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Corvus schrieb:damit mein i net den Verkäufer zu erschlagen
gruß Corvus
Corvus schrieb:Und was is, wenn er echt glaubt, das er nen Porsche fährt (au wenn es nen Käfer is)?
gruß Corvus
HertzschlagGit schrieb:zum thema verkaufen wie gesagt bekommen:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!
dside schrieb:das kommt dann nach der auktion *gg*
Klar ist das nicht fair ich bin auch nicht für so krumme geschäfte. Aber wenn ich schon sehe das manche weit über den sofortkauf preis bieten oder mehr bieten wie es im laden kostet muss ich mir manchmal echt an den kopf langen und zweifle an dem menschlichen verstand. Es dürfte doch nicht so schwer sein mal bei google reinzuschauen und nach dem produkt zu suchen.Und wer das nicht macht ist meiner meinung wirklich selber schuld.
Corvus schrieb:Das ist völlig richtig!
Aber dann würe man ihn net für Betrug ranbekommen, sondern wegen Unwissenheit....
gruß Corvus
metalaxe schrieb:was ist, wenn sich ein 12jähriger die gitarre kauft, der keine ahnung hat?? selber schuld???:screwy:
36 cRaZyFiSt schrieb:loooooool
ihr kommt aber auf Vergleiche...
metalaxe schrieb:was für'n müll!!!!!
natürlich wegen betrug!!!
wenn man keine ahnung hat, sollte man lieber einfach mal die klappe halten, eh man so'n mist verzapft!!!
metalaxe schrieb:mein voller ernst!!!
nach deiner argumentation wäre körperverletzung auch legal, weil das opfer ja selber schuld hat, da es nicht trainiert hat um sich verteidigen zu können!
Corvus schrieb:Nur mal angenommen, wenn ihm das selbst so verkauft wurde, wer is dann der Betrüger? Er oder der Verkäufer von dem ers hat??? Wer wird zur rechenschaft gezogen?
Verdammt, is hier kein Anwalt in der Nähe.... :screwy:
gruß Corvus
dside schrieb:?!
was ich meinte ...was hat ein 12 jähriger bei ebay zu suchen der sich ne klampfe für 200 euro kauft.
!
metalaxe schrieb:da reicht ne anständige allgemeinbildung!!
beide natürlich!!
Corvus schrieb:Soll des ne Anspielung sein?
Bitte beim Argumentieren auch auf Höflichkeiten achten! Man kann über alles reden, aber net beleidigend oder ausfällig werden! I geh mal davon aus, das du den Nutzungsbestimmungen des Forums gelesen hast.
gruß Corvus
Gnomine schrieb:Ihr schreibt hier über Dinge, die in der Juristerei alle recht strittig sind... gerade ebay ist eine Zone, in der die Dinge oftmals nicht allzu klar sind.
Ich bezweifle mal, dass der Verkäufer wegen Betrugs wirklich drangekriegt werden kann, dann man muss ihm das Wissen und die Absicht erst einmal nachweisen können und ich gehe mal nicht davon aus, dass irgendeiner von euch im Zweifel in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge vorgeladen werden würde... Was also letztlich vermutlich nur passieren würde, wäre, dass der Kaufvertrag im nachhinein als nichtig erachtet werden würde, oder dass der Käufer auf Erfüllung klagen könnte.
Zu der Sache mit dem 12-jährigen: Auch hier ist das, was letztlich passieren würde, nicht ganz eindeutig, es könnte sein, dass der Kaufvertrag entweder als nichtig betrachtet wird, oder dass die Eltern trotz allem zahlen müssen, da der Verkäufer ja davon ausgehen musste, dass es sich beim Verkäufer um einen vollständig Geschäftsfähigen handelt.