Ärger beim Verkauf einer gebrauchten Gitarre an einen Anwalt

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So Freunde,
ich schildere euch jetzt mal, was mir dieser Tage passiert ist. Ich habe bei Ebaykleinanzeigen meine Framus Panthera Custom aus 2002 angeboten, natürlich, wie immer, alle Gebrauchspuren, Mängel und Änderungen aufgeführt, verkaufe ja nicht zum ersten Mal, würde mich da eher als Profi beschreiben. Dann meldete sich ein Herr, der Jürgen, und wir sind uns nach kurzem handeln einig geworden. Ich habe noch, in Absprache mit ihm, den Steg Pickup gegen einen Gibson Classic 57+ aus meiner Signature T getauscht, dabei habe ich den heißen Draht an ein Stück Draht, wo auch der heiße Draht des anderen Pickups angelötet war, angelötet und mit Isolierband abisoliert, nicht optimal, aber auch nicht wirklich schlimm. Dann, nachdem er mir das Geld überwiesen hatte, hat er sich als Anwalt zu erkennen gegeben und ich wollte das Geschäft rückgängig machen, weil ich schon Ärger gerochen habe, er versicherte mir aber, daß das ein Privatgeschäft ist und er auf Garantie, Umtausch und Rückgabe verzichtet. Ok, ich hab ihm dann die Gitarre geschickt, erst war alles prima, nach 5 Minuten kam die nächste Mail, der Halspickup funktioniert nicht richtig, es ginge nur eine Spule, er konnte mir aber auf meine Rückfrage nicht antworten, woran er das gemerkt hat. Ich habe ihn gebeten, ins E Fach zu sehen, ob sich vielleicht ein Kabel gelöst hatte oä., beim Transport. Dann folgten noch einige Mails, der 57+ wäre gar kein Gibson, sondern ein billig noname Humbucker. Der 57+ hat ja kein eingraviertes Gibson Logo und keinen Aufkleber auf der backplate, sondern ist nur am Widerstand und an der grauen Isolierung der Anschlußkabel zu erkennen. Ausserdem hat er behauptet, ich hatte die Potis und den Toggle switch gegen billigen Schrott ausgetauscht. Er wollte dann 150 Euro , Kaufpreis war 550 Euro incl. Versand, zurück haben oder die Gitarre zurück geben. Das habe ich befürwortet und ihm angeboten, mir die Gitarre zurück zu schicken und wenn sie bei mir ist und im selben Zustand wie bei Lieferung, überweise ich ihm das Geld, incl. Rückporto, zurück. Das wollte er so nicht, erst sollte ich das Geld überweisen, dann schickt er mir die Gitarre zurück. Daraufhin habe ich vorgeschlagen, ich hole die Gitarre wieder bei ihm ab und gebe ihm das Geld bei Übergabe. Das wollte er auch nicht, ich sollte das Geld vorher überweisen, weil er hätte ja auch überwiesen und soviel Geld wollte er nicht annehmen. Nach langem Murren hab ich einen Termin bei ihm bekommen, rufe aber vorher mal die von ihm angegebene Nummer an, ob ich es auch wirklich mit diesem Menschen zu tun habe, könnte ja auch anders sein.
Tolle Geschichte, nicht wahr?

Gruß makko
 
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Das hilft dir zwar nicht weiter, aber ich habe beruflich mit Anwälten auch oft Probleme. Wenn ich vorher weiß, dass ich es mit einem Anwalt zu tun habe, versuche ich erst gar nicht mit dem ins Geschäft zu kommen. Ich hoffe bei dir geht alles gut aus.
 
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Ich hätte da eher Zweifel ob der Herr wirklich Anwalt ist, btw der, der er vorgibt. Klingt für mich eher so als wollte da jemand Geld rausholen oder besser noch Gitarre + Geld auf seine Seite schaffen. Im Internet tummeln sich schwarze Schafe und die lassen sich alles Mögliche einfallen!
 
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Da hast Du Recht, mir passiert das auch nie wieder. Das Problem war ja auch, daß er sich erst als Anwalt zu erkennen gegeben hat, als das Geld schon aufmeinem Konto war und wenn ich das Geschäft nicht vollzogen hätte, hätte er mich sicher auf Erfüllen dieses Geschäfts verklagt, Ärger so oder so.
Auf jeden Fall ruf ich am Montag den Herrn Anwalt mal an, das das nicht si ist, wie Gitarrotron schreibt.
 
Im Fall der Fälle den Geldtransfer unbedingt durch einen Treuhänder machen lassen oder nur persönlich (mit stabiler Begleitung am besten ;) ) Bei sowas würde ich jede mögliche Vorsichtsmaßnahme einschalten.
 
Ja, das wäre am Besten so. Erst muß ich mal bei der Anwaltskammer nachfragen, ob die angegebene Telefonnummer und Adresse stimmen.

Also im Anwaltsverzeichnis steht er mit der von ihm angegebenen Adresse und Telefonnummer drin, rufe aber am Montag trotzdem mal in der Kanzlei an. Schwerpunke von ihm, Vertragsrecht, Internetrecht, na Prost Mahlzeit!
 
Ich versuche, wenn möglich, vor Kaufabschluß Infos über den Käufer einzuholen. Das Internet bietet da durchaus Möglichkeiten. Klar, mit Fake-Identitäten ist durchaus auch zu rechnen, aber besser als letztendlich mit Problemen konfrontiert zu sein wie in diesem Falle. Bei Anwälten wäre ich auch vorsichtig.
Hoffe das Ganze geht am Ende doch noch zu @makkohille 's Zufriedenheit aus.
 
