte stets Zeitgemäß bleiben.
Literatur:
Akten zum Fall Skuld Releases
Akten aus Indizierungs- und Verbotsbeschlüssen der Landgerichte Bonn, Mannheim und Stuttgart (1991-95)
Pieper, Werner (Hrsg.) "Gehasst, Verfemt Verbrannt- Verboten. Zensur und Musik weltweit, Löhrbach 1999
Seim, Roland, "Zwischen Medienfreiheit und Zensurbegriffen", Diss. Münster 1997
Seim Roland, /Spiegel Josef, "Ab 18" , Bd.2 Münster 1999
www.cannibalcorpse.com
www.morbidrecords.de
www.metalblade.com
www.rockhard.de
www.unitedglutturalrecords.com
Ein besonderes Dankeschön an Rock Hard, Metal Blade Europe, Skuld Releases und Morbid Records für die Kooperation!
NotveryevilTöbi;1698814 schrieb: