Asozialer eBayer

zum thema verkaufen wie gesagt bekommen:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!
 
Corvus schrieb:
damit mein i net den Verkäufer zu erschlagen

gruß Corvus :rock:


das kommt dann nach der auktion *gg*

Klar ist das nicht fair ich bin auch nicht für so krumme geschäfte. Aber wenn ich schon sehe das manche weit über den sofortkauf preis bieten oder mehr bieten wie es im laden kostet muss ich mir manchmal echt an den kopf langen und zweifle an dem menschlichen verstand. Es dürfte doch nicht so schwer sein mal bei google reinzuschauen und nach dem produkt zu suchen.Und wer das nicht macht ist meiner meinung wirklich selber schuld.
 
Corvus schrieb:
Und was is, wenn er echt glaubt, das er nen Porsche fährt (au wenn es nen Käfer is)?

gruß Corvus :rock:

quatsch!!!
er hat die info oft genug bekommen, und in seinen mails ja auch durchblicken lassen, dass er es weiss!!
vielleicht war es ja wirklich so, dass er die ebenso gekauft hat, das heißt aber nicht, dass er das recht hat andere auch zu betrügen!!!
und nichts anderes tut er, da er genau weiß, dass es sich nicht um die von ihm beschriebene klampfe handelt!!!mir hat mal jemand ne gitarre geklaut, heisst das es wäre ok, wenn ich dir dafür deine klaue???
was ist denn das für'n argument zu sagen, man muss sich halt vorher informieren, bevor man was bei ebay kauft????
natürlich wär das ratsam, nichtsdestotrotz entschuldigt dass aber keinen betrug!!!
was ist, wenn sich ein 12jähriger die gitarre kauft, der keine ahnung hat?? selber schuld???:screwy:

natürlich wird ein eventueller käufer sofort von mir informiert werden (wahrscheinlich auch von einigen anderen hier), bevor er das geld überweist.

das es dreiste betrüger gibt, ist ja klar, wie man die dann aber hier noch in schutz nehmen kann ist mir unverständlich!!!

wie kannst du so'n schwachsinn verzapfen? war das dein ernst??
 
HertzschlagGit schrieb:
zum thema verkaufen wie gesagt bekommen:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!

Das ist völlig richtig! :great:

Aber dann würe man ihn net für Betrug ranbekommen, sondern wegen Unwissenheit....;)

gruß Corvus :rock:
 
dside schrieb:
das kommt dann nach der auktion *gg*

Klar ist das nicht fair ich bin auch nicht für so krumme geschäfte. Aber wenn ich schon sehe das manche weit über den sofortkauf preis bieten oder mehr bieten wie es im laden kostet muss ich mir manchmal echt an den kopf langen und zweifle an dem menschlichen verstand. Es dürfte doch nicht so schwer sein mal bei google reinzuschauen und nach dem produkt zu suchen.Und wer das nicht macht ist meiner meinung wirklich selber schuld.

klar, das ist aber ein ganz anderes thema, wenn jemand für den beschriebenen artikel mehr bietet als er im laden kostet ist das wirklich seine schuld, hier geht es aber um etwas ganz anderes!!!
 
Corvus schrieb:
Das ist völlig richtig! :great:

Aber dann würe man ihn net für Betrug ranbekommen, sondern wegen Unwissenheit....;)

gruß Corvus :rock:

was für'n müll!!!!!
natürlich wegen betrug!!!
wenn man keine ahnung hat, sollte man lieber einfach mal die klappe halten, eh man so'n mist verzapft!!!
 
metalaxe schrieb:
was ist, wenn sich ein 12jähriger die gitarre kauft, der keine ahnung hat?? selber schuld???:screwy:


nicht dein ernst oder ?
 
mein voller ernst!!!
nach deiner argumentation wäre körperverletzung auch legal, weil das opfer ja selber schuld hat, da es nicht trainiert hat um sich verteidigen zu können!
 
loooooool
ihr kommt aber auf Vergleiche... :rolleyes:
 
36 cRaZyFiSt schrieb:
loooooool
ihr kommt aber auf Vergleiche... :rolleyes:

:)
regt mich halt einfach nur auf, wenn hier irgendwelche förderschüler so nen müll erzählen ;)
 
metalaxe schrieb:
was für'n müll!!!!!
natürlich wegen betrug!!!
wenn man keine ahnung hat, sollte man lieber einfach mal die klappe halten, eh man so'n mist verzapft!!!