Wie schon gesagt, wenn er sich vor dem Geldtransfer als Anwalt zu erkennen gegeben hätte, hätte ich mit ihm kein Geschäft gemacht, so schlau bin ich schon, aber was sollte ich da machen, wie schon alles zu spät war?
 
Das Problem ist doch eher, dass der Anwalt um seine Rechte weiß. Dies macht wohl dem Durchschnittbürger einiges an Kopfzerbrechen, wenn er/sie dann mal mit den tatsächlichen Begebenheiten des Rechts konfrontiert wird.

Ich vermute, dass hier das Problem in mangelnder Kommunikation zwischen den Parteien begründet ist. Wie oben beschrieben, fehlen die üblichen Merkmale eines typischen Gibson PU. Der Käufer hat anscheined dieses Wissen nicht.
Diese Wissenslücke müsste man schließen.

Der halbtote Pickup ist da schon etwas anderes, aber auch das ließe sich lösen.

Ich verstehe das ganze Problem aber nicht. Anwalt hin oder her, ihr habt dieselben Rechte und Pflichten als Verkäufer und Käufer. Der Verkauf hätte auch bei jeder anderen Partei so ablaufen können. Es ist doch sogar richtig, dass er im Falle eines Mangels auf seine Rechte pocht.

Im Übrigen handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Vertragstypen, sodass ein Ausschluss der Gewährleistung mMn nur begrenzt gilt. Alles weitere gern per PN.
 
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Keine Geschäfte mit einem Anwalt machen zu wollen ist doch völliger Blödsinn. Es gibt hier wie dort mühsame Typen, denen nichts recht ist. Wie viele Spinner ohne Ahnung von Recht können dir den Nerv töten? Es kann auch Vorteile haben, mit jemandem Geschäfte zu tätigen, der weiß, worum es geht.
Wenn die Ware passt, kann auch der Anwalt nichts ausrichten und das weiß er selbst am besten.
Nur nicht einschüchtern lassen, nur weil er Anwalt ist. Klagen kann dich auch jeder andere Geschäftspartner.
 
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Die beider Vorredner haben natürlich Recht, klar. Wir sind uns ja einig, daß ich die Gitarre zurück nehme, nur zum Ablauf gibt es unterschiedliche Meinungen, ich weiß natürlich nicht, wer da im Recht ist. Muß ich erst zahlen und dann schickt er sie mir zurück oder umgekehrt? Also hol ich sie lieber ab, hab eh schon lange keinen Ausflug mit meiner Frau und den Hunden gemacht.
 
Bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch, wie z.B. der Rückabwicklung eines Vertrages gilt Leistung Zug um Zug.

Im Einzelfall dürfte es schwer sein, einen Königsweg aufzuzeigen. Hier ist der von makkohille gegangene Weg wohl der beste. Abholen und das Geld mitnehmen oder bei Abholung unter den Augen des Käufers eine Überweisung tätigen. Das geht ja schnell online.
 
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Abholung und Geld mitnehmen. Ich hoffe halt nur, das der Anwalt auch Anwalt ist. Ich meine, ist ja klar, der Anwalt kennt alle Rechte und nutzt dieses natürlich auch aus, wenn der etwas finden will, findet der es, garantiert! Deshal für mich keine Geschäfte mit Anwälten und Lehrern. Oh je, jetzt hagelt es bestimmt!
 
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Also mir kommt das ganze auch ein bissel komisch vor ... Wieso betont jemand bei einem Privatgeschäft, dass er Anwalt ist? Und wieso geht er nicht auf dein wirklich grosszügiges Angebot ein, bei ihm vorbeizukommen und das zu klären?

Sicherlich ist es richtig von dir, erst einmal über seine Kanzlei Kontakt zu ihm aufzunehmen und zu klären, ob es sich nicht schlicht um Identitätsdiebstahl handelt.

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen!
 
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Mit der nötigen Ruhe, Kompromissbereitschaft und einem offenen Ohr wird sich das Ganze in Wohlgefallen auflösen. Also wird schon.
 
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Wird schon werden! Ich informiere euch dann.
 
Nächstes Mal noch ein Bild vom offenen Elektronikfach dazu und auch Bilder des einzubauenden Pickups mailen/hochladen.
Dann bist du aus dem Schneider...
...und natürlich wirklich durchchecken, löten, nicht verdrillen usw, also "professionell" verdraten.
Das wäre das, was ich an Deiner Stelle daraus lernen würde.
Vielleicht wäre dann der Überraschungsfrust auf seiner Seite nicht aufgetreten und der Kauf ganz normal und zu beidseitiger Zufriedenheit vollzogen worden.
 
Wieso kann er persöhnliche Übergabe verweigern?
 
Das glaube ich nicht, der Anwalt hat was gesucht, der Anwalt hat was gefunden, so einfach ist das. Wenn man 2 Kabel aneinander lötet, ist das mMn. ok., sonst ist ja alles perfekt verdrahtet gewesen, weil Serie.
 
ich glaube, wenn der schon mit solchen Argumenten schießt, dann kommt da auch noch was anderes. Evtl ist ja nicht vom Fachmann gemacht worden und und und.

Wollen mal hoffen, das es gut geht
 
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