Nur mal angenommen, wenn ihm das selbst so verkauft wurde, wer is dann der Betrüger? Er oder der Verkäufer von dem ers hat??? Wer wird zur rechenschaft gezogen? :cool:

Verdammt, is hier kein Anwalt in der Nähe.... :screwy:

gruß Corvus :rock:
 
metalaxe schrieb:
mein voller ernst!!!
nach deiner argumentation wäre körperverletzung auch legal, weil das opfer ja selber schuld hat, da es nicht trainiert hat um sich verteidigen zu können!

Ganz ruhig.....gaaaanz ruhig......:D

Des is ein völlig anderer Sachverhalt....;)

gruß Corvus :rock:
 
?!

was ich meinte ...was hat ein 12 jähriger bei ebay zu suchen der sich ne klampfe für 200 euro kauft.

dein beispiel mit der körperverletzung finde ich ein wenig an den haaren herbeigezogen.
Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun.

förderschüler Schade das wir jetzt auf die beleidigende schiene abrutschen müssen !
 
Corvus schrieb:
Nur mal angenommen, wenn ihm das selbst so verkauft wurde, wer is dann der Betrüger? Er oder der Verkäufer von dem ers hat??? Wer wird zur rechenschaft gezogen? :cool:

Verdammt, is hier kein Anwalt in der Nähe.... :screwy:

gruß Corvus :rock:

da reicht ne anständige allgemeinbildung!!

beide natürlich!!

wenn du von nem betrüger was kaufts macht der sich strafbar, wenn du dann genauso betrügerisch etwas weiterverkaufst begehst du genauso einen betrug.

es sind 2 separate fälle, die natürlich beide geahndet würden!!

sonst wäre ja auch ein deal mit crack und heroin legal, da du es ja schon von jemanden gekauft hast, der das illegal angeboten hat, also wäre es nicht strafbar, wenn du es auch wieder vertickst??!!
(schon wieder son vergleich;))
da reicht eigentlich gesunder menschenverstand, da braucht man keinen anwalt!!
 
ALSO.......
nehmen wir mal an er hat sie von einem anderen gekauft (der ihn genau so verarscht hat) und ist jetzt draufgekommen dass das ding müll ist ist es trotzdem ein verbrechen, da er ja weis dass die angaben falsch sind......

so änhlich wie mit dem falschgeld... wenn du es dir andrehen lässt bist selber schuld aber wenn du es in dem wisse das es falsch ist weiter gibts dann bist du auch dran.....

so is jetzt a bisle verzwickt zu erklären aber naja...

jedenfalls.... so oder so er verkauft dieses ding eindeutig unter falschen angeaben und dass ist verboten!!!!
 
dside schrieb:
?!

was ich meinte ...was hat ein 12 jähriger bei ebay zu suchen der sich ne klampfe für 200 euro kauft.
!

wäre das so wäre der kaufvertrag "schwebend unwirksam", das heisst er wäre erst wirksam, wenn er die einverständniss des gesetzlichen vormundes hat.
was nicht unwahrscheinlich ist.

beispiel: junge bekommt geld zu weihnachten und einen gutschein für gitarrenunterricht (war bei damals so).
dann geht er mit dem geld ne klampfe kaufen (einverständniss der ältern hat er, er kann ja auch den account des vaters benutzen).
die eltern haben natürlich keine ahnung von gitarren, der sohn will aber sooo gerne lärm machen.


was ist daran unrealistisch??




sorry, mich regen aber einfach aussagen wie:" selber schuld" bis zum gehtnichtmehr auf!!!!!
 
metalaxe schrieb:
da reicht ne anständige allgemeinbildung!!

beide natürlich!!

Soll des ne Anspielung sein?

Bitte beim Argumentieren auch auf Höflichkeiten achten! Man kann über alles reden, aber net beleidigend oder ausfällig werden! I geh mal davon aus, das du den Nutzungsbestimmungen des Forums gelesen hast. :cool:



gruß Corvus :rock:
 
Corvus schrieb:
Soll des ne Anspielung sein?

Bitte beim Argumentieren auch auf Höflichkeiten achten! Man kann über alles reden, aber net beleidigend oder ausfällig werden! I geh mal davon aus, das du den Nutzungsbestimmungen des Forums gelesen hast. :cool:



gruß Corvus :rock:

hab ich, und sorry, falls hier etwas zu ausfallend werde tut's mir leid, aber einige aussagen hier sind echt unter aller sau!!!!
 
Ihr schreibt hier über Dinge, die in der Juristerei alle recht strittig sind... gerade ebay ist eine Zone, in der die Dinge oftmals nicht allzu klar sind.

Ich bezweifle mal, dass der Verkäufer wegen Betrugs wirklich drangekriegt werden kann, dann man muss ihm das Wissen und die Absicht erst einmal nachweisen können und ich gehe mal nicht davon aus, dass irgendeiner von euch im Zweifel in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge vorgeladen werden würde... ;) Was also letztlich vermutlich nur passieren würde, wäre, dass der Kaufvertrag im nachhinein als nichtig erachtet werden würde, oder dass der Käufer auf Erfüllung klagen könnte.

Zu der Sache mit dem 12-jährigen: Auch hier ist das, was letztlich passieren würde, nicht ganz eindeutig, es könnte sein, dass der Kaufvertrag entweder als nichtig betrachtet wird, oder dass die Eltern trotz allem zahlen müssen, da der Verkäufer ja davon ausgehen musste, dass es sich beim Verkäufer um einen vollständig Geschäftsfähigen handelt.
 
Gnomine schrieb:
Ihr schreibt hier über Dinge, die in der Juristerei alle recht strittig sind... gerade ebay ist eine Zone, in der die Dinge oftmals nicht allzu klar sind.

Ich bezweifle mal, dass der Verkäufer wegen Betrugs wirklich drangekriegt werden kann, dann man muss ihm das Wissen und die Absicht erst einmal nachweisen können und ich gehe mal nicht davon aus, dass irgendeiner von euch im Zweifel in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge vorgeladen werden würde... ;) Was also letztlich vermutlich nur passieren würde, wäre, dass der Kaufvertrag im nachhinein als nichtig erachtet werden würde, oder dass der Käufer auf Erfüllung klagen könnte.

Zu der Sache mit dem 12-jährigen: Auch hier ist das, was letztlich passieren würde, nicht ganz eindeutig, es könnte sein, dass der Kaufvertrag entweder als nichtig betrachtet wird, oder dass die Eltern trotz allem zahlen müssen, da der Verkäufer ja davon ausgehen musste, dass es sich beim Verkäufer um einen vollständig Geschäftsfähigen handelt.


richtig!!!!!!
deshalb hat ihn ja auch niemand bei der statsanwaltschaft angezeigt.

natürlich würde es nie zu einer gerichtsverhandlung kommen, dass ändert aber nix an der tatsache, das er betrügerisch handelt.

ebenso hast du natürlich bei dem 12-jährigen recht (endlich mal jemand der ahnung hat), war aber nur ein beispiel, um zu zeigen, dass es nicht so einfach ist zu sagen :"wer keine ahnung hat hat selber schuld", sondern dass es durchaus opfer geben könnte, die keine ahnung haben.
natürlich hat das juristisch in diesem fall keine relevanz, war aber auch nicht als juristisches, sondern "moralisches " beispiel gedacht ;)

auch gut, dass du den begriff "schwebend unnwirksam" nochmal etwas erläutert hast, ich neige öfters dazu mich unverständlich auszudrücken ;)

wird jetzt aber alles langsam etwas OT ;)
 

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